Die Highlight Communications AG nimmt zur Kenntnis, dass die Highlight Event and Entertainment AG, die über die Constantin Medien AG indirekt an der Highlight Communications beteiligt ist, beim Landgericht München I Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht hat. Die Anfechtungsklage richtet sich gegen die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung der Constantin Medien AG vom 9. und 10. November 2016 - insbesondere gegen die Veräußerung der Constantin Film AG und die Wahlen zum Aufsichtsrat. Grund für die Klage ist der Ausschluss der Stimmrechte von Aktionären durch den Versammlungsleiter Franz Enderle von der Münchener Kanzlei Bub Gauweiler. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Bestellung Dieter Hahns zum Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG.
Die Pressemitteilung der Highlight Event and Entertainment AG kann auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.hlee.ch/investor-relations/ad-hoc-mitteilungen eingesehen werden.
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