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DGAP-Ad-hoc News vom 15.07.2014

RHÖN-KLINIKUM AG: Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs.1 WpHG Anfechtungsklage gegen Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
15.07.2014 17:14

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG Anfechtungsklage gegen Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied

Die Gesellschaft hat heute erfahren, dass eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 über die Verwendung des Bilanzgewinns (TOP 2), den geplanten Aktienrückkauf 2014 (TOP 3) sowie die Wahl von Herrn Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun zum Aufsichtsratsmitglied (TOP 7.4) erhoben worden ist.
Die Gesellschaft hält die angefochtenen Beschlüsse für rechtmäßig. Sie beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und zur Eintragung des für den Aktienrückkauf 2014 erforderlichen Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG zu betreiben.
Die Gesellschaft hat keine Informationen, ob das Registergericht bis zu einer Freigabeentscheidung nach § 246a AktG das Eintragungsverfahren aussetzen oder die Eintragung vornehmen wird. Ein Erwerbsangebot unter dem Aktienrückkauf 2014 erfolgt erst nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister. Wann dies der Fall sein wird, ist noch nicht absehbar. Werden bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 keine Aktien im Rahmen eines Erwerbsangebots der Gesellschaft angedient, entfällt der Beschluss zum Aktienrückkauf 2014 und die entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet.
Ihr Kontakt:

Dr. Kai G. Klinger
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