Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG hat im Interesse der Gesellschaft und der aussenstehenden Aktionäre temporäre Massnahmen zur Abwehr feindlicher Übernahmeversuche beschlossen. Diese Massnahmen richten sich vor allem gegen Übernahmeversuche durch Personen, die im Rechtsverkehr fälschlicherweise als Organmitglieder bei verbundenen Unternehmen auftreten.
Durch die vom Verwaltungsrat beschlossenen Massnahmen wird sichergestellt, dass im Fall eines feindlichen Übernahmeversuchs durch die genannten Personen oder gemeinsam mit diesen handelnden Dritten, wesentliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft geschützt und deren Zugriff entzogen und für die Gesellschaft gesichert werden.
Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft, für einen derartigen Fall, zwei unabhängigen Stiftungen, Optionen zum zeitweisen Erwerb der Mehrheit der Stammaktien sowohl bei der TEAM-Gruppe als auch bei der Constantin Film AG eingeräumt. Dabei hat die Gesellschaft darauf geachtet, dass die wesentlichen wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft und ihrer aussenstehenden Aktionäre gewahrt bleiben.
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HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
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