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DGAP-Ad-hoc News vom 28.10.2013

PAION VERGIBT LIZENZRECHTE FÜR REMIMAZOLAM IN SÜDKOREA AN HANA PHARM

PAION AG  / Schlagwort(e): Vertrag

28.10.2013 13:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PAION VERGIBT LIZENZRECHTE FÜR REMIMAZOLAM IN SÜDKOREA AN HANA PHARM
- PAION erhält Vorauszahlung in Höhe von EUR 1 Mio.
- Mögliche Meilensteinzahlungen von bis zu EUR 2 Mio.
  - Umsatzbeteiligung in Höhe von 10% vereinbart

Aachen, 28. Oktober 2013 - Das biopharmazeutische Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, General Standard: PA8) und Hana Pharm, Südkorea, haben eine Vereinbarung für eine Remimazolam-Lizenz abgeschlossen. Danach erhält Hana Pharm die exklusiven Lizenzrechte für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Remimazolam in Südkorea.
PAION erhält durch den Abschluss der Lizenzvereinbarung eine Vorauszahlung in Höhe von insgesamt EUR 1 Mio. Diese beinhalten EUR 0,3 Mio. aus einer Optionszahlung (bereits im Juli 2013 erhalten) und EUR 0,7 Mio. sind durch die heutige Unterzeichnung des Lizenzvertrages fällig. Darüber hinaus sind mögliche Meilensteinzahlungen von bis zu EUR 2 Mio. und eine Beteiligung in Höhe von 10% an den Umsätzen auf dem südkoreanischen Markt vereinbart worden.

Hana Pharm ist verantwortlich für die Durchführung und Finanzierung der Entwicklungsarbeit und Marktzulassung in Südkorea. Hana Pharm beabsichtigt Remimazolam in allen Indikationen zu vermarkten mit der Leitindikation Anästhesie.

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Kontakt
Ralf Penner
Director Investor Relations / Public Relations
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Martinstraße 10-12
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E-Mail: r.penner@paion.com
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