Steuerrückzahlung erhöht Nettoliquidität der Porsche SE Finanzverwaltung entscheidet vorläufig in strittiger Frage Stuttgart, 04. Dezember 2015. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart („Porsche SE“), hat aufgrund einer vorläufigen Entscheidung der Finanzverwaltung geänderte Steuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2009 erhalten. Diese führen zu einer Rückerstattung von Steuerzahlungen nebst Zinsen von voraussichtlich rund 280 Millionen Euro. Die Bescheide stehen noch unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch die Betriebsprüfung für das Jahr 2009. Da ein Teil der Rückerstattung auf Basis neuer Gewerbesteuerbescheide erfolgt, ist der exakte Zeitpunkt der Zuflüsse und damit auch die Höhe des Zinsanteils unsicher. Aufgrund dieser Rückerstattung wird sich die Nettoliquidität zum Jahresende entsprechend erhöhen und – ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Investitionen – voraussichtlich zwischen 1,55 Milliarden Euro und 1,75 Milliarden Euro liegen.
Die Rückzahlung wirkt sich positiv auf die Ergebnissituation der Porsche SE aus. Sie gleicht damit teilweise einen gegenläufigen Effekt aus der Verwässerung am gezeichneten Kapital der Volkswagen AG aus, dessen Ursache von Volkswagen begebene Pflichtwandelanleihen sind, deren Umtauschfrist am 9. November 2015 abgelaufen ist. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Effekte liegt der Korridor für die Prognose des Konzernergebnisses nach Steuern zum 31. Dezember 2015 unverändert zwischen 0,8 Milliarden Euro und 1,8 Milliarden Euro. Die Prognose der Porsche SE steht weiterhin insbesondere unter dem Vorbehalt weiterer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Dieselthematik und unterstellt, dass das Finanzergebnis des Volkswagen Konzerns zum Jahresende im Rahmen der bisherigen Erwartungen bleibt. Aufgrund dieser Einschränkungen unterliegt die Prognose der Porsche SE zwangsläufig Einschätzungsrisiken.
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