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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 12.02.2007

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)


Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Fidelity International hat uns am 07. Februar 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:

Der Stimmrechtsanteil der FMR Corp., 82 Devonshire Street, Boston, Massachusetts 02109, USA an der Heidelberger Druckmaschinen AG hat am 29. Januar 2007 die Schwelle von 3% unterschritten und beträgt nun 1,46%. Die Stimmrechte werden der FMR Corp. gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

DGAP 12.02.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg Deutschland
WWW:          www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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