Lloyd Fonds Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung) 30.04.2010 17:36 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Revisions- und Treuhandgesellschaft Brinkmann& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 27.04.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Lloyd Fonds Aktiengesellschaft, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0006174873, WKN: 617487 am 21.04.2010 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat. - Die Investition dient weder der Verfolgung von strategischen Zielen in Bezug auf die Lloyd Fonds AG noch wird eine Erzielung von Handelsgewinnen beabsichtigt. - Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an. - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. - Hinsichtlich der Herkunft der Mittel wurden in Hinblick auf die vertraglichen Bestimmungen der Aktienübertragung weder Eigen- noch Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgewendet. 30.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft Amelungstr. 8-10 20354 Hamburg Deutschland Internet: www.lloydfonds.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |