Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17 MAR
GERRY WEBER International AG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens
(Halle/Westfalen, 25. Januar 2019) Die GERRY WEBER International AG hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 a InsO mit dem Ziel beantragt, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren. Das beantragte vorläufige Eigenverwaltungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf die Muttergesellschaft GERRY WEBER International AG mit rund 580 Mitarbeitern; für die Tochtergesellschaften inklusive HALLHUBER wurden keine Anträge gestellt. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung würde der Geschäftsbetrieb der Gerry Weber International AG in vollem Umfang fortgeführt werden. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert. Der Vorstand bliebe mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt und stellt den Geschäftsbetrieb sicher. Mit einer Entscheidung des Gerichts zum Antrag wird im Laufe des Tages gerechnet.
Ausgelöst wurde der Antrag durch das Scheitern der Gespräche der GERRY WEBER Gruppe mit ihren Finanzierungspartnern, die das Ziel hatten, die Finanzierung des Konzerns zu sichern und auf ein nachhaltig tragfähiges Fundament zu stellen.
Der Vorstand
Mitteilende Person:
Florian Frank
Mitglied des Vorstands
Tel.: +49 5201 185-140
ir@gerryweber.com
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