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DGAP-Ad-hoc News vom 24.09.2012

Lotto24 AG: Lotto24 AG erhält Erlaubnis für den Lotterievertrieb im Internet

Lotto24 AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung
24.09.2012 21:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Lotto24 AG erhält Erlaubnis für den Lotterievertrieb im Internet
Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten deutschen Unternehmen eine Erlaubnis für den Vertrieb staatlicher Lotterien im Internet erhalten. Die Erlaubnis gilt bundesweit für fünf Jahre. Ausgenommen hiervon sind Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde in Nordrhein-Westfalen noch nicht ratifiziert. In Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen Glücksspielgesetz die Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig.
Die jetzt erteilte Erlaubnis enthält Nebenbestimmungen, die die Geschäftsentwicklung erschweren, insbesondere restriktive Anforderungen an den Jugendschutz und einen Zwang zur Abgabe von Spielscheinen im Bundesland des jeweiligen Spielers. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Beschränkungen gleichermaßen für andere Marktteilnehmer gelten werden.
Für die Bewerbung des Angebots der Lotto24 sind zusätzliche behördliche Erlaubnisse erforderlich. Bundesweite Werbung im Internet und Fernsehen kann voraussichtlich erst nach Inkrafttreten des GlüÄndStV in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Gesellschaft rechnet damit, dass dies im Laufe des Novembers 2012 der Fall sein wird.

Sobald die in den Nebenbestimmungen aufgestellten Voraussetzungen für die Online-Vermittlung geschaffen und die für die Vermittlung benötigten Online-Schnittstellen in den jeweiligen Bundesländern verfügbar sind, wird Lotto24 ihren Internetvertrieb schnellstmöglich bundesweit ausweiten.

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