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DGAP-Ad-hoc News vom 17.12.2015

Schaeffler AG: Schaeffler bildet Risikovorsorge für Rechtsrisiken

Schaeffler AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

17.12.2015 18:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung

Schaeffler bildet Risikovorsorge für Rechtsrisiken
HERZOGENAURACH, 17. Dezember 2015. Die Schaeffler AG hat heute entschieden, eine Risikovorsorge für Rechtsrisiken in Höhe von EUR 230 Millionen zu bilden. Die bilanzielle Vorsorge wird für mögliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem EU-Kartellverfahren getroffen, das im März 2014 abgeschlossen wurde.

Die Risikovorsorge wird als einmaliger Sondereffekt im Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im vierten Quartal 2015 berücksichtigt. Die Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr 2015 bleibt unverändert: Das Unternehmen geht weiterhin davon aus, im Gesamtjahr 2015 eine operative Ergebnismarge (EBIT-Marge) von
12 bis 13 Prozent vor Einmaleffekten zu erreichen.

Ansprechpartner:

Christoph Beumelburg
Leiter Kommunikation, Marketing und Investor Relations Schaeffler AG
Tel.: +49 9132 82-5000
e-mail: presse@schaeffler.com


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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Mitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Mitteilung widerspiegeln. In dieser Mitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends oder Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren schriftlichen oder mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

17.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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