Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/28 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Bezugsrecht der Aktionäre
Hamburg, 24. April 2023
Der Vorstand der LAIQON AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/28 mit einer Laufzeit von fünf Jahren im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 kann im Rahmen eines öffentlichen Angebotes in Deutschland von interessierten Aktionären unter Ausübung ihres Bezugsrechts gezeichnet werden. Die bezugsberechtigen Aktionäre haben das Recht, für jeweils 874 Aktien der LAIQON AG eine Wandelschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu beziehen. Darüber hinaus wird den Bezugsberechtigten ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Wandelschuldverschreibungen eingeräumt, für die das Bezugsrecht von den Aktionären nicht ausgeübt wird. Die Begebung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 erfolgt auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 31. August 2020.
Die marktüblichen Konditionen der Emission, insbesondere der Ausgabepreis sowie die Höhe von Zins-Coupon und Wandlungspreis, werden im Zuge der finalen Einreichung des für die Emission maßgeblichen Wertpapierprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Ende April 2023 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gesondert festgelegt werden. Die Gesellschaft wird über die Festlegung der Konditionen und den Beginn der Bezugsfrist gesondert informieren.
Nach derzeitigem Zeitplan und insbesondere vorbehaltlich einer Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin soll die Bezugsfrist vom 4. Mai bis zum 17. Mai 2023 laufen.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 soll in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, aufgenommen sowie in die Notierung im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Handelssegment Quotation Board) einbezogen werden.
Der für das öffentliche Angebot (Bezugsangebot) maßgebliche Wertpapierprospekt sowie weitere gesetzlich erforderliche Dokumente im Zusammenhang mit der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 werden nach der Billigung des Wertpapierprospektes durch die BaFin auf der Website der LAIQON AG (www.laiqon.ag) in der Rubrik „Investor Relations/Kapitalmaßnahmen“ abrufbar sein. In diesem Zusammenhang sind die nachstehend im Abschnitt „Disclaimer“ enthaltenen Hinweise zu beachten.
Die Emission wird von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, als Emissionsbank begleitet. Wandelschuldverschreibungen, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich der Mehrbezugsoption) bezogen und zugeteilt werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) ausgewählten Anlegern zu den gleichen Konditionen zur Zeichnung angeboten werden. Diese Privatplatzierung wird ebenfalls von der CapSolutions GmbH, München, begleitet.
Die Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 löst einen Ausschlusszeitraum für die Ausübung der Wandlungsrechte der Inhaber der von der LAIQON AG emittierten 5,5 % Wandelschuldverschreibung 2020/24 (ISIN: DE000A289BQ3) aus. Zu den Auswirkungen auf das grundsätzlich am 3. Mai 2023 beginnende Wandlungsfenster unter der Wandelschuldverschreibung 2020/24 wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger per gesonderter Bekanntmachung im Bundesanzeiger informieren.
Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die LAIQON AG im Wesentlichen zur Tilgung von Kaufpreis- und Bankverbindlichkeiten im Zusammenhang mit erfolgten Unternehmensakquisitionen sowie für die weitere Entwicklung des LAIQON-Konzerns und zur Beschleunigung der Wachstumsstrategie GROWTH 25 zu verwenden.
Über die LAIQON AG (vormals Lloyd Fonds AG):
Die LAIQON AG (LQAG) ist ein innovatives Finanzhaus mit einem verwalteten Vermögen von rund 5,7 Milliarden Euro in über 50 Wealth Produkten und Lösungen. Diese werden sowohl von Portfoliomanagement- und Vermögensverwaltungs-Teams als auch auf Basis künstlicher Intelligenz gesteuert. Dabei steht Nachhaltiges Investieren als Symbiose aus Kunden- und Nachhaltigkeitszielen im Fokus. (Stand der Zahlenangaben: 31.12.2022)
Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der Börse vertreten. Seit März 2017 ist die LAIQON AG im Segment Scale (ISIN: DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.
Mit ihrer Strategie 2023/25 2.0 wendet sich die LAIQON AG als Premium-Qualitätsanbieter mit einem Full-Service-Angebot mit nachhaltigen Produkten und Lösungen sowohl an private als auch an institutionelle Kunden. LAIQON hat sich dabei in den drei Geschäftssegmenten Asset Management, Wealth Management und Digital Wealth positioniert.
Mit GROWTH 25 soll das weiterhin erwartete überproportionale Wachstum der Assets under Management (AuM) der wesentliche Treiber der zukünftigen Ergebnisse sein. Bis Ende 2025 sollen die AuM in den drei Geschäftssegmenten plangemäß auf EUR 8 bis 10 Mrd. ansteigen. Die LAIQON AG strebt dabei bis Ende 2025 die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 Prozent bezogen auf den Nettoumsatz an. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen historisch erwirtschafteten Performance-Fees des Produktspektrums der LAIQON AG.
Die digitale Plattform DAP 4.0 ist das verbindende Element des Geschäftsmodells und Herzstück und Synergieträger des LAIQON-Konzerns. Sie befähigt die LAIQON AG, die gesamte Kundenwertschöpfungskette abzudecken und beliebig zu skalieren.
Ziel der Strategie 2023/25 2.0 ist es, die LAIQON AG als innovativen Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland als Asset Management-Factory zu positionieren.
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch zu billigende und voraussichtlich Ende April 2023 auf der Internetseite der LAIQON AG (www.laiqon.ag) in der Rubrik “Investor Relations” zu veröffentlichende Wertpapierprospekt sowie das voraussichtlich Anfang Mai 2023 im Bundesanzeiger zu veröffentlichende Bezugsangebot. Allein der Wertpapierprospekt und das Bezugsangebot werden die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten.
Investoren wird empfohlen, den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich Ende April 2023 auf der Internetseite der LAIQON AG (www.laiqon.ag) in der Rubrik “Investor Relations” abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der LAIQON AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.
Bei den in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapieren handelt es sich um ein Produkt, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.
Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der “Securities Act”) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
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Hendrik Duncker
IR/PR
LAIQON AG
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