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DGAP-Ad-hoc News vom 01.12.2020

Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital um bis zu 10.668.068 Aktien

Nordex SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital um bis zu 10.668.068 Aktien

01.12.2020 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital um bis zu 10.668.068 Aktien
 
Hamburg 1. Dezember 2020. Der Vorstand der Nordex SE (ISIN DE000A0D6554) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durch die Ausgabe von bis zu 10.668.068 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien von EUR 106.680.691 auf bis zu EUR 117.348.759 erhöht. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnanteilberechtigt.

Im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ("Accelerated Bookbuilding") werden die neuen Aktien ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis und die Anzahl der auszugebenden Aktien werden unmittelbar nach dem Bookbuilding festgelegt. Die prospektfreie Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse ist beantragt; die Einbeziehung dieser neuen Aktien in die bestehende Notierung ist für den 8. Dezember 2020 erwartet.

Acciona S.A., Ankeraktionärin der Nordex SE, unterstützt die Kapitalerhöhung und hat signalisiert, sich daran voraussichtlich mit einer wesentlichen Order zu beteiligen.

Die Nordex SE beabsichtigt, die ihr aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel zur weiteren Unterstützung des zukünftigen Wachstums gemäß ihrer strategischen Ziele, zur Stärkung der Bilanz sowie für allgemeine Gesellschaftszwecke zu verwenden.

Die Nordex SE hat sich zu einem Lock-up von 90 Tagen verpflichtet, der marktüblichen Ausnahmen unterliegt.
 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weitere Informationen:

Head of Investor Relations

Nordex SE
Felix Zander
Telefon: 040 / 300 30 - 1116
fzander@nordex-online.com

 


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