Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 120a Abs. 4 AktG i.V.m. § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und
der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes ist von der 118. ordentlichen
Hauptversammlung am 15. Mai 2020 und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates in der 119. ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Mai 2021 gebilligt worden. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT geprüft
und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht wird im Folgenden dargestellt und ist im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 abgedruckt sowie
unter
https://de.dmgmori-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
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– auch während der Hauptversammlung – zugänglich.
Im Folgenden werden das Vergütungssystem und die Vergütung des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
dargestellt. Die jährliche Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstandes und
des Aufsichtsrates. Es wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 AktG über Vergütung im Geschäftsjahr berichtet, in dem die der
Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.
Billigung des Vergütungsberichts durch die Hauptversammlung 2022
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2022 erfolgte die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 mit einer Zustimmung von 99,88 %. Es ergaben sich keine Aspekte, die hinsichtlich
des Vergütungssystems oder dessen Umsetzung in der Vergütungsberichterstattung zu berücksichtigen sind.
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und in § 12 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
geregelt. In der Hauptversammlung 2021 wurde das Vergütungssystem des Aufsichtsrates nach § 113 AktG gebilligt. Zu den Komponenten
der Aufsichtsratsvergütung gehören die feste Vergütung, die jedes Aufsichtsratsmitglied erhält, die Vergütung für Ausschusstätigkeiten
sowie das Sitzungsgeld.
Für das Geschäftsjahr 2022 betrug der feste Vergütungsanspruch für jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied 60.000 €. Der Vorsitzende
hat einen Anspruch auf das 2,5-Fache (150.000 €), wobei der Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Masahiko Mori ebenso wie James
V. Nudo und Irene Bader auf sämtliche Aufsichtsratsbezüge verzichten. Der stellvertretende Vorsitzende hat einen Anspruch
auf das 1,5-Fache (90.000 €). Der Anspruch aus der Grundvergütung lag insgesamt bei 630.000 € (Vorjahr: 630.000 €).
Die Vergütungsansprüche für Ausschusstätigkeiten betrugen insgesamt 252.000 € (Vorjahr: 252.000 €) und berücksichtigten die
Arbeiten im Finanz- und Prüfungsausschuss, im Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss sowie im Ausschuss für Geschäfte
mit nahestehenden Personen. Die einzelnen Ausschussmitglieder erhielten Anspruch auf jeweils 18.000 €. Die Vorsitzenden der
Ausschüsse bekamen darüber hinaus einen festen Vergütungsanspruch von weiteren 18.000 €.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie
als Mitglied teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 €.
Für das Geschäftsjahr 2022 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates 1.003.500 € (Vorjahr: 930.000 €). Die Grundvergütung
und Ausschussvergütung lagen insgesamt bei 882.000 € (Vorjahr: 819.000 €). Die Höhe der Sitzungsgelder belief sich auf 121.500
€ (Vorjahr: 111.000 €). Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates nicht aus variablen, sondern ausschließlich
aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die
Mitglieder des Aufsichtsrates.
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite und Vorschüsse an Aufsichtsratsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.
Vergleich jährliche Veränderung der Aufsichtsratsvergütung
Die Tabelle A.08 zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates mit der
Ertragsentwicklung (EAT) der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und mit der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.
Vergütung des Vorstandes
Der Aufsichtsrat legt das System der Vorstandsvergütung fest. Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss entwickelt
Empfehlungen zum System der Vorstandsvergütung, über die auch der Aufsichtsrat eingehend berät und beschließt.
Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft das System zur Vorstandsvergütung regelmäßig und unterbreitet
dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge. Im Fall wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem
erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem des Vorstandes der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie und die nachhaltige
sowie langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter
Berücksichtigung einer Wettbewerbsorientierung. Es ist vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. November 2019 auf Basis des
Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) aufgestellt und von der 118. ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Mai 2020 gebilligt worden.
Grundzüge des Vergütungssystems
Die grundsätzliche Strukturierung des Systems folgt den nachstehenden Leitgedanken:
1. |
Besondere Leistungen und Erfolge sollen angemessen vergütet werden, während Zielverfehlungen eine substanzielle Verringerung
der Vergütung nach sich ziehen („Pay-for-Performance-Orientierung“).
