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DGAP-News News vom 02.05.2016

Regenbogen AG: Inhaber der Wandelanleihe beschließen Änderungen der Anleihebedingungen

DGAP-News: Regenbogen AG / Schlagwort(e): Anleihe

2016-05-02 / 11:07
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Die durch die Regenbogen AG für den Zeitraum vom 27. bis 29. April 2016 einberufene Gläubigerversammlung in Form einer Abstimmung ohne Versammlung hat den Änderungen der Anleihebedingungen der Stufenzins-Wandelschuldverschreibungen 2007 (ISIN DE000A0N4KG7 - WKN A0N4KG) mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Innerhalb des Abstimmungszeitraums (27. April um 0:00 Uhr bis 29. April um 24:00 Uhr) gingen der Abstimmungsleiterin insgesamt die Stimmen von 59,9 % der ausgegebenen Schuldverschreibungen, entsprechend 3.295.000,00 EUR vom Gesamtnennbetrag von 5.500.000,00 EUR, zu. Damit wurde das für die Abstimmung erforderliche Quorum von mind. 50 % der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen erreicht. Die Auszählung der Stimmabgabe ergab folgende Ergebnisse: 3.245.000 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 50.000 ungültigen Stimmen. Das Ergebnis belegt nach Auffassung des Vorstandes deutlich, dass die Gesellschaft über sehr treue, dem Unternehmen eng verbundene, Investoren verfügt.

Gegenstand der Abstimmung war die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in eine Teilschuldverschreibung (Unternehmensanleihe) bei einer Verlängerung der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen um insgesamt fünf Jahre. Hierbei werden die Teilschuldverschreibungen in den ersten beiden Jahren unverändert mit 6 % per annum verzinst, in den weiteren drei Jahren beläuft sich die Verzinsung auf den 6-Monats Euribor-Zinssatz zuzüglich einem Aufschlag von vier Prozentpunkten per annum. Jeder Anleihegläubiger hat hierbei das Recht erhalten, die von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise zum Ende der erstgenannten, zweijährigen Verlängerungsperiode zu kündigen. Zusätzlich wurde die Nachrangigkeit der Ansprüche aus den Wandelschuldverschreibungen aufgehoben. Weitere Details können der am 11. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe entnommen werden.

Die Beschlüsse werden kurzfristig im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.regenbogen.ag/investorrelations/investor-relations.html bekannt gemacht.

Die Regenbogen AG gilt als Deutschlands Marktführer im gehobenen Camping- und Ferienanlagen-Segment. An der deutschen Ostseeküste hat sie sich erfolgreich als mit Abstand größtes Unternehmen der Branche positioniert. Mit umfangreichen Investitionen in den Komfort und die Ausstattung der insgesamt zwölf Anlagen wurden neue Trends und Standards gesetzt.

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