Fresenius SE & Co. KGaA
Bad Homburg v. d. Höhe
ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560 ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 zu der am Freitag, 17. Mai 2024, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage
1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der
besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE &
Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch
die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es
einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 0 ausweist, festzustellen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung
für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne
der §§ 115, 117 Wertpapierhandelsgesetz, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erstellt werden, zu wählen.
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in
Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche
Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach
dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU) Nr. 537/2014
auferlegt wurde.
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 AktG ein Vergütungsbericht erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs.
4 AktG zur Billigung vorzulegen ist.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 nebst Vermerk über die Prüfung des Abschlussprüfers ist Bestandteil dieser
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung und als Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 bekanntgemacht. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an ist der Vergütungsbericht über die Internetseite
https://www.fresenius.de/corporate-governance
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften sowie
als Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 bekanntgemachten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen Stück 563.237.277 Aktien sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 563.237.277
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Die diesjährige Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch
vor Ort teilnehmen können.
Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur ordentlichen
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter
Fresenius SE & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Die Anmeldung bedarf gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht gemäß § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Fresenius SE
& Co. KGaA ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG aus. Anders als in den Vorjahren muss sich der Nachweis
gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den Geschäftsschluss
des 25. April 2024 (Nachweisstichtag). Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Art. 13 Nr. 6 des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
(ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 den aktienrechtlichen Nachweisstichtag des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG vom Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung verschoben hat. Geschäftsschluss
meint ausweislich der Gesetzesmaterialien zum ZuFinG 24:00 Uhr (hier: MESZ).
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter
eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung. Die Eintrittskarte ist ein reines Organisationsmittel und stellt
keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir jedoch darum, die Eintrittskarte an
der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorzulegen.
Darüber hinaus können die Aktionäre der Eintrittskarte die Zugangsdaten für das Aktionärsportal entnehmen, über welches sie,
soweit gewünscht, die elektronische Briefwahl ausüben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen
und anweisen können. Um diese Funktionen im Aktionärsportal nutzen zu können, ist es wichtig, die Eintrittskarte zur Hauptversammlung
mit den darauf vermerkten Zugangsdaten für das Aktionärsportal rechtzeitig zu erhalten. Daher bitten wir die Aktionäre, im
eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
bei der oben genannten Anmeldestelle Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.
Verfahren für die Stimmabgabe
Aktionäre können das Stimmrecht durch Stimmabgabe in der Hauptversammlung, durch elektronische Briefwahl oder durch einen
Bevollmächtigten wie nachstehend näher bestimmt ausüben.
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische
Briefwahl) ausüben. Auch im Fall einer elektronischen Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.
Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte
Aktionärsportal unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
an, das dafür bis Donnerstag, 16. Mai 2024, 18:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Das Aktionärsportal wird voraussichtlich
ab dem 25. April 2024 freigeschaltet.
Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten
Eintrittskarte entnehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte mit den Zugangsdaten für das Aktionärsportal sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die Teilnahme an der Hauptversammlung
- durch den Aktionär selbst oder durch einen Vertreter - gilt jedoch als Widerruf der bereits im Aktionärsportal abgegebenen
elektronischen Briefwahlstimmen.
Auch Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt
„Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte“).
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, insbesondere durch die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater
oder einen sonstigen Dritten. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch einen Bevollmächtigten sind eine fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
an, das dafür bis Donnerstag, 16. Mai 2024, 18:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das
Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.
Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift
oder E-Mail-Adresse
Fresenius SE & Co. KGaA Investor Relations c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt,
so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann entweder am Tag der
Hauptversammlung vor Ort vorgewiesen oder der Gesellschaft vorab an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse)
übermittelt werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte für die Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann.
Wenn die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse
an die Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Übermittlung bis Donnerstag, 16. Mai
2024, 18:00 Uhr MESZ.
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung wird bestimmt, dass der Widerruf einer erteilten Vollmacht auch durch persönliches Erscheinen
in der Hauptversammlung erfolgen kann.
Soweit die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder einer gemäß § 135 Abs. 8
AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei
dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG muss die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten werden. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder
eine andere, mit diesen gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor oder auch noch während der ordentlichen Hauptversammlung (bis zum Beginn der Abstimmung)
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls
der Textform, ebenso deren etwaiger Widerruf oder deren etwaige Änderung.
Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf
oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
an, das dafür bis Donnerstag, 16. Mai 2024, 18:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das
Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.
Darüber hinaus können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung erhalten. Das
vollständig ausgefüllte Formular kann der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:
Fresenius SE & Co. KGaA Investor Relations c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In diesem Fall muss das Formular aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 16. Mai 2024, 18:00 Uhr MESZ, unter der vorstehend
genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort auch noch während der laufenden Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmung zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen.
Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine
Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Fragerechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Übertragung im Internet
Es ist beabsichtigt, die Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin in Ton und Bild im Internet
unter der Internetadresse
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
zu übertragen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse eine Aufzeichnung
der Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verfügung zu stellen.
Rechte der Aktionäre
Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). In
diesem Fall haben die Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin über
den Antrag halten. Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an:
Fresenius SE & Co. KGaA Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE z. H. Herrn Dr. Michael Moser Else-Kröner-Straße 1 61352 Bad Homburg v.d.H.
Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 16.
April 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und
/ oder des Aufsichtsrats zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. §
278 Abs. 3 AktG). Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
Fresenius SE & Co. KGaA Investor Relations Else-Kröner-Straße 1 61352 Bad Homburg v.d.H. E-Mail: ir-fre@fresenius.com
zu richten. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens und
Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den
nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
veröffentlichen. Dabei werden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis zum
2. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ bei der genannten Adresse eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw.
unterbreitet werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand der
persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3
AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf die persönlich haftende Gesellschafterin die Auskunft verweigern.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung
kann der Versammlungsleiter angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit und der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit
zu Beginn oder während der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung sowie für einzelne
Rede- und Fragebeiträge festsetzen. Er ordnet den Schluss der Debatte an, soweit und sobald dies für eine ordnungsgemäße Durchführung
der Hauptversammlung erforderlich ist.
Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge verbindlichen
Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 5 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter.
Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich
der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite
der Gesellschaft unter https://www.fresenius.de/hauptversammlung zugänglich. Darüber hinaus sind den Aktionären über diese
Internetseite auch die weiteren Informationen nach § 124a AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung (u.a. Formulare
zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung, ggf. Anträge von Aktionären), weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,
die Angaben nach § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie die derzeit gültige Fassung
der Satzung der Gesellschaft zugänglich.
Bad Homburg v.d.H., im April 2024
Fresenius SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Management SE
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5
VERGÜTUNGSBERICHT
1. EINLEITUNG
Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des Systems zur Vergütung des Vorstands der Fresenius Management SE
als persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA zusammen und wurde gemeinsam durch den Vorstand und den
Aufsichtsrat der Gesellschaft erstellt. Die Inhalte des Vergütungsberichts entsprechen den regulatorischen Vorgaben des Aktiengesetzes
(§ 162 AktG) sowie den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 28.
April 2022. Neben der Offenlegung der Höhe und Struktur der Vergütung wird im Vergütungsbericht dargelegt, wie die Vergütungsbestandteile
dem jeweils maßgeblichen Vergütungssystem entsprechen und die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert.
Für eine umfassende Transparenz enthält der Vergütungsbericht zudem weitere, deutlich über das gesetzliche Maß hinausgehende
Angaben und Erläuterungen. Darüber hinaus werden im Vergütungsbericht die wesentlichen Elemente der Aufsichtsratsvergütung
beschrieben und deren Höhe offengelegt. Die Fresenius SE & Co. KGaA hat den Vergütungsbericht auf ihrer Website (www.fresenius.com/de/corporate-governance) veröffentlicht.
Das Vergütungssystem des Vorstands und das Vergütungssystem des Aufsichtsrats sind ebenfalls auf der Website der Gesellschaft
zugänglich (www.fresenius.com/de/corporate-governance). Sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ist eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung
sehr wichtig. Aus diesem Grund hat die Fresenius SE & Co. KGaA freiwillig, über die gesetzlich geforderte formelle Prüfung
gemäß § 162 Abs. 3 AktG auf Vorhandensein der Angaben hinaus, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zusätzlich mit einer materiellen Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht beauftragt. Der Vermerk über die Prüfung ist dem
Vergütungsbericht beigefügt.
2. RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
AUS VERGÜTUNGSSICHT UND VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND
Der Vergütungsbericht 2022 wurde der Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA am 17. Mai 2023 gemäß § 120a Abs. 4 AktG
zur Billigung vorgelegt und mit 89,19 % Ja-Stimmen gebilligt. Das erneut sehr gute Abstimmungsergebnis bestärkt den Vorstand
und den Aufsichtsrat in der klaren, verständlichen und transparenten Berichterstattung. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft
zusätzliche Verbesserungen in der Berichterstattung vorgenommen, um den Erwartungen der Investoren und der Öffentlichkeit
sowie der sich etablierenden Marktpraxis noch mehr zu entsprechen. Darüber hinaus wurde das überarbeitete Vergütungssystem 2023+ für die Mitglieder des Vorstands der Hauptversammlung der Fresenius
SE & Co. KGaA gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt und mit 93,01 % Ja-Stimmen gebilligt. Ziel der Veränderung des Systems der Vorstandsvergütung war neben der Erfüllung regulatorischer Vorgaben insbesondere durch
die Überarbeitung der langfristigen variablen Vergütung die Schaffung noch wirksamerer Anreize zur Erreichung der langfristigen
und nachhaltigen Ziele der Unternehmensstrategie (für ausführliche Erläuterungen der Änderungen siehe Kapitel 3.2). Die Vergütung des Vorstands ist mit dessen Leistung (Pay for Performance) unmittelbar verknüpft und durch den hohen Anteil
variabler Vergütung in erheblichem Maße am Unternehmenserfolg ausgerichtet. Zudem hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management
SE mit dem Vergütungssystem 2023+ erstmals auch Nachhaltigkeitsziele, auch unter dem Kürzel ESG - Environmental, Social, Governance
- zusammengefasst, in der langfristigen variablen Vergütung des Vorstands verankert. Als Ausgleich für die Inflationsentwicklung wurde die Zielvergütung von Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 geringfügig
erhöht, wobei die absoluten Höchstgrenzen der Vergütung unverändert geblieben sind. Mit Blick auf die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft nach Maßgabe
der sogenannten Energiepreisbremsengesetze gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, nach denen Mitgliedern des Vorstands der
Fresenius Management SE für das Geschäftsjahr 2023 weder Boni noch andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile
gewährt werden dürfen. Einzelheiten zu diesen gesetzlichen Beschränkungen und den Auswirkungen auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder
der Fresenius Management SE werden in den Kapiteln 3.4.2.1, Kurzfristige variable Vergütung, und 3.4.2.2, Langfristige variable
Vergütung, dargestellt. Im Geschäftsjahr 2023 fanden mehrere Wechsel im Vorstand der Fresenius Management SE statt. Nachdem Herr Michael Sen nach
seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden der Fresenius Management SE zum 1. Oktober 2022 zudem kommissarisch die Aufgabe
als Vorsitzender des Vorstands der Fresenius Kabi AG weitergeführt hat, wurde Herr Pierluigi Antonelli mit Wirkung zum 1.
März 2023 für drei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden der Fresenius Kabi AG sowie zum Mitglied des Vorstands der Fresenius Management
SE bestellt. Herr Dr. Ernst Wastler schied mit Erreichen des Pensionsalters zum 18. Juli 2023 als Vorsitzender des Vorstands der VAMED
AG und damit auch aus dem Vorstand der Fresenius Management SE aus. Zudem schied Herr Dr. Francesco De Meo zum 8. September 2023 aus dem Vorstand der Fresenius Management SE aus. Herr Robert
Möller trat zu diesem Zeitpunkt in den Vorstand der Fresenius Management SE ein und übernahm seitdem die Zuständigkeit für
den Unternehmensbereich Fresenius Helios. Darüber hinaus schied Herr Dr. Sebastian Biedenkopf mit Ablauf des 30. November 2023 aus dem Vorstand der Fresenius Management
SE aus. Herr Dr. Michael Moser, der mit Wirkung zum 1. Juli 2023 für drei Jahre zum Mitglied des Vorstands der Fresenius Management
SE bestellt wurde, ist zuständig für die Ressorts Recht, Compliance, Risikomanagement, ESG und den Unternehmensbereich Fresenius
Vamed. Mit Ausscheiden von Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf übernahm er zusätzlich das Ressort Personal (Arbeitsdirektor). Mit Blick auf die erfolgte Dekonsolidierung von Fresenius Medical Care ist zudem Frau Helen Giza, Vorstandsvorsitzende der
heutigen Fresenius Medical Care AG, zum 30. November 2023 aus dem Vorstand der Fresenius Management SE ausgeschieden. Frau
Helen Giza erhielt ihre Vergütung für diese Zeit ausschließlich von der Fresenius Medical Care Management AG. Boni und andere
variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile, die Frau Helen Giza von der Fresenius Medical Care Management AG bzw.
(nach Wirksamwerden des Formwechsels der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA) der Fresenius Medical Care AG erhalten hat,
unterliegen nicht den gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der sogenannten Energiepreisbremsengesetze.
3. VERGÜTUNG DES VORSTANDS
3.1 VERGÜTUNGS-GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE ist verantwortlich für die Festlegung der Vergütung der einzelnen Mitglieder
des Vorstands sowie für die Festlegung, Prüfung und Umsetzung des Vergütungssystems. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management
SE wird dabei von seinem Personalausschuss unterstützt, dem auch die Aufgaben eines Vergütungsausschusses obliegen. Der Personalausschuss
der Fresenius Management SE setzte sich im Geschäftsjahr aus den Herren Wolfgang Kirsch, Dr. Dieter Schenk und Michael Diekmann
zusammen. Der Personalausschuss spricht Empfehlungen an den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE aus, die im Aufsichtsrat
erörtert und - soweit erforderlich - von diesem beschlossen werden. Im Hinblick auf die Vorgaben von Aktiengesetz und DCGK überprüft der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE regelmäßig die
Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Im Zuge der Festlegung der Höhe der Zielgesamtvergütung
wird darauf geachtet, dass die jeweilige Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds
sowie zur Lage der Gesellschaft steht, auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Fresenius SE & Co. KGaA ausgerichtet
ist sowie die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Zu diesem Zweck werden sowohl externe als auch interne
Vergleichsbetrachtungen angestellt. Bei der den einzelnen Mitgliedern des Vorstands vertraglich zugesagten Gesamtvergütung
wird darüber hinaus berücksichtigt, dass die Bindung der Mitglieder des Vorstands an die Gesellschaft bzw. die Gewinnung neuer
potenzieller Talente für den Vorstand im Interesse der Gesellschaft liegt. Um die Angemessenheit des Vergütungssystems und der individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands zu beurteilen, führt
der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE regelmäßig eine Prüfung der jeweiligen Höhe und Struktur der Vergütung mittels
eines Horizontalvergleichs (externe Vergleichsbetrachtung) durch. Die jeweilige Höhe der Zielgesamtvergütung und der ihr zugrunde
liegenden Vergütungsbestandteile, die mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands vertraglich vereinbart sind, werden mit
den Vergütungsdaten der übrigen DAX-Unternehmen verglichen. Bei der Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands führt der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE regelmäßig
auch einen Vertikalvergleich (interne Vergleichsbetrachtung) durch, bei dem er die Höhe der Vergütung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Gesellschaft berücksichtigt. Hierfür wird das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Vergütung des
Vorstands, der durchschnittlichen Vergütung der oberen Führungsebene der Gesellschaft und der Gesamtbelegschaft ermittelt.
Unter „obere Führungsebene der Gesellschaft“ werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammengefasst, die mindestens
die Position des „Vice President“ innehaben und an ein Mitglied des Vorstands berichten. Im Rahmen des Vertikalvergleichs
berücksichtigt der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE auch die zeitliche Entwicklung der Vergütungshöhen. Zuletzt hat
sich der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE im Geschäftsjahr 2023 mit der Üblichkeit sowie Angemessenheit der Vorstandsvergütung
beschäftigt. Für die Überprüfung der Üblichkeit wurde die Unterstützung eines unabhängigen Beraters hinzugezogen. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat grundsätzlich die Möglichkeit, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen,
sofern dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Von dieser Möglichkeit hat der Aufsichtsrat
der Fresenius Management SE im Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE nach dem Vergütungssystem 2023+ (wie schon nach dem Vergütungssystem
2021+) nicht berechtigt, den Mitgliedern des Vorstands diskretionäre bzw. ermessensabhängige Sonderzahlungen für herausragende
Leistungen zu gewähren (auch als Ermessenstantieme bekannt).
3.2 WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS 2023+
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA hat der Hauptversammlung 2023 ein überarbeitetes Vergütungssystem 2023+ zur Billigung
vorgelegt, das mit 93,01 % Ja-Stimmen gebilligt wurde. Das neue Vergütungssystem 2023+ ist noch stärker auf die Interessen
der Aktionärinnen und Aktionäre und auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Fresenius ausgerichtet. Das Vergütungssystem
2023+ kam im Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich für alle Vorstandsmitglieder zur Anwendung. Mit Ausnahme der Dienstverträge
der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, Herrn Dr. Francesco De Meo und Herrn Dr. Ernst Wastler
wurden alle Dienstverträge auf das neue Vergütungssystem angepasst. Für Frau Helen Giza, die bis zum 30. November 2023 Mitglied
des Vorstands der Fresenius Management SE war, kommt das Vergütungssystem der Fresenius Medical Care AG zur Anwendung. Die wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems 2023+ im Vergleich zum Vergütungssystem 2021+ werden im Folgenden erläutert: Das Vergütungssystem 2023+ beinhaltet einen neuen Plan für die langfristige variable Vergütung. Dieser rückt die zentralen
finanziellen und nichtfinanziellen Erfolgsgrößen von Fresenius in den Fokus und verzahnt die Vergütung des Vorstands noch
enger mit der Unternehmensstrategie. Der LTIP 2023 gilt zudem für Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen
und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und verbundener Unternehmen. Zu den Erfolgszielen der langfristigen variablen Vergütung zählen die Gesamtaktionärsrendite (Total Shareholder Return - „TSR“)
im Vergleich zu Wettbewerbern („Relativer TSR“), die Rentabilität des investierten Kapitals (Return on Invested Capital -
„ROIC“) sowie die Nachhaltigkeitsziele von Fresenius. Der relative TSR erfüllt investorenspezifische Erwartungen an die Einbeziehung einer Leistungsmessung im Vergleich zu relevanten
Wettbewerbern, entspricht sowohl der nationalen als auch der internationalen Marktpraxis und ist ein wichtiger Indikator für
die langfristige Kapitalmarktperformance von Fresenius. Der ROIC stellt ein strategisch relevantes internes Erfolgsziel dar und beschreibt die Rentabilität des investierten Kapitals.