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2. |
Die Leistung der Vorstandsmitglieder als Gesamtgremium soll gefördert werden, ohne die unternehmerische Freiheit der einzelnen
Vorstandsressorts zu vernachlässigen. Da wesentliche strategische Ziele nur ressortübergreifend durch Beiträge aller Vorstandsmitglieder
zu erreichen sind, orientieren sich kurz- und langfristige Vergütungsbestandteile an verschiedenen Unternehmenskennzahlen,
zu denen die Vorstandsmitglieder beitragen.
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3. |
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist durchgängig anschlussfähig an die Vergütungssysteme für die weiteren
Führungs- und Mitarbeiterebenen des Konzerns.
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4. |
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll marktüblich sein und der Größe, Komplexität und Ausrichtung sowie der wirtschaftlichen
Lage des Unternehmens Rechnung tragen.
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Auf dieser Basis wird den Vorstandsmitgliedern ein angemessenes, wettbewerbsfähiges und marktübliches Vergütungspaket angeboten,
welches sich im Rahmen der regulatorischen Vorgaben bewegt und das nachhaltige Wirtschaften des Vorstandes fördert. Hierdurch
soll für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die Sicherung der bestmöglichen Kandidaten für den Vorstand in Gegenwart und Zukunft
gewährleistet werden.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem entspricht den aktuellen Vorgaben des Aktiengesetzes und im Wesentlichen
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), allerdings ist die langfristige Vergütung nicht aktienbasiert.
Im Hinblick auf den zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der DMG MORI Europe Holding GmbH, einer 100 %-igen Tochter
der DMG MORI COMPANY LIMITED, bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einerseits und den geringen Freefloat
der Aktie andererseits wurde davon abgesehen, eine Vergütungskomponente in Aktien bzw. eine aktienbasierte Vergütungskomponente
vorzusehen.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat legt nach Vorbereitung durch den Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss jeweils für das bevorstehende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest.
Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied ist die Summe aus der Grundvergütung, des STI bei 100 %-Zielerreichung,
des LTI bei 100 %-Zielerreichung und dem Beitrag zur Altersversorgung.
Neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder werden hierbei insbesondere die
wirtschaftliche Lage, das Marktumfeld, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens berücksichtigt. Der Aufsichtsrat
legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist. Die Marktüblichkeit wird anhand der folgenden
Punkte beurteilt:
Externer Vergleich (horizontale Angemessenheit): Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten
der 90 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland mit Notierung im DAX und MDAX herangezogen. Bei diesem horizontalen
Marktvergleich wird die Marktstellung einschließlich der Größe und Komplexität der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter besonderer
Beachtung der Einordnung der Gesellschaft in vorgenannter Vergleichsgruppe (zum Beispiel anhand von Kennzahlen, wie Umsatz,
Mitarbeiterzahl und Gewinn je Aktie) berücksichtigt.
Interner Vergleich (vertikale Angemessenheit): Darüber hinaus wird die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur
Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT in einem internen (vertikalen) Vergleich berücksichtigt.
Bei diesem Vergleich wird das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der weiteren
Belegschaft ermittelt und einem Marktvergleich unterzogen.
Die Ziel-Gesamtvergütung wird unter besonderer Berücksichtigung der Funktion des einzelnen Vorstandsmitglieds festgelegt.
Insbesondere erhält der Vorsitzende des Vorstandes bei der Festlegung eine insgesamt höhere Vergütung als die anderen Vorstandsmitglieder.
Malus- und Clawback-Regelungen
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung einzubehalten bzw. zurückzufordern,
falls ein Fall eines schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstoßes vorliegt. Gleiches gilt im Falle schwerwiegenden unethischen
Verhaltens.
In Fällen einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Verletzung von Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters nach § 93 Abs. 1 AktG durch ein Vorstandsmitglied ist die Gesellschaft darüber hinaus berechtigt, von dem
Vorstandsmitglied für den jeweiligen Bemessungszeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, ausgezahlte variable
Vergütungsbestandteile (STI und / oder LTI) ganz oder teilweise zurückzufordern bzw. bei noch nicht erfolgter Auszahlung einzubehalten.
Die Rückforderungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum
Zeitpunkt der Rückforderung bereits beendet ist. Schadensersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied bleiben unberührt.
Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit
Scheidet ein Vorstandsmitglied auf Wunsch des Aufsichtsrates aus Gründen aus, die nichts mit dem Verhalten des Vorstandsmitglieds
oder dem Vorstandsmitglied selbst zu tun haben, so werden alle ausstehenden LTI-Tranchen regulär zum Ende des vorgesehenen
Leistungszeitraums ausgezahlt. Gleiches gilt, falls ein Vorstandsmitglied aus sonstigen Gründen, die er nicht zu vertreten
hat, aus dem Vorstand ausscheidet (zum Beispiel regulärer Ablauf oder einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrages
oder andere vertraglich anerkannte Austrittsgründe). Dies umfasst auch den Übertritt in den Vorruhestand sowie die Ablehnung
eines Wiederbestellungsangebots durch das Vorstandsmitglied.
Kündigt das Unternehmen das Anstellungsverhältnis mit einem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund oder kündigt ein Vorstandsmitglied
ungerechtfertigt das Dienstvertragsverhältnis („Bad Leaver“), so verfallen alle ausstehenden LTI-Zuteilungen, deren dreijähriger
Referenzzeitraum noch nicht beendet ist.
Bestandteile des Vergütungssystems
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen.
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht neben der Grundvergütung („Fixum“) aus Nebenleistungen und Versorgungszusagen
(insbesondere zur beitragsorientierten Altersversorgung). Erfolgsabhängig, an der Erreichung von konkreten, messbaren Zielen
ausgerichtet und damit variabel, werden die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie die langfristige variable Vergütung
(LTI) gewährt.
a) Feste Vergütungsbestandteile
Die feste Vergütung bildet die Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie
erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
Die feste Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und den Versorgungszusagen (beitragsorientierte
Altersversorgung) zusammen.
Grundvergütung: Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt.
Nebenleistungen: Für jedes Vorstandsmitglied werden Nebenleistungen einschließlich der maximalen Höhe festgelegt. Hierzu zählen insbesondere
firmenseitig gewährte Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen, insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens, aber auch
die Eindeckung von Versicherungen.
Altersversorgung: Jedem Mitglied des Vorstandes wird eine zweckgebundene Zahlung zur Zuführung zur individuellen Altersversorgung gewährt.
Hierbei wird den Vorständen jeweils ein bestimmter Betrag zur Anlage in eine externe Altersversorgung zur Verfügung gestellt
(beitragsorientierte Altersversorgung).
b) Kurzfristige variable Vergütung (STI)
Das STI soll die Mitglieder des Vorstandes dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde
finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf
gerichtet, die Ertragskraft und Marktposition der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu steigern. Insbesondere durch die Anknüpfung
an den Auftragseingang und das EBIT ist die einjährige variable Vergütung an die Zielerreichung wesentlicher Konzernkennzahlen
im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt. Für die Mitglieder des Vorstandes ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt.
Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode
dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der einjährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die
Ziele erreicht wurden.
Das STI-System basiert auf zwei Zieldimensionen, die unterschiedlich gewichtet sind und durch sog. Nachhaltigkeitsfaktoren
(„Modifier“) angepasst werden. Hierbei werden sowohl die Marktposition (gemessen über das Leistungskriterium „Auftragseingang“)
als auch die Ertragslage (gemessen über das Leistungskriterium „EBIT“) berücksichtigt. Diese unternehmensbezogenen Ziele werden
durch einen Nachhaltigkeitsfaktor („Modifier“) modifiziert, der in einer Bandbreite von 80 % bis 120 % liegt. Der Nachhaltigkeitsfaktor
soll hierbei insbesondere Handeln und Erfolge des Vorstandes belohnen, die zur nachhaltigen Absicherung des Unternehmenserfolges
beitragen.
Die Zielerreichungsgrade für das STI 2022 resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren für 2022 und werden für alle
Vorstände nach gleichen Kriterien ermittelt:
Der Auftragseingang wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die Auftragseingang-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer
Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet
bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Das EBIT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine weitere wesentliche Finanzkennzahl der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die EBIT-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung
von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung
einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch drei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren („Modifier“) angepasst (80 %-120 %). Zu diesen, dem Nachhaltigkeitsfaktor zugrundeliegenden Zielen, zählen Investitionen
in Sachanlagen, Investitionen für das GLOBE-Projekt (Einführung von SAP) und die Entwicklung von internen Marktanteilen und
-positionen (Verhältnis Auftragseingang DMG MORI AG-Konzern und DMG MORI COMPANY LIMITED). Alle Nachhaltigkeitsfaktoren können
eine Ausprägung von 80 %-120 % erreichen. Die Faktoren Investitionen in Sachanlagen und Investitionen für das GLOBE Projekt
werden mit jeweils 25 % gewichtet, der Faktor Entwicklung von internen Marktanteilen und -positionen wird mit 50 % gewichtet.
