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Manz AG

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DGAP-PVR News vom 08.06.2016

Manz AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Manz AG 

08.06.2016 11:56

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Am 23. Mai 2016 hat die Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision and Administration Commission (SASAC) der Volksregierung Shanghai der Volksrepublik China, Stadtverwaltung Shanghai/Volksrepublik China in ihrem eigenen Namen und - gemäß § 24 WpHG - im Namen der
(i) State-owned Asset Supervision and Administration Commission (SASAC) der Volksregierung Shanghai der Volksrepublik China, Stadtverwaltung Shanghai/ Volksrepublik China;

(ii) Shanghai Electric (Group) Corporation, Shanghai/Volksrepublik China;
(iii) Shanghai Electric Group Company Limited, Shanghai/Volksrepublik China;

(iv) Shanghai Electric Hongkong Co. Limited, Hongkong/Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China; und

(v) Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland;
(zusammengefasst die 'mitteilenden Parteien')

die Manz AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG darüber informiert, dass die Anzahl der Stimmrechte an der Manz AG (die 'Gesellschaft'), die unmittelbar von der Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland, gehalten und gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG den anderen oben aufgelisteten Unternehmen zugerechnet werden, die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% am 23. Mai 2016 überschritten hat und an diesem Tag 19,67% (das entspricht 1.523.480 Stimmrechten) betrug.

Vor diesem Hintergrund informierten am 3. Juni 2016 die mitteilenden Parteien die Manz AG gemäß § 27a Abs. 1 WpHG über Folgendes:
1. Ziele der Investition (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1. Mit der Investition sollen strategische Ziele umgesetzt werden.
1.2. Die mitteilenden Parteien haben die Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate, je nach Marktentwicklung und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, weitere Stimmrechte an der Gesellschaft zu erwerben. Als Teil der geschlossenen Investitions- und Backstopvereinbarung, u. a. zwischen der Manz AG, Herrn Dieter Manz und der Shanghai Electric Group Co. Ltd., der die Shanghai Electric Germany Holding GmbH ('SEC GmbH') beigetreten ist, kann die SEC GmbH den Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung mit Herrn Manz verlangen. Bei Abschluss solch einer Stimmbindungsvereinbarung wird die SEC GmbH aller Wahrscheinlichkeit nach die Kontrolle über die Manz AG im Sinne des § 29 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangen und dazu verpflichtet sein, den Aktionären der Gesellschaft ein Pflichtangebot zum Kauf ihrer Aktien zu unterbreiten. Außerdem kann die SEC GmbH von Herrn Manz die Übertragung von so vielen Aktien verlangen, die erforderlich sind, um eine Beteiligung von 29,9% an der Gesellschaft zu erreichen, falls nicht innerhalb von einem Jahr nach der Kapitalerhöhung ein Pflichtangebot abgegeben wurde. Wird ein Pflichtangebot abgegeben und hat die SEC GmbH bis zum Abschluss des Pflichtangebots eine Beteiligung von weniger als 30,1% an der Gesellschaft erworben, kann die SEC GmbH von Herrn Manz die Übertragung von so vielen Aktien an die SEC GmbH verlangen, die erforderlich sind, um eine Beteiligung von 30,1% an der         Gesellschaft zu erreichen.

1.3. Die mitteilenden Parteien haben die Absicht, einen Kandidaten für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzuschlagen, der auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt werden soll. Ansonsten haben die mitteilenden Parteien derzeit nicht die Absicht, Einfluss auf die Berufung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft auszuüben, abgesehen von der Ausübung der von der SEC GmbH gehaltenen Stimmrechte im regulären Ablauf von Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung.
1.4. Die mitteilenden Parteien haben derzeit nicht die Absicht, die Kapitalstruktur oder Dividendenpolitik der Gesellschaft zu ändern.
2. Herkunft der Mittel für den Erwerb von Stimmrechten (§ 27a Abs. 1    Satz 4 WpHG)

Bezugnehmend auf die Herkunft der verwendeten Mittel erklärten die mitteilenden Parteien, dass die Transaktion durch eigene, von der Shanghai Electric Group bereitgestellte Mittel, finanziert wurde.


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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Manz AG
              Steigäckerstr. 5
              72768 Reutlingen
              Deutschland
Internet:     http://www.manz.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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