Damit wird die langfristige Finanzierungsfähigkeit und Wertgenerierung von Fresenius zum Ausdruck gebracht. Um eine echte
Wertgenerierung sicherzustellen, ist es erforderlich, dass mindestens die Kapitalkosten (durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz,
(WACC)) erwirtschaftet werden. Nachhaltigkeit ist wesentlicher und integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Berücksichtigung zentraler Ziele
aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance („ESG-Ziele“) entspricht investorenspezifischen und gesellschaftlichen Anforderungen,
der bei DAX-Unternehmen mehrheitlichen Marktpraxis und fördert eine langfristige und nachhaltige Entwicklung von Fresenius.
Im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung ist für die Tranche 2023 - im Einklang mit der auch extern kommunizierten
Zielsetzung, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden - eine signifikante Reduktion der CO2-Emissionen als ESG-Ziel festgelegt worden. Für zukünftige Tranchen können anstelle des oder ergänzend zu dem ESG-Ziel „CO2-Reduktion“ auch andere ESG-Ziele (z. B. aus den Bereichen Mitarbeiter und Kunden) ausgewählt werden, die ebenfalls für Fresenius
relevant, strategieabgeleitet, ambitioniert und nachvollziehbar messbar sind sowie integriert in der Unternehmenssteuerung
verwendet werden. Darüber hinaus wurden die weiteren Bestandteile des Vergütungssystems überprüft und geringfügig angepasst. So werden auch
weiterhin ESG-Ziele in der kurzfristigen variablen Vergütung verwendet. Dabei soll zunächst der Fokus auf den Bereichen Kunden-
und Mitarbeiterzufriedenheit liegen. Zudem ist, wie bereits im Vergütungssystem 2021+ vorgesehen, ab dem Geschäftsjahr 2023
die Begrenzung der Zielerreichung für die drei Leistungskriterien in der kurzfristigen variablen Vergütung auf 150 % festgesetzt.
Hieraus ergibt sich für die kurzfristige variable Vergütung eine Begrenzung der Auszahlung auf 150 % des Zielbetrags. Zudem wurden die Aktienhaltevorschriften auf eine marktübliche Höhe angepasst, sodass der Vorstandsvorsitzende nunmehr 200
% und die weiteren Mitglieder des Vorstands weiterhin 100 % einer jährlichen Brutto-Grundvergütung in Aktien investieren müssen. Schließlich sieht das Vergütungssystem 2023+ für nach der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstmals bestellte Mitglieder
des Vorstands die Gewährung eines Versorgungsentgelts in bar zur Eigenvorsorge anstelle der bislang im Vergütungssystem 2021+
vorgesehenen Versorgungszusage vor.
3.3 ÜBERSICHT ÜBER DAS VERGÜTUNGSSYSTEM
Grundzüge des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem 2023+ für die Mitglieder des Vorstands leistet einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der Geschäftsstrategie
und zur langfristigen, nachhaltigen Entwicklung der Fresenius SE & Co. KGaA. Es schafft wirksame Anreize zur Erreichung der
strategischen Ziele sowie zur langfristigen Wertschöpfung der Gesellschaft und berücksichtigt dabei die Interessen der Patientinnen
und Patienten, Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiterer Interessengruppen. Das Vergütungssystem
2023+ basiert auf den folgenden Grundsätzen:
Förderung der Strategie
|
Das Vergütungssystem 2023+ für die Mitglieder des Vorstands trägt zur Umsetzung der globalen Geschäftsstrategie von Fresenius
bei. Dabei wird insbesondere die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Fresenius berücksichtigt.
|
Ausrichtung an den
Interessen der
Aktionärinnen und
Aktionäre
|
Mit der Zielsetzung eines rentablen und profitablen Unternehmenswachstums sowie der Berücksichtigung der Gesamtaktionärsrendite
ist das Vergütungssystem 2023+ an den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre ausgerichtet. Bei der Gestaltung wurde das Feedback zahlreicher Investoren berücksichtigt und der Bezug zur Unternehmenswertentwicklung
gestärkt.
|
Einfache Struktur
|
Das Vergütungssystem 2023+ ist leicht verständlich und verfügt über eine einfache Struktur. |
Langfristige
Ausrichtung
|
Die Vergütungsbestandteile und die langfristig ausgerichtete Vergütungsstruktur fördern die langfristige und nachhaltige Wertschöpfung. |
Belohnung von
finanziellem Erfolg
und Nachhaltigkeit
|
Die Erfolgsziele reflektieren die Geschäftsstrategie und verstärken das Bekenntnis der Gesellschaft in Bezug auf Umwelt-,
Sozial- und Governance-Aspekte (auch „Environmental, Social, Governance - ESG“).
|
Unternehmensbereichs-
übergreifende
Zusammenarbeit
|
Für die Mitglieder des Vorstands werden Erfolgsziele sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene herangezogen. Durch die
Erfolgsmessung auf der Konzernebene wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unternehmensbereichen der Gesellschaft gefördert.
|
Gute Unternehmens-
führung
|
Das Vergütungssystem 2023+ ist so konzipiert, dass es den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 28. April 2022 folgt.
|
Aktuelle Marktpraxis
|
Das Vergütungssystem 2023+ basiert auf der aktuellen Marktpraxis. |
Leistungsbezug
|
Das Vergütungssystem 2023+ ist durch seinen hohen Anteil an variabler Vergütung in signifikantem Maße am Unternehmenserfolg
ausgerichtet.
|
Die nachstehende Abbildung zeigt die Vergütungsbestandteile und die weiteren Gestaltungselemente des Vergütungssystems 2023+,
auf die im Folgenden näher eingegangen wird:
VERGÜTUNGSSYSTEM 2023+
Um die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, weisen die variablen Vergütungsbestandteile im
Vergütungssystem 2023+ eine überwiegend langfristige Ausrichtung auf. Demnach ist der Zuteilungswert der langfristigen variablen
Vergütung für jedes Geschäftsjahr stets höher als der Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung. Im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung wird der Erfolg über einen Zeitraum von vier Jahren gemessen. Die Mitglieder
des Vorstands können frühestens nach Ablauf von vier Jahren über die langfristige variable Vergütung verfügen. Die grundsätzliche Struktur der Zieldirektvergütung (Summe aus Grundvergütung p.a., Zielbetrag der kurzfristigen variablen
Vergütung (STI) p.a. und Zuteilungswert der langfristigen variablen Vergütung (LTI) p.a.) für ein volles Geschäftsjahr besteht
zu je rund 30 % aus der Grundvergütung und der kurzfristigen variablen Vergütung sowie zu rund 40 % aus der langfristigen
variablen Vergütung.
Somit umfassen rund 70 % der Zieldirektvergütung erfolgsbezogene variable Vergütungsbestandteile. Der Anteil von rund 40 %
bei der langfristigen variablen Vergütung (rund 57 % aller variablen Vergütungsbestandteile) unterstreicht die langfristige
Ausrichtung der Vergütungsstruktur.
Das Vergütungssystem 2023+ sieht, wie bereits das Vergütungssystem 2021+, für jedes Mitglied des Vorstands eine betragsmäßige
Höchstgrenze für die jährliche Gesamtvergütung (Maximalvergütung) vor. Durch die Maximalvergütung sind die einem Mitglied
des Vorstands zufließenden Auszahlungen aus der für ein Geschäftsjahr vertraglich zugesagten Vergütung begrenzt, unabhängig
vom Zeitpunkt des konkreten Zuflusses. Die Maximalvergütung umfasst die Grundvergütung (Auszahlung im Geschäftsjahr), die
kurzfristige variable Vergütung (Auszahlung im folgenden Geschäftsjahr), die langfristige variable Vergütung (Auszahlung nach
Planbedingungen in späteren Geschäftsjahren) sowie alle sonstigen Nebenleistungen und Vergütungen (Auszahlung im Geschäftsjahr).
Ebenfalls fließen in die Ermittlung der Maximalvergütung das Versorgungsentgelt bzw. die in den festen Vergütungsbestandteilen
enthaltene Versorgungszusage mit dem im Geschäftsjahr anfallenden Dienstzeitaufwand ein. Die Maximalvergütung für die Mitglieder
des Vorstands kann jeweils geringer sein als die Summe der potenziell erreichbaren Auszahlungen aus den für ein Geschäftsjahr
vertraglich zugesagten einzelnen Vergütungsbestandteilen. Falls die ermittelten Auszahlungen eines Vorstandsmitglieds höher
sind als die jeweilige Maximalvergütung, werden die im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung zufließenden Beträge entsprechend
reduziert, bis die Maximalvergütung nicht mehr überschritten wird. Die Maximalvergütung im Vergütungssystem 2023+ beträgt unverändert 10 Mio € für den Vorstandsvorsitzenden sowie 6,5 Mio €
für alle anderen Vorstandsmitglieder. Die Einhaltung der Maximalvergütung wird jährlich überprüft. Erstmals nach erfolgtem
Zufluss aller für ein Geschäftsjahr vertraglich zugesagten Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems 2021+ kann die Einhaltung
der Maximalvergütung final bestimmt werden. Somit wird der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE erstmals im Jahr 2025
nach Ablauf des ersten Bemessungszeitraums der langfristigen variablen Vergütung des Vergütungssystems 2021+ den final zufließenden
Betrag vor dem Hintergrund der Maximalvergütung 2021 überprüfen.
