Schaltbau Holding AG: Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zur Veröffentlichung eines Erwerbsangebots für ein Delisting der Aktien der Schaltbau Holding AG sowie Verhandlungen zum Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
München, 7. Oktober 2021 - Der Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] (die "Gesellschaft") wurde heute von der Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin") mitgeteilt, dass die Bieterin beabsichtigt, ein Delisting-Erwerbsangebot zu veröffentlichen, auf dessen Grundlage die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel in den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München widerrufen werden kann. Am 25. August 2021 hat die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft abgegeben. Während der Annahmefrist, die am 22. September 2021 endete, wurde das Übernahmeangebot für 8.032.191 Schaltbau-Aktien angenommen, was rund 74,02% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Daneben hat die Bieterin weitere Schaltbau-Aktien in Höhe von bislang ca. 1,38% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 erworben. Insgesamt hält die Bieterin aktuell 75,4 % des gesamten Grundkapitals. Die weitere Annahmefrist endet am 11. Oktober 2021. Nachdem sämtliche Bedingungen, unter denen das Übernahmeangebot stand, zwischenzeitlich eingetreten sind, geht die Gesellschaft davon aus, dass dieses voraussichtlich am oder um den 25. Oktober 2021 vollzogen wird.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand zeitnah in Verhandlungen mit der Bieterin über den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung eintreten. Das Delisting-Erwerbsangebot wird auf Grundlage einer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden zu dem Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausführlich Stellung nehmen. Daneben wird die Gesellschaft auch einen Widerruf der Zulassung der von der Gesellschaft im April 2021 begebenen Pflicht-Wandelanleihe zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse prüfen und gegebenenfalls beantragen.
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