Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse SENATOR Entertainment AG / Rechtssache/Hauptversammlung Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Senator Entertainment AG - Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen eine Klage der Pomoschnik Rabotajet GmbH wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli d.J. zugestellt. Die Klage richtet sich, wie auch die bereits gemeldeten Klagen, gegen die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5, 6, 7, 14, 15 und 17. Des Weiteren richtet sich die Klage aber auch gegen die unter Tagesordnungspunkt 10 durchgeführten Wahlen der Herren Dr. Thomas Middelhoff, Wolf-Dieter Gramatke und Dr. Wolfgang Müller zu Aufsichtsräten der Senator Entertainment AG. Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht unter dem Aktenzeichen 90 O 83/06 geführt. Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten. Berlin, den 8. September 2006 DGAP 08.09.2006 Sprache: Deutsch Emittent: SENATOR Entertainment AG Rankestr. 3 10789 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88-091-662 Fax: +49 (0)30 88-091-665 E-mail: investor@senator.de WWW: www.senator.de ISIN: DE000A0BVUC6 WKN: A0BVUC Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |