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Geratherm Medical AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 11.03.2010

Geratherm Medical AG: Geratherm Medical AG beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 10 %

Geratherm Medical AG / Kapitalerhöhung

11.03.2010 08:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG 

Kapitalerhöhung

Geratherm Medical AG beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 10 %
Geschwenda, 11. März 2010 - Der Vorstand der Geratherm Medical AG (ISIN: DE0005495626) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage eine Kapitalerhöhung aus dem bestehenden genehmigten Kapital in Höhe von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft beschlossen. Im Zuge einer Privatplatzierung sollen bis zu 450.000 neue Aktien gegen Bareinlagen mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 ausgegeben werden, wodurch sich das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 4.500.000,00 Euro um bis zu 450.000,00 Euro auf bis zu 4.950.000,00 Euro erhöhen würde.

Die neuen Aktien werden qualifizierten institutionellen Investoren im In- und Ausland im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Die Kapitalerhöhung wird von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner begleitet.
Die neuen Aktien sollen anschließend prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Der Vorstand 

Unternehmensprofil:

Geratherm Medical ist ein international ausgerichtetes Medizintechnikunternehmen mit den Geschäftsbereichen Healthcare Diagnostik, Medizinische Wärmesysteme, Cardio/Stroke und Respiratory. Unsere Wurzeln liegen in der medizinischen Temperaturmessung. In diesem Bereich bieten wir ein breites Spektrum von Produkten an, die überwiegend Alleinstellungsmerkmale haben. Wir stellen unseren Kunden/Patienten hochwertige Produkte vom Fieberthermometer bis zu komplexen Wärmesystemen für den OP- und Rettungsbereich zur Verfügung. Im Bereich Cardio konzentrieren wir uns auf Produktentwicklungen zur Detektion von Vorhofflimmern zur Schlaganfallprävention. Das Segment Respiratory entwickelt und vertreibt Produkte zur Lungenfunktionsmessung.
Geratherm verfügt über patentrechtlich abgesicherte Basistechnologien in allen wesentlichen Geschäftsbereichen. Wir verstehen uns als forschendes Medizintechnikunternehmen mit klarem Focus auf Produkte der medizinischen Diagnostik zur Generierung von Vitaldaten.

Die Geratherm-Aktien sind seit dem Jahr 2000 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse - im sogenannten Prime Standard - zugelassen. Weiterhin ist die Geratherm Medical im sogenannten German Entrepreneurial Index und im German Healthcare Index vertreten.

Unternehmenskontakt: 

Geratherm Medical AG 

Investor Relations

Fahrenheitstraße 1 

98716 Geschwenda

Tel. +49 (0)36205/98 111

E-Mail: info@geratherm.com 

www.geratherm.com

ISIN: DE 000 549 562 6

WKN: 549 562

Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse /Geregelter Markt/Prime Standard
Börse: Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Disclaimer:

DIESE VERÖFFENTLICHUNG DIENT NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DER GERATHERM MEDICAL AG, GESCHWENDA, FINDET NICHT STATT UND IST AUCH NICHT VORGESEHEN.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN BESTIMMT.
DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT SIND UND WERDEN NICHT NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER 'SECURITIES ACT') ODER DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES REGISTRIERT UND DÜRFEN INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA NUR AUFGRUND EINER AUSNAHMEREGELUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH DEM SECURITIES ACT BZW. DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES ODER IM FALLE DER NICHTANWENDBARKEIT SOLCHER VORSCHRIFTEN VERKAUFT ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN WERDEN. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA FINDET NICHT STATT.


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