Hierdurch sollen im besonderen Maße die Bestrebungen des Vorstandes um nachhaltiges, auf zukünftiges Wachstum gerichtetes
Wirtschaften gestärkt werden.
c) Langfristige variable Vergütung (LTI)
Das langfristig orientierte, nachhaltige Engagement für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT steht im Fokus der Tätigkeit des Vorstandes.
Nur so kann nachhaltiges Wachstum gefördert und eine dauerhafte Wertsteigerung erzielt werden. Der Leistungszeitraum von drei
Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft
ausgerichtet ist.
Das LTI-Programm wird in bar, auf Basis einer kennzahlenbasierten Vergütung unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode
(„Performance Periode“) gewährt. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen.
Das LTI basiert auf zwei finanziellen Zielen sowie messbaren Nachhaltigkeitszielen in der Form eines „Modifier“. Die finanziellen
Leistungskriterien repräsentieren hierbei wichtige Kernsteuerungsgrößen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (das Ergebnis nach
Steuern – EAT – und die Service-Performance). Der „Modifier“ mit einer Bandbreite von 80 % bis 120 % berücksichtigt darüber
hinaus die Nachhaltigkeitsziele.
Für die Mitglieder des Vorstandes ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert
für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst
mit Ablauf der dreijährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.
Die Zielerreichungsgrade resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren und werden für alle Vorstände nach gleichen
Kriterien ermittelt:
Das EAT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die EAT-Komponente des LTI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung
von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung
einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Die Service-Performance für einen Zeitraum über drei Jahre wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine wichtige Kernsteuerungsgröße
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die Service-Performance ist die durchschnittliche Anzahl an Service-Einsätzen je Maschine
in Gewährleistung in den letzten zwölf Monaten. Die Service Performance-Komponente des LTI muss einen Schwellenwert unterschreiten,
um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 80 %. Die Erreichung der Zielgröße entspricht einer Zielerreichung
von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei einem gesetzten Mindestwert. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren („Modifier“) angepasst (80 %-120 %). Zu diesen Nachhaltigkeitszielen zählen die Einhaltung des F&E- sowie des Marketingbudgets
und die Entwicklung der PPR-Kennzahl (Anzahl der „Product-Problem-Reports“ in den letzten zwölf Monaten mit dem Status abgeschlossen
und final angepasst dividiert durch die Anzahl der in den letzten zwölf Monaten ausgestellten „Product-Problem-Reports“).
Ein „Product-Problem-Report“ beschreibt eine Reklamationsmeldung des Kunden. Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung
von 80 %-120 % erreichen und werden mit jeweils 50 % gewichtet. Die Ziele werden zur Absicherung der langfristigen und nachhaltigen
Entwicklung unter Berücksichtigung der Strategie gewählt.
Ziel- und Maximalbeträge der Vergütung
Die Auszahlung aus STI und LTI ist jeweils auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Die maximale Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich auf der Basis der Ziel-Gesamtvergütung
abgeleitet und ist die betragsmäßige Höchstgrenze der Gesamtvergütung für das jeweilige Auslobungsjahr unter Berücksichtigung
der festen Vergütung, kurzfristigen variablen Vergütung (STI), langfristigen variablen Vergütung (LTI 2022–2024) und Altersversorgung.
Die maximale Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2022 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 5.550 T€ und für die Vorstandsmitglieder
jeweils 2.950 T€ [→ Tabelle A.09].
Altersversorgung
Die Altersversorgung bildet eine weitere Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung
der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
Die Altersversorgung soll am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstandes wettbewerbsfähig sein und im Ruhestand
ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. Die Versorgungsleistungen für die Vorstandsmitglieder werden in Form einer beitragsorientierten
Altersversorgung gezahlt:
› Christian Thönes: 450 T€ pro Jahr
› Björn Biermann: 200 T€ pro Jahr
› Michael Horn: 200 T€ pro Jahr
Der Aufwand für die Vorstandsmitglieder zur beitragsorientierten Altersversorgung betrug im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 850
T€ (Vorjahr: 850 T€).
Vergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder
Im Rahmen von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr 1.087 T€ (Vorjahr: 1.132 T€) an ehemalige Vorstandsmitglieder
und deren Hinterbliebene geleistet, davon entfielen 680 T€ an den 2016 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Dr. Rüdiger Kapitza.
Vergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
Die Zielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beläuft sich auf 166 % für die Kennzahl EBIT und 200 %
für die Kennzahl Auftragseingang. Die Zielerreichung für den Nachhaltigkeitsfaktor beim Budget für Investitionen in Sachanlagen
belief sich auf 109 %, für das GLOBE-Projekt auf 120 % und bei den relativen Marktanteilen AG / CO auf 120 %, was zu einem
gewichteten Modifier von insgesamt 117 % führt. Die Zielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beträgt
für das Jahr 2022 insgesamt 208 %. Die Auszahlung aus dem STI ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap).
Die Zielerreichung bei der langfristigen Vergütungskomponente (LTI-Tranche 2020-2022) beläuft sich auf 200 % für die Kennzahl
EAT (3-Jahres-Durchschnitt 2020-2022) und 200 % für die Kennzahl Service-Performance. Die Zielerreichung für den Nachhaltigkeitsfaktor
zur Einhaltung des F&E- sowie des Marketingbudgets belief sich auf 120 % und zur Entwicklung der PPR-Kennzahl ebenfalls auf
120 %, was zu einem gewichteten Modifier von insgesamt 120 % führt. Die Zielerreichung für die LTI-Tranche 2020-2022 beträgt
220 %. Die Auszahlung aus der LTI-Tranche 2020-2022 ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap).
Für das Geschäftsjahr 2022 belief sich die Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung des Vorstandes auf 9.753 T€ (Vorjahr: 7.118
T€). Davon entfallen 2.461 T€ (Vorjahr: 2.228 T€) auf die feste, erfolgsunabhängige Vergütung (Grundvergütung und Nebenleistungen)
und 3.200 T€ (Vorjahr: 3.200 T€) auf die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie einer beitragsorientierten Altersversorgung
von 850 T€ (Vorjahr: 850 T€).
Aus der LTI-Tranche 2020-2022, die am 31. Dezember 2022 zugeteilt und im Jahr 2023 ausgezahlt wird, resultiert ein Betrag
von insgesamt 4.750 T€ (LTI 2019-2021: 840 T€). Für die LTI-Tranche 2020-2022 wurde im Jahr 2021 eine Vorauszahlung in Höhe
von 1.508 T€ geleistet. Die Auszahlung aus der LTI-Tranche 2020-2022 beläuft sich auf 3.242 T€.
Für die LTI-Tranche 2021-2023 wurde im Jahr 2022 eine rückforderbare Vorauszahlung in Höhe von 1.663 T€ geleistet, die Bestandteil
der Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.
Es wurden von Unternehmen des Konzerns der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen,
insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, direkt an Mitglieder des Vorstandes gezahlt.
Es wurden keine Vergütungsbestandteile von Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Von Malus- und Clawback-Regelungen wurde
nicht Gebrauch gemacht.
Die Tabelle A.10 zeigt die den aktiven Vorstandsmitgliedern im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile
einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr
ausbezahlte Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen und den Versorgungsaufwand. Die Tabelle zeigt das STI 2022 sowie
die LTI-Tranche 2020-2022, deren Auszahlung im Geschäftsjahr 2023 erfolgt, aber deren zugrundeliegende Tätigkeit bis zum Ende
des Geschäftsjahres 2022 vollständig erbracht worden ist. Zudem ist die rückforderbare Vorauszahlung für die LTI-Tranche 2021-2023
dargestellt.
Die Tabelle A.11 zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis
gegenüber dem Vorjahr. Für das Berichtsjahr entsprechen diese Werte den in der Tabelle „Gewährte und geschuldete Vergütung“
nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG angegebenen Werten für die Gesamtvergütung. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand
der Entwicklung der Kennzahl EAT dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
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