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RHÖN-KLINIKUM AG

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DGAP-PVR News vom 07.09.2016

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RHÖN-KLINIKUM AG 

07.09.2016 15:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 24. August 2016 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale.

Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, die von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt Herr Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit:

1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird unverändert als langfristiges strategisches Investment betrachtet.
2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 24.08.2016 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines Aktien-Terminkaufs zusätzlich 4,38% der Stimmrechte (2.930.000 Stimmrechte) an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft innerhalb der     nächsten zwölf Monate zu erwerben.

3. Die bisherige Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft soll unverändert beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht     angestrebt.

4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik     der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft.

Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten der HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu ca. 88 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 12 % mit von Eugen München im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE zur Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE finanziert.

Bad Neustadt a. d. Saale, 07. September 2016

Der Vorstand

Dr. Kai G. Klinger
Bereichsleiter - Investor Relations und Konzernfinanzierung RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736



07.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de


 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  RHÖN-KLINIKUM AG
              Salzburger Leite 1
              97616 Bad Neustadt a.d.Saale
              Deutschland
Internet:     www.rhoen-klinikum-ag.com
 
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