RHÖN-KLNIKUM AG: Ad hoc Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014 RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges 12.06.2014 21:38 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014 Die Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat heute u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. TOP 2 (Gewinnverwendung durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je Aktie und gegebenenfalls einer weiteren Dividende von EUR 12,08 per Aktie nur für den Fall, dass der Aktienrückerwerb nach TOP 3 nicht rechtzeitig erfolgt) wurde mit einer Mehrheit von 99,88 % angenommen. Es gab Widersprüche zum Protokoll. 2. TOP 3 (Aktienrückkauf zur Einziehung unter Herabsetzung des Grundkapitals mit einem Rückerwerbsvolumen von EUR 1.669.972.834,19) wurde mit einer Mehrheit von 99,35 % angenommen. Es gab Widersprüche zu Protokoll. Ein Erwerbsangebot erfolgt erst nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister, die sich im Fall von Anfechtungsklagen verzögern kann. Werden bis zum Ablauf des 30. November 2014 - im Fall von Anfechtungsklagen des 31. Dezember 2014 - keine Aktien im Rahmen eines Angebots angedient, entfällt der Beschluss und die entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet. Einzelheiten wie Rückerwerbspreis und Andienungsverhältnis werden bei Veröffentlichung des Angebots bekanntgegeben. 3. TOP 4 (Ermächtigung zum weiteren Erwerb eigener Aktien in Höhe von max. 10 % des maßgeblichen Grundkapitals) wurde mit einer Mehrheit von 99,63 % angenommen. Es gab Widersprüche zu Protokoll. 4. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten gewählt: Herr Stephan Holzinger, Frau Dr. Katrin Vernau, Herr Reinhard Hartl, Herr Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun. Es gab Widersprüche zum Protokoll. 5. TOP 12 (Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung 2013 zur Abschaffung des Mehrheitserfordernisses von mehr als 90 % für bestimmte wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse) wurde mit einer Mehrheit von 81,73 % abgelehnt. Es gab Widersprüche zum Protokoll. Wegen der Einzelheiten der Beschlussvorschläge und dem freiwilligen Bericht des Vorstands zu den vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 beschriebenen Beschlussvorschlägen wird auf die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 verwiesen, die am 5. Mai 2014 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde. Vollständige Beschlussergebnisse werden gemäß § 130 Abs. 6 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Ihr Kontakt: Dr. Kai G. Klinger Investor Relations & Corporate Finance RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65-1318 Telefax: 09771 99-1736 Email: ir@rhoen-klinikum-ag.com Achim Struchholz Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65-1327 Telefax: 09771 65-1820 E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com 12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland Telefon: +49 (0)9771 - 65-0 Fax: +49 (0)9771 - 97 467 E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com ISIN: DE0007042301 WKN: 704230 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |