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EQS-Ad-hoc News vom 19.10.2023

PAION AG beschliesst Ausgabe von rund 4,8 Mio. Aktien zu EUR 1,90 pro Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung 

PAION AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
PAION AG beschliesst Ausgabe von rund 4,8 Mio. Aktien zu EUR 1,90 pro Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung 

19.10.2023 / 20:56 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung

Insiderinformation gemäß Artikel 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

 

PAION AG beschliesst Ausgabe von rund 4,8 Mio. Aktien zu EUR 1,90 pro Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung 

 

Aachen, 19. Oktober 2023 – Der Vorstand des Specialty-Pharma-Unternehmens PAION AG (ISIN DE000A3E5EG5; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) hat nach der Ankündigung der PAION AG vom 13. Oktober 2023 heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals im Wege einer Bezugsrechtskapitalerhöhung auf Basis eines noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Wertpapierprospekts von derzeit EUR 7.133.699 um EUR 4.755.798,00 auf EUR 11.889.497,00 gegen Bareinlage unter Gewährung von Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre durch die Ausgabe von 4.755.798 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 ausgegeben.

Die ODDO BHF SE, Frankfurt, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den bestehenden Aktionären die Neuen Aktien in einem Bezugsverhältnis von 3:2 anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). D. h. 3 alte Aktien berechtigen zum Bezug von 2 neuen Aktien. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,90 je Aktie. Die Aktionäre können die Neuen Aktien innerhalb der voraussichtlich vom 24. Oktober 2023 bis zum 06. November 2023 (jeweils einschließlich) laufenden Bezugsfrist im Rahmen des Bezugsangebots beziehen. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien (ISIN DE000A37FUA4/WKN A37FUA) werden voraussichtlich in der Zeit vom einschließlich 24. Oktober 2023 bis 01. November 2023 im regulierten Markt (XFRA Fortlaufende Auktion mit Spezieller Auktion) unter dem Börsenkürzel PA8B an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 23. Oktober 2023 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der PAION AG (www.paion.com) veröffentlicht werden wird.

PAION wird durch die Bezugsrechtskapitalerhöhung ein Bruttoerlös von rund EUR 9 Mio. zufließen. PAION wird den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für Investitionen in seine kommerzielle Infrastruktur, die Markteinführung von Byfavo® in der Allgemeinanästhesie in Europa, das Produktlebenszyklusmanagement und die Erfüllung von Entwicklungsverpflichtungen nutzen sowie für Rückzahlungen und Zinsen im Rahmen des Darlehensvertrags mit der Europäischen Investitionsbank und für allgemeine Unternehmenszwecke.

 

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

IR-Kontakt:

Ralf Penner

SVP Investor Relations & Corporate Communications

PAION AG

Heussstrasse 25

52078 Aachen – Germany

Phone +49 241 4453-152

E-Mail r.penner@paion.com

www.paion.com

 

 

Wichtige Hinweise:

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der PAION AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) besteht. Die Wertpapiere der PAION AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.


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