3.4 VERGÜTUNGSBESTANDTEILE IM DETAIL
3.4.1 FESTE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
Grundvergütung
Die Grundvergütung wird üblicherweise für ein volles Jahr vereinbart und nach der für das jeweilige Mitglied des Vorstands
geltenden ortsüblichen Auszahlungspraxis ausgezahlt. Bei Mitgliedern des Vorstands in Deutschland erfolgt die Auszahlung der
Grundvergütung üblicherweise in zwölf Monatsraten.
Nebenleistungen
Nebenleistungen werden auf Grundlage der individuellen Dienstverträge gewährt und können im Wesentlichen Folgendes umfassen:
die Privatnutzung von Firmen-Pkw, Sonderzahlungen wie die Zahlung von Wohn-, Miet- und Umzugskosten, Kostenübernahme für den
Betrieb von Einbruchmeldeanlagen, Zuschüsse zur Rentenversicherung sowie zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, andere
Versicherungsleistungen sowie Steuerausgleichszahlungen infolge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland und gegebenenfalls
dem Land, in dem das Mitglied des Vorstands persönlich steuerpflichtig ist. Nebenleistungen können einmalig oder wiederholt
gewährt werden.
Zur Gewinnung qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand kann der Aufsichtsrat der Fresenius Management
SE die Vergütung erstmalig bestellter Mitglieder des Vorstands in angemessener und marktgerechter Weise um eine Antrittsprämie
(Sign-on-Bonus) - beispielsweise zur Entschädigung für verfallene Vergütungsleistungen aus vorherigen Anstellungs- oder Dienstverhältnissen
- ergänzen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr bei Herrn Dr. Michael Moser zur Entschädigung für verfallende Vergütungsleistungen
aus seinem vorherigen Anstellungsverhältnis hiervon Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE kann auch
Erstattungen für Gebühren, Aufwendungen und sonstige Kosten in Zusammenhang mit oder in Bezug auf einen Wechsel des regelmäßigen
Arbeitsorts der Mitglieder des Vorstands gewähren. Die Fresenius SE & Co. KGaA hat sich zudem verpflichtet, die Mitglieder des Vorstands von Ansprüchen, die gegen sie aufgrund
ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und deren konzernverbundene Unternehmen erhoben werden, soweit solche Ansprüche über
ihre Verantwortlichkeit nach deutschem Recht hinausgehen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freizustellen. Zur Absicherung
derartiger Verpflichtungen hat die Gesellschaft eine Directors-and-Officers-Versicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen,
der den aktienrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Freistellung gilt für die Zeit, in der das jeweilige Mitglied des Vorstands
amtiert, sowie für Ansprüche in diesem Zusammenhang nach jeweiliger Beendigung der Vorstandstätigkeit.
Versorgungsentgelt / Versorgungszusagen
Vorstandsmitglieder, die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstmals in den Vorstand bestellt werden, erhalten ein
Versorgungsentgelt in bar zur Eigenvorsorge in Höhe von 40 % der jeweiligen Grundvergütung. Mitgliedern des Vorstands, die erstmals zwischen dem 1. Januar 2020 und der Hauptversammlung 2023 zu Mitgliedern des Vorstands
bestellt wurden, wurde eine Versorgungszusage im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage zugesagt. Mitgliedern des Vorstands, die erstmals vor dem 1. Januar 2020 zu Mitgliedern des Vorstands bestellt wurden, wurde eine vertragliche
Versorgungszusage in Form einer leistungsorientierten Versorgungszusage zugesagt, die Rentenleistungen sowie eine Hinterbliebenenversorgung
vorsieht. Die Versorgungszusagen sind unter Kapitel 3.7.2 näher erläutert.
3.4.2 VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
3.4.2.1 KURZFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG
Überblick
Im Rahmen des Vergütungssystems 2023+ steht den Mitgliedern des Vorstands eine kurzfristige variable Vergütung zu, die zu
einer Barauszahlung führen kann. Die kurzfristige variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands reflektiert den Erfolg
der Gesellschaft in dem betreffenden Geschäftsjahr. Die kurzfristige variable Vergütung ist an die Erreichung von finanziellen
und nichtfinanziellen Erfolgszielen gekoppelt, wobei Wachstums-, Profitabilitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte in ein ausgewogenes
Verhältnis gesetzt werden. Der jeweilige Zielbetrag für die kurzfristige variable Vergütung (also der Betrag, der bei einem Zielerreichungsgrad von 100
% ausgezahlt wird) wird individualvertraglich als Prozentsatz der jeweiligen Grundvergütung eines Mitglieds des Vorstands
festgelegt. Werden Mitglieder des Vorstands während eines Geschäftsjahres in den Vorstand berufen, wird der jeweilige Zielbetrag
zeitanteilig ermittelt.
Erfolgsziel |
Gewichtung |
Hintergrund und Bezug zur Strategie |
Ergebnis (vor Sondereinflüssen)
|
65 % |
Das Konzern- bzw. Bereichsergebnis dient als eine primäre Steuerungsgröße für die Profitabilität. Um die operative Leistung
über mehrere Perioden hinweg besser vergleichen zu können, werden die Ergebnisgrößen gegebenenfalls um Sondereinflüsse bereinigt.
|
Umsatz |
20 % |
Im Rahmen der Wachstumsstrategie ist die Umsatzentwicklung auf Konzernebene und in den Unternehmensbereichen, insbesondere
das organische Umsatzwachstum, von zentraler Bedeutung.
|
ESG-Ziele |
15 % |
Die ESG-Ziele spiegeln das Engagement und die Strategie der Gesellschaft im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte
wider. Die ESG-Ziele sollen eine deutlich verbesserte ESG-Leistung mit berichteten und geprüften Messgrößen erreichen, die
die Strategie von Fresenius reflektieren.
|
Erfolgsziele
Die kurzfristige variable Vergütung wird anhand der Erreichung von drei Erfolgszielen bemessen: 65 % beziehen sich auf das
Konzern- bzw. Bereichsergebnis (vor Sondereinflüssen), 20 % auf den Konzern- bzw. Bereichsumsatz und 15 % auf die Erreichung
von Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Ziele). Die finanziellen Erfolgsziele spiegeln die wichtigsten operativen Kennzahlen der Gesellschaft wider und unterstützen die Strategie
der Gesellschaft zur Erzielung eines nachhaltigen und profitablen Wachstums. Die nichtfinanziellen Erfolgsziele bekräftigen
das Engagement der Gesellschaft für die Umsetzung ihrer globalen Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltiges Handeln ist integraler
Bestandteil der Unternehmensstrategie und sichert die gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit.
