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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 07.08.2007

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die UBS AG, P.O. Box, 8098 Zürich, Schweiz (nachfolgend 'UBS' genannt) hat uns am 7. August 2007 gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:
Der Stimmrechtsanteil der UBS an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, (nachfolgend 'Heidelberg' genannt) hat am 2. August 2007 die Schwelle von 3% überschritten und beträgt nun 3,27% (2.607.291 Stimmrechtsaktien).

Davon sind 0,22% der Stimmrechte (175.865 Stimmrechtsaktien) der UBS nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

DGAP 07.08.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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