Geratherm Medical AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Geratherm Medical AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 02.06.2010 14:24 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Am 01. Juni 2010 wurde uns von der Deutschen Bank AG London folgende Meldung übermittelt: Die Deutsche Bank AG London hat uns, Geratherm Medical AG (ISIN DE0005495626), im Namen und Auftrag der FPM Funds SICAV, 2 Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxembourg, RC B 80070, gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der FPM Funds SICAV am 7. Mai 2010 an der Geratherm Medical, Fahrheitstraße 1, 98716 Geschwenda, Deutschland, die Stimmrechtsgrenze von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,085 % (152.724 Stimmrechte) betrug. 02.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Geratherm Medical AG Fahrenheitstraße 1 98716 Geschwenda Deutschland Internet: www.geratherm.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |