Herr Dieter Manz, Deutschland, hat der Manz AG am 13.06.2018 im Zusammenhang mit seiner Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 13.06.2018 betreffend das Überschreiten der Schwelle von 25 % der Stimmrechte aus Aktien an der Manz AG hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 WpHG)
1. Der Erwerb dient der Erreichung der Mindestbeteiligungsquote zur Vorbereitung einer steueroptimierten Neuordnung des Aktienbesitzes innerhalb der Familie Manz.
2. Er beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Er strebt durch Ausübung seiner Rechte als Aktionär weiterhin unverändert eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats sowie durch seine Tätigkeit im Aufsichtsrat weiterhin unverändert eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands der Manz AG an.
4. Er strebt unverändert keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte wurde durch Fremdmittel finanziert.