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KPS AG: KPS AG verschiebt ordentliche Hauptversammlung
16.03.2020 / 08:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der KPS AG hat am heutigen Tag im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die für Freitag, 20. März 2020, um 11:00 (MEZ) anberaumte ordentliche Hauptversammlung der KPS AG aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt unter Beachtung der 8-Monatsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 1 AktG zu verschieben. Damit verbunden ist unvermeidbar eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und der Dividendenauszahlung.
Die ordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich in der zweiten Mai-Hälfte 2020 stattfinden. Hierzu wird unter Beachtung der gesetzlichen Form- und Fristvorschriften gesondert eingeladen.
Das Robert-Koch-Institut und die zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die Infektionen nochmals signifikant zunehmen werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister haben für die KPS AG oberste Priorität.
Der Vorstand
Unterföhring, 16.3.2020
Kontakt:
KPS AG
Beta-Str. 10h
85774
Unterföhring
Deutschland
089 / 35631-0
ir@kps.com
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