Bereinigung der Erfolgsziele
Die den finanziellen Erfolgszielen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen können um bestimmte Effekte aus Sondereinflüssen, insbesondere
Effekte aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungsmaßnahmen und der Änderung von Rechnungslegungsgrundsätzen,
bereinigt werden. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE kann zudem einmalige wesentliche Sondereffekte bereinigen,
die nicht vom Vorstand zu verantworten sind, nicht budgetiert wurden und damit auch nicht in die Ermittlung der Zielwerte
eingegangen sind. Somit stellt der Aufsichtsrat sowohl Vergleichbarkeit sicher, als auch, dass die tatsächliche Vorstandsleistung
und nicht externe Effekte zur Berechnung der variablen Vergütung herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE eine Bereinigung des Ergebnisses um die folgenden Sondereinflüsse
vorgenommen:
in Mio € |
Fresenius- Konzern
|
Fresenius Kabi
|
Fresenius Helios
|
Fresenius Vamed
|
Ergebnis, berichtet
(inklusive Sondereinflüssen)
|
-594 |
608 |
463 |
-626 |
Bereinigungen: |
|
|
|
|
|
IFRS 5 Bewertung |
1.115 |
|
|
|
|
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm
|
205 |
123 |
1 |
1 |
|
Umbewertungen von bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten
|
-24 |
-24 |
|
|
|
Transaktionsbezogene Aufwendungen (mAbxience, Ivenix)
|
34 |
34 |
|
|
|
Anpassungen des Bestandsportfolios |
315 |
7 |
250 |
|
|
Rechtsformwechsel-Kosten Fresenius Medical Care |
26 |
|
|
|
|
Vamed Transformation |
426 |
|
|
554 |
|
Neubewertung des Anteils an Humacyte |
-3 |
|
|
|
|
Erstansatz und Fortschreibung PPA Equity-Methode Fresenius Medical Care |
5 |
|
|
|
|
Währungsumrechnung (auf Budgetkurse) |
2 |
-5 |
1 |
-1 |
Ergebnis, bereinigt
|
1.507 |
743 |
715 |
-72 |
Der Umsatz wurde im Geschäftsjahr 2023 durch den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE um Währungseinflüsse angepasst:
in Mio € |
Fresenius- Konzern
|
Fresenius Kabi
|
Fresenius Helios
|
Fresenius Vamed
|
Umsatz, berichtet
(inklusive Sondereinflüssen)
|
41.6501 |
8.009 |
12.321 |
2.356 |
Bereinigungen: |
|
|
|
|
|
Währungsumrechnung (auf Budgetkurse)
|
1.573 |
419 |
24 |
-9 |
Umsatz, bereinigt
|
43.223 |
8.428 |
12.345 |
2.347 |
1 Pro forma inkl. Fresenius Medical Care
Ebenen der Erfolgsmessung
Um die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmensbereichen weiter zu verbessern und gleichzeitig Anreize für die Mitglieder
des Vorstands im Hinblick auf ihre individuellen Verantwortlichkeiten zu setzen, werden einige Erfolgsziele auf Konzernebene,
andere auf Bereichsebene gemessen. Bei Mitgliedern des Vorstands mit Unternehmensbereichsverantwortung (Herr Pierluigi Antonelli,
Herr Dr. Francesco De Meo bzw. Herr Robert Möller und Herr Dr. Ernst Wastler) beziehen sich das Ergebnis und der Umsatz je
zur Hälfte auf die entsprechenden Finanzkennzahlen des Konzerns und des jeweiligen Unternehmensbereichs. Bei Mitgliedern des
Vorstands mit Konzernverantwortung (Herr Michael Sen, Herr Dr. Sebastian Biedenkopf bzw. Herr Dr. Michael Moser und Frau Sara
Hennicken) beziehen sich das Ergebnis und der Umsatz auf die entsprechenden Finanzkennzahlen des Konzerns. Durch die Messung
der finanziellen Erfolgsziele auf Konzernebene und auf Bereichsebene wird der finanzielle Erfolg sowohl der einzelnen Unternehmensbereiche
als auch des Konzerns abgebildet. Die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele wird auf Konzernebene gemessen, um eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unternehmensbereichen
der Gesellschaft im Bereich Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die nichtfinanziellen Erfolgsziele beziehen sich auf ESG-Fokusthemen
wie Qualität, Mitarbeiter, Innovation, Compliance und Umwelt. Dabei werden jährlich einzelne oder mehrere ESG-Ziele definiert,
die wiederum auf eines oder mehrere der Fokusthemen Anwendung finden. Die ESG-Gesamtzielerreichung ist für alle Vorstandsmitglieder
identisch.
Kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
Keine Auszahlung gemäß den gesetzlichen Beschränkungen der sogenannten Energiepreisbremsengesetze Die Gesellschaft unterliegt aufgrund der vom Fresenius-Konzern erhaltenen staatlichen Finanzierungs- bzw. Unterstützungsleistungen
nach den sogenannten Energiepreisbremsengesetzen Beschränkungen, nach denen den Vorstandsmitgliedern der Fresenius Management
SE insbesondere keine variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2023 gewährt werden dürfen. Die maßgeblichen gesetzlichen Beschränkungen ergeben sich aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz
(StromPBG; zusammen mit dem EWPBG die „Energiepreisbremsengesetze“) und gelten für Unternehmen, die Leistungen nach den Energiepreisbremsengesetzen
und/oder dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) erhalten haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Unternehmen,
die entsprechende Leistungen in Höhe von über 50 Mio € beziehen, Mitgliedern der Geschäftsleitung des Unternehmens sowie Mitgliedern
von gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorganen des Unternehmens für das Kalenderjahr 2023 unter anderem keine Boni, andere
variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile gewähren (§ 29a Abs. 4 Satz 1 EWPBG, § 37a Abs. 4 Satz 1 StromPBG). Da verschiedene Gesellschaften des Fresenius-Konzerns Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen nach Maßgabe der relevanten
gesetzlichen Regelungen erhalten haben, die den Schwellenbetrag von 50 Mio € insgesamt übersteigen, unterliegt die Gesellschaft
den gesetzlichen Beschränkungen und darf den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2023 keine variablen Vergütungsbestandteile
gewähren. Dies führt insbesondere dazu, dass den Vorstandsmitgliedern die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr
2023 nicht ausgezahlt wird (siehe zu den Auswirkungen auf die langfristige variable Vergütung unter Kapitel 3.4.2.2). Im Folgenden soll zu rein informatorischen Zwecken dennoch dargelegt werden, welche Erfolgsziele der Aufsichtsrat für die
kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt hat sowie ob und inwieweit diese erreicht wurden.
Finanzielle Erfolgsziele
Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 konkrete Werte für die finanziellen Erfolgsziele
festgelegt und dabei das Markt- und Wettbewerbsumfeld, das Budget sowie die strategischen Wachstumsziele berücksichtigt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE bestimmt, ob und inwieweit die finanziellen
Erfolgsziele erreicht wurden.
Diesen lag dabei folgende Zielerreichungskurve zugrunde:
Wird die Untergrenze nicht erreicht, liegt eine Zielerreichung von 0 % vor. Wird die Begrenzung überschritten, liegt eine
Zielerreichung von 150 % vor (Cap). Liegen die erreichten Finanzkennzahlen zwischen den jeweiligen Werten für eine Zielerreichung
von 0 % und 100 % oder 100 % und 150 %, wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. Für die finanziellen
Erfolgsziele hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE für das Geschäftsjahr 2023 die folgenden Unter- und Obergrenzen
sowie Zielwerte auf Konzern- und Bereichsebene festgelegt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 ergeben sich die folgenden Zielerreichungen:
STI 2023 ZIELERREICHUNG FINANZIELLE ERFOLGSZIELE
|
|
Untergrenze in Mio €
|
Zielwert in Mio €
|
Obergrenze in Mio €
|
Istwert in Mio €
|
Zielerreichung in %
|
Ergebnis (vor Sondereinflüssen)
|
|
|
|
|
|
|
Fresenius-Konzern |
1.278 |
1.598 |
1.918 |
1.507 |
71,50 % |
|
Fresenius Kabi |
542 |
677 |
812 |
743 |
124,33 % |
|
Fresenius Helios |
592 |
740 |
888 |
715 |
83,38 % |
|
Fresenius Vamed |
56 |
70 |
84 |
-72 |
0,00 % |
Umsatz
|
|
|
|
|
|
|
Fresenius-Konzern |
38.912 |
43.235 |
47.559 |
43.2231 |
99,75 % |
|
Fresenius Kabi |
7.468 |
8.298 |
9.128 |
8.428 |
107,85 % |
|
Fresenius Helios |
11.090 |
12.322 |
13.554 |
12.345 |
100,93 % |
|
Fresenius Vamed |
2.514 |
2.793 |
3.072 |
2.347 |
0,00 % |
1 Pro forma inkl. Fresenius Medical Care
Nichtfinanzielle Erfolgsziele
Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat für das Geschäftsjahr 2023 zwei gleichgewichtete ESG-Ziele aus den fünf ESG-Fokusthemen
Qualität, Mitarbeiter, Innovation, Compliance und Umwelt festgelegt. Im Geschäftsjahr wurde der Fokus auf die Bereiche Mitarbeiter
und Qualität gelegt. Die ESG-Ziele sind relevant, strategieabgeleitet und integriert in der Unternehmenssteuerung. Für den Bereich Mitarbeiter wurde als ESG-Ziel „Mitarbeiterbefragung“ gewählt. Hierzu wird als Kennzahl der Employee Engagement
Index auf Konzernebene verwendet. Für den Bereich Qualität wurde als ESG-Ziel Patientenzufriedenheit / Medizinische Qualität
gewählt, das sich aus vier gleich gewichteten Zielen zusammensetzt, die auf Unternehmensbereichsebene festgelegt werden. Die ESG-Gesamtzielerreichung ist auf 150 % begrenzt und für alle Vorstandsmitglieder gleich.
Nichtfinanzielle Erfolgsziele für das Geschäftsjahr 2023
Abgeleitet aus der nachhaltigen Unternehmensstrategie hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE die folgenden zwei
gleich gewichteten ESG-Ziele für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt:
ESG-ZIELE
|
|
Mitarbeiterbefragung |
- |
Messung der Mitarbeiterzufriedenheit anhand des Employee Engagement Index der Fresenius SE & Co. KGaA
|
- |
Der Employee Engagement Index beschreibt, wie positiv sich die Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber identifizieren, wie gebunden
sie sich fühlen und wie engagiert sie bei der Arbeit sind.
|
|
Patientenzufriedenheit / „Medizinische Qualität“ |
- |
Das ESG-Ziel setzt sich aus vier gleich gewichteten Zielen zusammen, die auf Unternehmensbereichsebene festgelegt sind.
|
- |
Als Ziele werden Net Promoter Score, Audit & Inspection Score, Inpatient Quality Indicator und Patientenzufriedenheit herangezogen.
