Mitteilung gemäß § 43 WpHG
Sehr geehrte Herren,
wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung vom 11. April 2018, in der wir, Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, mitgeteilt haben, daß wir die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG überschritten haben. Wir machen hiermit die folgende Mitteilung gemäß § 43 WpHG:
1. Der Erwerb von Stimmrechten, der dazu führte, daß Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG überschritt, diente nicht zum Zweck strategischer Ziele. Er geschah vielmehr im Zusammenhang mit Kundeninteressen.
2. Morgan Stanley wird in den nächsten 12 Monaten möglicherweise weitere Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG erwerben, insbesondere im Zusammenhang mit Kundeninteressen.
3. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder irgendeines anderen Verwaltungsorgans der Godewind Immobilien AG zu beeinflussen.
4. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Veränderung der Kapitalstruktur der Godewind Immobilien AG herbeizuführen, insbesondere nicht, was das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital und die Dividendenpolitik anbetrifft.
5. Der Erwerb von Stimmrechten, der dazu führte, daß Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG überschritt, wurde durch Kundeninteressen verursacht und/oder stand im Zusammenhang mit ihnen. Der Erwerb wurde finanziert durch eine Kombination von Fremdkapital und eigenen Mitteln von Morgan Stanley.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet: Craig Horsley
Craig Horsley, Vice President
Regulatory Operations