Im Zusammenhang mit dem im Jahr 2016 ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs zu strukturierten Wertpapierleihgeschäften hat die niedersächsische Finanzverwaltung der Salzgitter AG mitgeteilt, dass die in den Jahren 2006 bis 2011 angerechneten Kapitalertragsteuerbeträge aus strukturierten Wertpapierleihgeschäften zurückzuzahlen sind.
Die Salzgitter AG beabsichtigt, hiergegen Rechtsmittel einzulegen. Es handelt sich bei diesen Wertpapierleihgeschäften weder um Cum/Cum- noch um Cum/Ex-Geschäfte.
Die zurückzuzahlende Kapitalertragsteuer (einschließlich Soldidaritätszuschlag und Zinsen) beträgt nach vorläufigen Berechnungen etwa 100 Mio. €. Das Vorsteuerergebnis des Jahres 2020 wird dadurch um rund 25 Mio. € gemindert, wir rechnen mit einem Steuermehraufwand von circa 75 Mio. €.
Infolge der guten Entwicklung des operativen Geschäfts im vierten Quartal 2020 halten wir weiterhin an unserer Jahresprognose für das Ergebnis vor Steuern fest.
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Markus Heidler
Leiter Investor Relations
Salzgitter AG
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