|
|
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden die folgenden Zielwerte festgelegt und es ergab sich für die nichtfinanziellen Erfolgsziele
die folgende Gesamtzielerreichung:
STI 2023 ZIELERREICHUNG NICHTFINANZIELLE ERFOLGSZIELE INKL. FRESENIUS MEDICAL CARE
|
|
Zielwert |
Istwert |
Zielerreichung in %
|
1. Bereich Mitarbeiter
|
|
|
|
Employee Engagement Index (EEI)
|
|
|
|
|
Fresenius SE & Co. KGaA inkl. Fresenius Medical Care |
4,33 |
4,24 |
93,18 % |
Gesamtzielerreichung Bereich Mitarbeiter inkl. Fresenius Medical Care
|
4,33 |
4,24 |
93,18 % |
2. Bereich Qualität
|
|
|
|
Patientenzufriedenheit / Medizinische Qualität
|
|
|
|
|
Fresenius Medical Care (Net Promoter Score) |
70 |
72 |
150,00 % |
|
Fresenius Kabi (Audit & Inspection Score) |
2,3 |
1,9 |
111,11 % |
|
Fresenius Helios (Inpatient Quality Indicator) |
DE: 88 / ES: 55 |
DE: 88,7 / ES: 76,7 |
129,38 % |
|
Fresenius Vamed (Patientenzufriedenheit) |
1,65 |
1,56 |
150,00 % |
Gesamtzielerreichung Bereich Patientenzufriedenheit /
Medizinische Qualität inkl. Fresenius Medical Care
|
|
|
135,12 % |
Gewichtete Gesamtzielerreichung (jeweils 50 % Gewichtung)
inkl. Fresenius Medical Care
|
|
|
114,15 % |
Gesamtzielerreichung für das Geschäftsjahr 2023
Der Grad der Gesamtzielerreichung wird anhand des gewichteten arithmetischen Mittels der jeweiligen Zielerreichungen der einzelnen
finanziellen und nichtfinanziellen Erfolgsziele bestimmt. Der endgültige Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung ergibt
sich, indem der Grad der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit den Zielbeträgen der kurzfristigen variablen Vergütung multipliziert
wird. Bei der Bestimmung des Zielerreichungsgrads kann der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE - der entsprechenden Empfehlung
des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 folgend - berücksichtigen, dass bestimmte außergewöhnliche wirtschaftliche, steuerliche
oder vergleichbare Auswirkungen nicht mit der Leistung des jeweiligen Mitglieds des Vorstands in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich wird der endgültige Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung nach entsprechender Genehmigung durch den Aufsichtsrat
in bar an das entsprechende Mitglied des Vorstands ausbezahlt, wobei der Auszahlungsbetrag auf 150 % des jeweiligen Zielbetrags
begrenzt ist. Wie zuvor beschrieben, wird die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund der gesetzlichen
Beschränkungen der sogenannten Energiepreisbremsengesetze nicht an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt.
Für die finanziellen und nichtfinanziellen Erfolgsziele wurden für die zum 31. Dezember 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2023 die folgenden Zielbeträge festgelegt sowie die folgenden Zielerreichungen und sich daraus ergebenden
Beträge, die jedoch aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen der sogenannten Energiepreisbremsengesetze nicht an die Vorstandsmitglieder
ausgezahlt werden, ermittelt:
STI 2023 GESAMTZIELERREICHUNG
|
Zielbetrag |
Ergebnis (vor Sondereinflüssen)
|
Umsatz |
ESG-Ziele |
Gewichtete Gesamt- zielerreichung
|
Betrag (gelangt nicht zur Auszahlung)1 |
in Tsd € |
Gewichtung in %
|
Zielerreichung in %
|
Gewichtung in %
|
Zielerreichung in %
|
Gewichtung in %
|
Zielerreichung in %
|
in % |
in Tsd € |
Michael Sen |
1.680 |
65 % Konzern |
71,50 % |
20 % Konzern |
99,75 % |
15 % |
114,15 % |
83,55 % |
1.404 |
Sara Hennicken |
630 |
71,50 % |
99,75 % |
114,15 % |
83,55 % |
526 |
Dr. Michael Moser (seit 1. Juli 2023) |
315 |
71,50 % |
99,75 % |
114,15 % |
83,55 % |
263 |
Pierluigi Antonelli (seit 1. März 2023) |
744 |
32,5 % Konzern |
71,50 % |
10 % Konzern |
99,75 % |
114,15 % |
101,53 % |
755 |
32,5 % Kabi |
124,33 % |
10 % Kabi |
107,85 % |
Robert Möller (seit 8. September 2023) |
247 |
32,5 % Konzern |
71,50 % |
10 % Konzern |
99,75 % |
114,15 % |
87,53 % |
216 |
32,5 % Helios |
83,38 % |
10 % Helios |
100,93 % |
1 Aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen der sogenannten Energiepreisbremsengesetze werden die sich auf Grundlage der jeweiligen
Zielerreichung ergebenden Beträge nicht an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt.
3.4.2.2 LANGFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG
Gesetzliche Beschränkungen der sogenannten Energiepreisbremsengesetze
Wie unter Kapitel 3.4.2.1 im Einzelnen dargelegt, unterliegt die Gesellschaft aufgrund der vom Fresenius-Konzern erhaltenen
staatlichen Finanzierungs- bzw. Unterstützungsleistungen gesetzlichen Beschränkungen, nach denen den Vorstandsmitgliedern
der Fresenius Management SE unter anderem keine variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2023 gewährt werden
dürfen. Hiervon ist auch die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder betroffen. Details hierzu sind am Ende dieses Kapitels beschrieben.
Zuteilung für das Geschäftsjahr 2023
Überblick
Im Rahmen des Vergütungssystems 2023+ haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine langfristige variable Vergütung
in Form von sogenannten Stock Awards mit einem Bemessungszeitraum von vier Jahren (LTIP 2023). Stock Awards sind nicht durch
Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Aktien mit Barausgleich. Eine mögliche Auszahlung hängt von der Erreichung von drei Erfolgszielen,
von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft sowie der während der Performance Periode gezahlten Dividenden
ab.
Zuteilungswerte
Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE legt jeweils den Zuteilungswert der langfristigen variablen Vergütung für die
einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Er entspricht einem individualvertraglich festgelegten Prozentsatz der Grundvergütung. Um die dem jeweiligen Mitglied des Vorstands zuzuteilende Anzahl an Stock Awards zu ermitteln, wird der jeweilige Zuteilungswert
durch den Wert je Stock Award geteilt. Der Wert je Stock Award wird gemäß IFRS 2 und unter Berücksichtigung des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über
einen Zeitraum von 30 Börsenhandelstagen vor dem Beginn der jeweiligen Performance Periode ermittelt. Die finale Anzahl der
Stock Awards ist von der Erreichung vordefinierter Erfolgsziele abhängig, die vor dem Beginn der jeweiligen Performance Periode
vom Aufsichtsrat der Fresenius Management SE festgelegt werden.
Für das Geschäftsjahr 2023 ergeben sich unter dem LTIP 2023 die folgenden Zuteilungen:
LTIP 2023 - TRANCHE 2023
|
Zuteilungswert in Tsd €
|
Zuteilungskurs (Durchschnitt 30 Börsen- handelstage vor Beginn der Performance Periode) in €
|
Anzahl zugeteilter Stock Awards
|
Anzahl maximal möglicher Stock Awards (250 % Zielerreichung)
|
Maximal möglicher Auszahlungsbetrag (250 % Zuteilungswert) in Tsd €
|
Michael Sen |
2.903 |
25,98 |
111.750 |
279.375 |
7.258 |
Pierluigi Antonelli (seit 1. März 2023) |
1.116 |
25,98 |
42.942 |
107.355 |
2.790 |
Sara Hennicken |
840 |
25,98 |
32.333 |
80.833 |
2.100 |
Robert Möller (seit 8. September 2023) |
263 |
25,98 |
10.104 |
25.260 |
658 |
Dr. Michael Moser (seit 1. Juli 2023) |
420 |
25,98 |
16.167 |
40.418 |
1.050 |
Erfolgsziele
Die langfristige variable Vergütung wird anhand der Erreichung von drei unterschiedlich gewichteten Erfolgszielen bemessen:
Relativer TSR, ROIC und ESG-Ziele. Diese Erfolgsziele wurden ausgewählt, da sie die strategischen Prioritäten der Gesellschaft
mit Blick auf die Steigerung der Profitabilität, das langfristige nachhaltige Wachstum und die Unternehmenswertentwicklung
abbilden. Gleichzeitig beinhalten sie einen relativen Vergleich mit Wettbewerbern und stellen so sicher, dass den Aktionärsinteressen
angemessen Rechnung getragen wird. Die Erfolgsziele im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung gehören zu den wichtigsten Kennzahlen der Gesellschaft und
fördern die Umsetzung der langfristigen Strategie der Gesellschaft. Um sicherzustellen, dass alle Entscheidungsträgerinnen
und Entscheidungsträger einheitliche Ziele verfolgen, wird die langfristige variable Vergütung für den Vorstand und die Führungskräfte
nach einheitlichen Erfolgszielen sowie einer einheitlichen Systematik bestimmt.
