Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs.
3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 66.
Zwischenmeldung 13.11.2017 / 11:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 66. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 30. Oktober 2017 bis einschließlich 12. November 2017 wurden insgesamt Stück 322.553 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Gewichteter Durchschnittskurs Stück 09.11.2017 312.346 119,78775 10.11.2017 10.207 117,51228 Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 12. November 2017 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 11.497.912 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 13. November 2017 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 13.11.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft Werner-von-Siemens-Str. 1 80333 München Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |