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RHÖN-KLINIKUM AG

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DGAP-PVR News vom 11.03.2014

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RHÖN-KLINIKUM AG 

11.03.2014 14:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

Morgan Stanley, Wilmington/Delaware, USA hat uns nach § 21 WpHG und nach § 25 WpHG folgendes mitgeteilt:

1) Morgan Stanley uns nach § 21 WpHG folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil von Morgan Stanley an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 3. März 2014 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,27% (entspricht 7.279.027 Stimmrechten). Von diesen Stimmrechten sind Morgan Stanley 4,76% (entspricht 6.584.530 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 0,50% (entspricht 694.497 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 zuzurechnen (Namen der kontrollierten Unternehmen: Morgan Stanley Capital Management LLC, Morgan Stanley Domestic Holdings Inc., Morgan Stanley & Co. LLC).

2) Morgan Stanley hat uns nach § 25 WpHG folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil von Morgan Stanley an der RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 3. März 2014 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,30% (entspricht 7.329.176 Stimmrechten).
Von diesen Stimmrechten entfallen 5,27% (entspricht 7.279.027 Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 0,04% (entspricht 50.149 Stimmrechten) auf (Finanz- / sonstige) Instrumente nach §25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach §25 WpHG sind 0,04% (entspricht 50.149 Stimmrechten) mittelbar gehalten (Kette der kontrollierten Unternehmen: Morgan Stanley Capital Management LLC; Morgan Stanley Domestic Holdings Inc.; Morgan Stanley & Co. LLC). Bei den (Finanz- / sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden können.

Bad Neustadt a. d. Saale, 11. März 2014

Der Vorstand

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Dr. Kai G. Klinger
Head of Investor Relations
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736 



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  RHÖN-KLINIKUM AG
              Schlossplatz 1
              97616 Bad Neustadt a.d.Saale
              Deutschland
Internet:     www.rhoen-klinikum-ag.com
 
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