Erfolgsziel |
Gewichtung |
Hintergrund und Bezug zur Strategie |
Relativer TSR |
50 % |
Der relative TSR als Erfolgsziel setzt Anreize zu einer Outperformance im Vergleich zum Wettbewerb und trägt vor allem der
langfristigen Unternehmenswertentwicklung und den Anforderungen unserer Aktionärinnen und Aktionäre Rechnung.
|
ROIC |
25 % |
Der ROIC ist ein strategisch relevantes internes Erfolgsziel und beschreibt die Rentabilität des investierten Kapitals. Damit
wird die langfristige Finanzierungsfähigkeit und Wertgenerierung von Fresenius zum Ausdruck gebracht.
|
ESG |
25 % |
Nachhaltigkeit ist wesentlicher und integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Berücksichtigung von ESG trägt zudem
investoren- und gesellschaftsspezifischen Anforderungen Rechnung.
|
Die dem Erfolgsziel ROIC zugrunde liegenden Finanzkennzahlen werden um vorab abschließend definierte Effekte, wie etwa Effekte
bestimmter Akquisitionen und Desinvestitionen sowie Änderungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards, bereinigt, um die Vergleichbarkeit
dieser Finanzkennzahlen zur operativen Leistung sicherzustellen. Im Rahmen der ESG-Ziele wird für die Tranche 2023 zunächst
- im Einklang mit der extern kommunizierten Zielsetzung, bis 2040 klimaneutral zu werden - die Reduktion der CO2-Emissionen als ESG-Ziel festgesetzt. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE kann für zukünftige Tranchen anstelle des
oder ergänzend zu dem ESG-Ziel „CO2-Reduktion“ ein anderes ESG-Ziel bzw. mehrere andere ESG-Ziele festlegen (z. B. aus den Bereichen Mitarbeiter und Kunden),
sofern er zu der Überzeugung gelangt, dass dieses bzw. diese als Steuerungsgröße besser oder gleich gut geeignet ist bzw.
sind, die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern. Das ESG-Ziel bzw. die ESG-Ziele muss bzw.
müssen für die Gesellschaft relevant, strategieabgeleitet, ambitioniert und nachvollziehbar messbar sein und integriert in
der Unternehmenssteuerung verwendet werden.
Festlegung der Erfolgsziele und Bestimmung der Zielerreichung
Vor Beginn der jeweiligen Performance Periode einer Zuteilung bestimmt der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE für jedes
Erfolgsziel die Zielwerte, die zu einer Zielerreichung von 0 % (Untergrenze), 100 % (Zielwert) und 250 % (Begrenzung (Cap))
führen. Die Zielerreichung in dazwischen liegenden Wertebereichen wird im Wege der linearen Interpolation ermittelt, sofern
der Aufsichtsrat nichts anderes bestimmt hat. Bei der Festlegung der Zielwerte berücksichtigt der Aufsichtsrat der Fresenius
Management SE die Mittelfristplanung, die strategischen Wachstumsziele und das Markt- und Wettbewerbsumfeld. Für das Erfolgsziel „Relativer TSR“ ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn der TSR der Fresenius-Aktie dem TSR des Index
STOXX® Europe 600 Health Care in dem jeweiligen Geschäftsjahr der Performance Periode exakt entspricht. Unterschreitet der
TSR der Fresenius-Aktie den TSR des Index STOXX® Europe 600 Health Care in dem jeweiligen Geschäftsjahr der Performance Periode
um 50 Prozentpunkte oder mehr, liegt die Zielerreichung bei 0 %. Überschreitet der TSR der Fresenius-Aktie den TSR des Index
STOXX® Europe 600 Health Care in dem jeweiligen Geschäftsjahr der Performance Periode um 50 Prozentpunkte oder mehr, liegt
die Zielerreichung bei 250 %.
Eine TSR-Überschreitung oberhalb von 50 Prozentpunkten führt zu keiner weiteren Steigerung der Zielerreichung. Für das Erfolgsziel „ROIC“ ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn der Ist-ROIC dem Plan-ROIC für das jeweilige Geschäftsjahr
der Performance Periode entspricht. Unterschreitet der Ist-ROIC den Plan-ROIC des jeweiligen Geschäftsjahres der Performance
Periode um 2 Prozentpunkte, beträgt die Zielerreichung 50 %. Eine ROIC-Ziel-Unterschreitung von mehr als 2 Prozentpunkten
führt zu einer Zielerreichung von 0 %. Überschreitet der Ist-ROIC den Plan-ROIC des jeweiligen Geschäftsjahres der Performance
Periode um 2 Prozentpunkte oder mehr, liegt die Zielerreichung bei 250 %. Eine ROIC-Ziel-Überschreitung von mehr als 2 Prozentpunkten
führt zu keiner weiteren Steigerung der Zielerreichung. Für den Fall, dass der Ist-ROIC für das jeweilige Geschäftsjahr der Performance Periode den durchschnittlichen Gesamtkapitalkostensatz
(Weighted Average Cost of Capital, WACC) unterschreitet, liegt die Zielerreichung für das Erfolgsziel „ROIC“ abweichend von
den zuvor beschriebenen Berechnungen für dieses Geschäftsjahr stets bei 0 %. Die Zielerreichungskurven für die beiden finanziellen Erfolgsziele stellen sich wie folgt dar:
Für das zunächst für die Tranche 2023 als ESG-Ziel festgelegte Erfolgsziel „CO2-Reduktion“ ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, sofern die in dem jeweiligen Geschäftsjahr der Performance Periode gegenüber
dem jeweiligen Vorjahr tatsächlich erzielte Reduktion der CO2-Emissionen in t CO2-Äquivalenten („Ist-CO2-Reduktion“) einer Reduktion der CO2-Emissionen in Höhe des vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatzes der CO2-Emissionen im maßgeblichen, vom Aufsichtsrat bestimmten Basisjahr („Plan-CO2-Reduktion“) entspricht. Für die Tranche 2023 ist das Jahr 2020 das Basisjahr. Der Aufsichtsrat legt neben der Plan-CO2-Reduktion jeweils Werte fest, die zu einer Zielerreichung von 50 % und 250 % führen. Entspricht die Ist-CO2-Reduktion weniger als dem für die Zielerreichung von 50 % festgelegten Wert der CO2-Emissionen des Basisjahres, liegt die Zielerreichung bei 0 %. Eine Ist-CO2-Reduktion von mehr als dem für die Zielerreichung von 250 % festgelegten Wert der CO2-Emissionen des Basisjahres führt zu keiner weiteren Steigerung der Zielerreichung. Falls nach dieser Systematik in einer
Performance Periode für mindestens ein Geschäftsjahr der Performance Periode hinsichtlich des ESG-Ziels „CO2-Reduktion“ eine Zielerreichung von 0 % festgestellt wurde, kann die Zielerreichung für dieses ESG-Ziel alternativ für alle
Geschäftsjahre der Performance Periode einheitlich auf Basis der durchschnittlichen jährlichen Ist-CO2-Reduktion im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Plan-CO2-Reduktion für die gesamte Performance Periode festgestellt werden. In einem solchen Fall entspricht die Zielerreichung für
die Geschäftsjahre dieser Performance Periode einheitlich 25 % der so errechneten gesamten Zielerreichung.
Die Zielerreichungskurve für das zunächst für die Tranche 2023 festgelegte ESG-Ziel „CO2-Reduktion“ stellt sich wie folgt dar:
Nach Ablauf der jeweiligen Performance Periode bestimmt der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE die Gesamtzielerreichung
für die zugeteilte langfristige variable Vergütung. Hierfür werden die Zielerreichungen der drei Erfolgsziele bestimmt und
mit ihrem jeweiligen Gewicht in die Ermittlung der Gesamtzielerreichung einbezogen. Die finale Anzahl der Stock Awards wird für jedes Mitglied des Vorstands anhand des Grads der Gesamtzielerreichung ermittelt
und kann über die Performance Periode im Vergleich zur Anzahl bei Zuteilung steigen oder sinken. Ein totaler Verlust sowie
(höchstens) das 2,5-fache der zugeteilten Stock Awards (Begrenzung (Cap)) bei einer Zielerreichung von 250 % ist möglich. Nach der endgültigen Feststellung der Gesamtzielerreichung wird die finale Anzahl der Stock Awards mit dem Durchschnittskurs
der Aktien der Gesellschaft über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ablauf der jeweiligen Performance Periode multipliziert.
Dieser Betrag zuzüglich der Summe der während der Performance Periode von der Fresenius SE & Co. KGaA gezahlten Dividenden
je Aktie entspricht dem Auszahlungsbetrag. Die Auszahlung ist auf 250 % des jeweiligen Zuteilungswerts begrenzt. Bedingung
für die Auszahlung ist zudem das Nichtvorliegen eines Compliance-Verstoßes sowie das Fortbestehen des Dienst- respektive Anstellungsverhältnisses. Bei der Bestimmung der Gesamtzielerreichung kann der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE - der entsprechenden Empfehlung
des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 folgend - festlegen, dass bestimmte außergewöhnliche wirtschaftliche, steuerliche
oder sonstige Auswirkungen nach Maßgabe dieses Plans in vollem Umfang oder teilweise außer Acht gelassen werden. In diesem
Fall kann der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE die errechnete Gesamtzielerreichung entsprechend korrigieren, d. h.
erhöhen oder vermindern. Dies gilt auch für den Fall, dass Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhung, Spin-off oder Aktiensplit)
durchgeführt werden.
