Porsche SE: Deutlich positives Ergebnis im ersten Quartal Weiterhin Konzernergebnis nach Steuern im niedrigen einstelligen Milliarden-Euro-Bereich für das Geschäftsjahr 2013 erwartet Stuttgart, 14. Mai 2013. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), hat im ersten Quartal 2013 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 601 Millionen Euro erzielt, das maßgeblich aus dem Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen resultierte. Dieses Ergebnis enthält im Berichtszeitraum ausschließlich den der Porsche SE zuzurechnenden Ergebnisbeitrag des Volkswagen Konzerns. Das Finanzergebnis in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2013 beläuft sich auf plus 10 Millionen Euro. Die Nettoliquidität des Porsche SE Konzerns hat sich von 2,56 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2012 auf 2,9 Milliarden Euro zum 31. März 2013 verbessert. Diese Verbesserung ist auf Steuererstattungen zurückzuführen. In diesem Wert ist allerdings die im April 2013 von der Volkswagen AG ausgezahlte Nettodividende für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 386 Millionen Euro noch nicht enthalten. Die genannte Nettoliquidität berücksichtigt ebenfalls noch nicht die bei der Hauptversammlung der Porsche SE am 30. April 2013 beschlossene und im Mai 2013 an die Aktionäre der Gesellschaft ausbezahlte Dividende in Höhe von insgesamt 615 Millionen Euro. Auf der juristischen Seite erreichte die Porsche SE wichtige Etappenziele. Im April 2013 haben im Berufungsverfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit 12 der insgesamt zuletzt 20 Kläger ihre Berufung gegen die Abweisung ihrer Klagen durch den U.S. District Court for the Southern District of New York durch Abschluss einer Vereinbarung mit der Porsche SE zurückgenommen. Bereits im März 2013 hatten 12 weitere Kläger ihre Berufung vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York zurückgenommen. Im Verfahren vor dem New York State Supreme Court hatten die Porsche SE und 26 Kläger im Januar 2013 eine Vereinbarung zur Beendigung aller Verfahren vor diesem Gericht geschlossen. Die Kläger hatten sich bereit erklärt, auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Abweisung ihrer Klagen durch die Appellate Division des New York State Supreme Court (Berufungskammer) zu verzichten. Die Porsche SE hatte sich bereit erklärt, gegenüber Ansprüchen der Kläger, die in Deutschland innerhalb von 90 Tagen klageweise gerichtlich geltend gemacht werden, nicht die Einrede der Verjährung zu erheben. 24 der insgesamt 26 Kläger, mit denen die vorstehend erwähnte Vereinbarung getroffen worden ist, sowie eine weitere Gesellschaft haben am 30. April 2013 Klage gegen die Porsche SE beim Landgericht Stuttgart eingereicht und Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt rund 1,36 Milliarden Euro (zzgl. Zinsen) geltend gemacht. Die Porsche SE hält die behaupteten Ansprüche für unbegründet und wird der Klage mit einer Klageerwiderung entgegengetreten. Das Konzernergebnis wird im Geschäftsjahr 2013 maßgeblich von dem der Porsche SE vom Volkswagen Konzern zuzurechnenden at Equity Ergebnis beeinflusst. Die Gesellschaft geht dabei vor dem Hintergrund der Erwartungen des Volkswagen Konzerns im laufenden Geschäftsjahr unverändert von einem positiven at Equity Ergebnis und somit auch insgesamt von einem Konzernergebnis nach Steuern im niedrigen einstelligen Milliarden-Euro-Bereich aus. Kontakt |