Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Rückkauf Tranche 2
Die Aurubis AG hat den durch Bekanntmachung vom 08. November 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 11. November 2019 begonnen. Im Rahmen einer zweiten Tranche wurden im Zeitraum vom 18. November 2019 bis zum 22. November 2019 insgesamt 8.500 Aktien (ISIN DE0006766504) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 47,31 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen der zweiten Tranche eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 402.360,00 (ohne Nebenkosten) erworben.
Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen.
Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Aurubis AG getroffen hat.
Im Zeitraum vom 18. November 2019 bis zum 22. November 2019 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien |
Gewichteter Durchschnittskurs
(EUR) |
Aggregiertes Volumen (EUR) |
18.11.2019 |
1.500 |
46,85 |
70.270,00 |
19.11.2019 |
2.000 |
48,90 |
97.800,00 |
20.11.2019 |
1.500 |
48,08 |
72.120,00 |
21.11.2019 |
1.500 |
46,51 |
69.760,00 |
22.11.2019 |
2.000 |
46,21 |
92.410,00 |
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Gesamt |
8.500 |
47,31 |
402.360,00 |
Unter www.aurubis.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht.
Hamburg, im November 2019
Aurubis AG
Der Vorstand