Porsche Automobil Holding SE: Mehrere Hedgefonds ziehen Berufung im Verfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit zurück Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache 06.03.2013 20:49 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Im Berufungsverfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit gegen die Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE') und vormalige Vorstandsmitglieder der Porsche SE haben 12 Kläger der insgesamt zuletzt 32 Kläger ihre Berufung gegen die Abweisung ihrer Klagen durch den U.S. District Court for the Southern District of New York mit Zustimmung der Porsche SE zurückgenommen. Die Berufungsrücknahme bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Annahme durch das Gericht. Das Berufungsverfahren in Bezug auf die verbleibenden 20 Kläger bleibt von der Berufungsrücknahme unberührt. Die Porsche SE hält die Klagen weiterhin für unzulässig und unbegründet. Vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York hatten ursprünglich insgesamt 46 Hedgefonds Schadensersatzklagen gegen die Porsche SE und zum Teil auch gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche SE erhoben und einen Schaden von insgesamt mehr als 2,5 Mrd. US-Dollar geltend gemacht. Die Kläger hatten Ansprüche auf der Grundlage der US-Wertpapiergesetze und des so genannten Common Law im Zusammenhang mit dem Erwerb von VW-Stammaktien durch die Porsche SE und den diesbezüglichen Veröffentlichungen im Jahr 2008 behauptet. Der U.S. District Court for the Southern District of New York hatte die Klagen im Dezember 2010 in erster Instanz abgewiesen. Hiergegen hatten 32 Kläger Berufung eingelegt. Für die 12 Kläger, darunter unter anderem Hedgefonds der Elliott-Gruppe, die ihre Berufung vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit zurückgenommen haben ist bei dem Landgericht Braunschweig seit Ende 2011 eine Schadensersatzklage gegen die Porsche SE anhängig, die von der Berufungsrücknahme unberührt bleibt. Mit dieser Klage wurde zuletzt ein Gesamtschaden von ca. 1,8 Mrd. Euro geltend gemacht, wobei offen geblieben ist, in welchem Umfang damit auch ein Schaden geltend gemacht wird, der bereits vor dem U.S. Court verfolgt wurde. Die Porsche SE hält die Klage für unbegründet. 06.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE Porscheplatz 1 70435 Stuttgart Deutschland Telefon: +49 (0)711 911-11000 Fax: +49 (0)711 911-11819 E-Mail: info@porsche.de Internet: www.porsche-se.com ISIN: DE000PAH0038 WKN: PAH003 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), München, Stuttgart; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |