RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Bad Neustadt a. d. Saale
Freiwillige Bekanntmachung zum Stand der Annahme des Öffentlichen Erwerbsangebots ("Wasserstandsmeldung")
Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat am 15. Oktober 2014 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr öffentliches Angebot zum Erwerb von bis zu 65.813.330 eigenen Aktien gegen Zahlung des Angebotspreises von EUR 25,18 pro Rhön-Aktie veröffentlicht (das "Öffentliche Erwerbsangebot"). Die Frist zur Annahme des Öffentlichen Erwerbsangebots läuft vom 16. Oktober 2014, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), bis zum 14. November 2014, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), falls sie nicht verlängert wird.
Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache verfasst und wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik "Investoren" in der Kategorie "Die Aktie" in der Unter-Kategorie "Aktienrückkauf 2014" unter der Adresse www.rhoen-klinikum-ag.com/aktie sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daneben hat die Gesellschaft eine nicht bindende englische Übersetzung der Angebotsunterlage erstellt, die auf ihrer Internetseite unter der Rubrik "Investors" in der Kategorie "RHÖN-KLINIKUM Shares" in der Unter-Kategorie "Share Repurchase Offer 2014" unter der Adresse www.rhoen-klinikum-ag.com/share veröffentlicht wurde.
Am 10. November 2014, 15:30 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) ("Meldestichtag") betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 345.580.000,00 und war eingeteilt in 138.232.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hielt zum Meldestichtag 24.000 Stück eigene Aktien, welche die Gesellschaft bereits vor Durchführung des Aktienrückkaufs 2014 erworben hatte.
Am Meldestichtag wurde das Öffentliche Erwerbsangebot für insgesamt 23.038.110 Rhön-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,67 % des gesamten zum Meldestichtag ausgegebenen Grundkapitals (berechnet ohne Abzug der 24.000 eigenen Aktien).
Bad Neustadt a. d. Saale
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Rhön-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von Rhön-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der Rhön-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen und Bedingungen.
Das Öffentliche Erwerbsangebot für die Rhön-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des öffentlichen Erwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht.
Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellen würde.