InCity Immobilien AG: Weitere Klarstellung des Sachverhalts zur rechtlichen Auseinandersetzung InCity Immobilien AG / Rechtssache 24.03.2010 08:51 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. InCity Immobilien AG: Weitere Klarstellung des Sachverhalts zur rechtlichen Auseinandersetzung Köln, 24. März 2010 - Die InCity Immobilien AG gab am 22. März 2010 bekannt, sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit mehreren Gesellschaften, an denen Herr Jörg Richard Lemberg maßgeblich beteiligt ist, darunter insbesondere die IPG Vier GmbH, zu befinden. Zur weiteren Klarstellung weist die InCity Immobilien AG auf Folgendes hin: 1. Die von Jörg Richard Lemberg maßgeblich kontrollierte IPG Vier GmbH war an der BRST Immo Invest GmbH und der BRST 100 Immo Invest GmbH, zwei Projektgesellschaften, die zum Konzern der InCity Immobilien AG gehören, beteiligt. Im Juli 2009 verkaufte die IPG Vier GmbH ihre Beteiligungen an die Primus Immobilien AG. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der IPG Vier GmbH aus der BRST Immo Invest GmbH und der BRST 100 Immo Invest GmbH wurden zusätzliche Vereinbarungen zwischen der InCity Immobilien AG, der BRST 100 Immo Invest GmbH und der Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH auf der einen Seite sowie der von Herrn Lemberg maßgeblich kontrollierten Dyva Holding AG, der Dyva Management AG, der LIBA Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH und der IPG Vier GmbH auf der anderen Seite geschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen machen diese Gesellschaften eine Gesamtforderung von ca. 1,3 Mio EUR zzgl. Zinsen geltend. Die Forderungen beruhen auf unwirksamen und angefochtenen Vereinbarungen und werden deshalb von der InCity Immobilien AG und ihren Tochtergesellschaften nicht anerkannt. Über die Wirksamkeit der Vereinbarungen ist zurzeit ein Rechtsstreit anhängig. Nur wenn die Wirksamkeit der Vereinbarungen gerichtlich bestätigt würde, müsste die InCity diesen Betrag zahlen. 2. Eine der von Herrn Lemberg kontrollierten Gesellschaften, die Dyva Holding AG, hatte 2009 der Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH für die Übernahme der informica real invest AG ein Darlehen in Höhe von 1,50 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen ist zum 30. März 2012 vereinbarungsgemäß fällig. Aufgrund der Anfechtungen der unter Ziffer 1 aufgeführten Vereinbarungen kündigte die Dyva Holding AG das Darlehen an die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH fristlos und stellte die Darlehensforderung fällig. Die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH hat die Kündigung zurückgewiesen und geht davon aus, dass der Darlehensvertrag nach wie vor wirksam ist und das Darlehen zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt (30. März 2012) zurückzuzahlen ist. Sollte ein Gericht die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellen, würde das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. Anderenfalls bleibt es bei der Tilgung am 30. März 2012. Ein finanzieller Schaden droht der InCity Immobilien AG aus diesem Vorgang nicht. Auch bleibt die InCity Immobilien AG weiterhin über die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH maßgeblich an der informica real invest AG beteiligt. 3. Die InCity Immobilien AG und ihre Tochtergesellschaften haben die nötigen Maßnahmen ergriffen, um den gegebenenfalls eintretenden Liquiditätsabfluss aus den Forderungen der von Herrn Lemberg kontrollierten Gesellschaften im Rahmen der Projektfinanzierungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. EUR zzgl. Prozesskosten und Zinsen gewährleisten zu können. Für den Fall einer Verpflichtung zur vorzeitigen Darlehenstilgung ist die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH vorbereitet. 4. Wesentlich bei diesen Vorbereitungen ist dem Vorstand und dem Aufsichtsrat, dass die potentiell anstehenden Liquiditätsabflüsse keine Auswirkungen auf die operative Projektplanung 2010 der InCity Immobilien AG haben werden. Auch die Finanzplanung im Hinblick auf den Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 wird davon unbetroffen sein. 5. Für das Geschäftsjahr 2009 erfolgt unter der Berücksichtigung dieser Vorgänge, der aktuellen Rechtslage und im Hinblick auf die Kosten des Rechtstreits die Bildung einer angemessenen Rückstellung. Der Vorstand Über die InCity Immobilien AG Die InCity Immobilien AG ist auf die Konzeption und Realisierung von hochwertigen Immobilien in Innenstadtlagen spezialisiert. Die Gesellschaft entwickelt und vermarktet sowohl Wohn- als auch Einzelhandelsobjekte mit hoher Wertschöpfungstiefe und in möglichst kurzen Durchlaufzeiten. InCity bündelt die Erfahrung aus rund 250 realisierten, hochwertigen Altbausanierungen und Neubauten für anspruchsvolle Eigennutzer und Kapitalanleger. Das Unternehmen schafft exklusive, werthaltige sowie auf die Kundenwünsche maßgeschneiderte Räume in den Bestlagen deutscher Metropolen. Ihrer unternehmerischen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt verleiht InCity durch die Teilnahme am UN Global Compact, der internationalen Initiative der Vereinten Nationen zur Förderung von Sozial- und Umweltprinzipien, Ausdruck. Weitere Informationen unter: www.incity.ag. Unternehmenskontakt InCity Immobilien AG André Peto Tel.: +49 (0) 221 95 27 57 55 a.peto@incity.ag Investor Relations Kontakt GFEI Aktiengesellschaft Tel.: +49 (0) 69 74 30 37 00 info@gfei.de 24.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: InCity Immobilien AG Mozartstr. 1 50674 Köln Deutschland Telefon: +49 (0)221 952757-55 Fax: +49 (0) 221 95 27 57 57 E-Mail: info@incity.ag Internet: www.incity.ag ISIN: DE000A0HNF96 WKN: A0HNF9 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Entry Standard in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service |