Zuteilungen unter dem LTIP 2018
Bis Ende des Geschäftsjahres 2022 wurden als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung im Rahmen des LTIP 2018 Performance
Shares mit einem Bemessungszeitraum von vier Jahren zugeteilt. Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte,
virtuelle Aktien mit Barausgleich. Eine mögliche Auszahlung hängt von der Erreichung von den zwei gleich gewichteten Erfolgszielen
„Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses“ und „Relativer TSR“ und von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der
Gesellschaft ab. Für das Erfolgsziel Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn dieses über den
vierjährigen Bemessungszeitraum durchschnittlich mindestens bei 8 % p.a. liegt. Unterschreitet oder entspricht die Wachstumsrate
5 % p.a., beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt die Wachstumsrate zwischen 5 % p.a. und 8 % p.a., beträgt der Zielerreichungsgrad
zwischen 0 % und 100 %, während bei einer Wachstumsrate zwischen 8 % p.a. und 20 % p.a. der Zielerreichungsgrad zwischen 100
% und 200 % beträgt. Zwischenwerte werden im Wege der linearen Interpolation errechnet. Das Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses wird zu konstanten Wechselkursen ermittelt. Die den finanziellen Erfolgszielen
zugrunde liegenden Finanzkennzahlen werden um vorab abschließend definierte Effekte, wie etwa Effekte bestimmter Akquisitionen
und Desinvestitionen sowie Änderungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards, bereinigt, um die Vergleichbarkeit dieser Finanzkennzahlen
zur operativen Leistung sicherzustellen. Für das Erfolgsziel Relativer TSR ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn der Total Shareholder Return der Fresenius SE
& Co. KGaA im Vergleich zum Total Shareholder Return der übrigen Unternehmen des Index STOXX® Europe 600 Health Care über
den vierjährigen Bemessungszeitraum am Median der Vergleichsunternehmen, also im Rang genau in der Mitte (50. Perzentil),
liegt. Entspricht der Rang dem 25. Perzentil oder liegt er darunter, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Bei einem Rang zwischen
dem 25. und dem 50. Perzentil beträgt der Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 100 % und bei einem Rang zwischen dem 50. und
dem 75. Perzentil zwischen 100 % und 200 %. Zwischenwerte werden auch hier im Wege der linearen Interpolation errechnet. Die finale Anzahl der Performance Shares wird für jedes Mitglied des Vorstands anhand des Grads der Gesamtzielerreichung ermittelt
und kann über den Bemessungszeitraum im Vergleich zur Anzahl bei Zuteilung steigen oder sinken. Ein totaler Verlust sowie
(höchstens) die Verdopplung der gewährten Performance Shares (Begrenzung (Cap)) bei einer Zielerreichung von 200 % ist möglich.
Nach der endgültigen Feststellung der Gesamtzielerreichung wird die finale Anzahl der Performance Shares multipliziert mit
dem Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft über die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ende des jeweiligen Erdienungszeitraums
(vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung) zuzüglich der Summe der zwischenzeitlich von der Fresenius SE & Co. KGaA
gezahlten Dividenden je Aktie, um den entsprechenden Betrag für die Auszahlung aus den finalen Performance Shares zu berechnen.
Die Auszahlung ist auf 250 % des jeweiligen Zuteilungswerts begrenzt. Bedingung für die Auszahlung ist zudem das Nichtvorliegen eines Compliance-Verstoßes sowie das Fortbestehen des Dienst- respektive
Anstellungsverhältnisses.
Gesamtzielerreichung des LTIP 2018 für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 (Tranche 2019)
Im Geschäftsjahr 2022 endete der Bemessungszeitraum der Tranche 2019 gemäß dem LTIP 2018. Das durchschnittliche Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses beträgt für das Geschäftsjahr 2022 und die drei vorherigen
Geschäftsjahre -9,9 %. Hieraus ergibt sich eine Zielerreichung von 0 %. Für den relativen TSR ergibt sich nach Ablauf des
vierjährigen Bemessungszeitraums ein Perzentilrang von 14. Folglich beträgt auch für den relativen TSR die Zielerreichung
0 %. Somit erfolgte im Geschäftsjahr 2023 keine Auszahlung aus der Tranche 2019.
Gesamtzielerreichung des LTIP 2018 für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 (Tranche 2020)
Im Geschäftsjahr 2023 endete der Bemessungszeitraum der Tranche 2020. Das durchschnittliche Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses
beträgt für das Geschäftsjahr 2023 und die drei vorherigen Geschäftsjahre -11,8 %. Hieraus ergibt sich eine Zielerreichung
von 0 %. Für den relativen TSR ergibt sich nach Ablauf des vierjährigen Bemessungszeitraums ein Perzentilrang von 15. Folglich
beträgt auch für den relativen TSR die Zielerreichung 0 %. Somit wird im Geschäftsjahr 2024 keine Auszahlung aus der Tranche
2020 erfolgen.
Die folgenden Tabellen stellen für die Tranchen 2019 und 2020 für die beiden Erfolgsziele Wachstumsrate des bereinigten Konzernergebnisses
und relativer Total Shareholder Return auf Grundlage des Index STOXX® Europe 600 Health Care die Ziel- und Istwerte sowie die Zielerreichung dar:
LTIP 2018 - TRANCHE 2019
ZIELERREICHUNG
|
Untergrenze |
Zielwert |
Obergrenze |
Istwert |
Zielerreichung in %
|
Durchschnittliches Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses (in %)
|
5 % |
8 % |
20 % |
-9,9 % |
0 % |
Relativer Total Shareholder Return (Perzentilrang)
|
25. |
50. |
75. |
14. |
0 % |
LTIP 2018 - TRANCHE 2020
ZIELERREICHUNG
|
Untergrenze |
Zielwert |
Obergrenze |
Istwert |
Zielerreichung in %
|
Durchschnittliches Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses (in %)
|
5 % |
8 % |
20 % |
-11,8 % |
0 % |
Relativer Total Shareholder Return (Perzentilrang)
|
25. |
50. |
75. |
15. |
0 % |
Zuteilungen unter dem LTIP 2013
Bis Ende des Geschäftsjahres 2017 wurden als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung Leistungen aus dem LTIP 2013 der Fresenius
SE & Co. KGaA zugeteilt. Die Leistungen aus dem LTIP 2013 bestanden zum einen aus einer aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich
(Phantom Stocks) und zum anderen aus Aktienoptionen auf Basis des Aktienoptionsplans 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA. Auf
Basis des LTIP 2013 wurden sowohl Vorstandsmitgliedern als auch sonstigen Führungskräften Aktienoptionen und Phantom Stocks
zugeteilt. Im Geschäftsjahr 2023 konnten noch bestehende Aktienoptionen aus dem LTIP 2013 ausgeübt werden. Auszahlungen aus
Phantom Stocks aus dem LTIP 2013 sind letztmalig im Geschäftsjahr 2022 erfolgt. Eine Ausübung von Aktienoptionen kann auch
künftig noch erfolgen. Die Ausübung der Aktienoptionen, die unter dem LTIP 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA zugeteilt wurden, ist an mehrere Bedingungen
wie den Ablauf einer vierjährigen Wartezeit, die Beachtung von Ausübungssperrfristen, das Erreichen des definierten Erfolgsziels
sowie das Fortbestehen des Dienst- respektive Anstellungsverhältnisses geknüpft. Die ausübbaren Aktienoptionen können innerhalb
von vier Jahren ausgeübt werden. Das Erfolgsziel ist jeweils erreicht, wenn innerhalb der Wartezeit das bereinigte Konzernergebnis der Gesellschaft (Ergebnis,
das auf die Anteilseigner der Gesellschaft entfällt) währungsbereinigt um mindestens 8 % pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahr gestiegen ist. Das Erfolgsziel ist auch erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des bereinigten
Konzernergebnisses der Gesellschaft in den vier Jahren der Wartezeit währungsbereinigt mindestens 8 % beträgt. Sollte hinsichtlich
eines Vergleichszeitraums oder mehrerer der vier Vergleichszeiträume innerhalb der Wartezeit weder das bereinigte Konzernergebnis
der Gesellschaft währungsbereinigt um mindestens 8 % pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen sein, noch die
durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des bereinigten Konzernergebnisses der Gesellschaft währungsbereinigt in den vier
Jahren der Wartezeit mindestens 8 % betragen haben, verfallen die jeweils ausgegebenen Aktienoptionen in dem anteiligen Umfang,
wie das Erfolgsziel innerhalb der Wartezeit nicht erreicht worden ist, d. h. um ein Viertel, um zwei Viertel, um drei Viertel
oder vollständig. Bei einem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verfallen die Aktienoptionen grundsätzlich.
Entwicklung und Stand der LTIP-Tranchen
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der im Geschäftsjahr 2023 ausstehenden Zuteilungen unter dem LTIP 2018:
|
|
Zuteilungsdatum |
Erdienungsdatum |
Beizulegender Zeitwert bei Zuteilung in Tsd €
|
Anzahl zugeteilter Performance Shares
|
Gesamtzielerreichung (sofern final)
|
Anzahl Performance Shares zum 31. Dezember 2023
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
|
|
|
Michael Sen
|
|
|
|
|
|
|
|
Tranche 2021 (LTIP 2018) |
13. Sept. 2021 |
13. Sept. 2025 |
1.058 |
23.633 |
n.a. |
23.633 |
|
Tranche 2022 (LTIP 2018) |
12. Sept. 2022 |
12. Sept. 2026 |
1.794 |
68.203 |
n.a. |
68.203 |
|
Gesamt
|
|
|
|
91.836
|
|
91.836
|
Sara Hennicken
|
|
|
|
|
|
|
|
Tranche 2022 (LTIP 2018) |
12. Sept. 2022 |
12. Sept. 2026 |
267 |
10.139 |
n.a. |
10.139 |
|
Gesamt
|
|
|
|
10.139
|
|
10.139
|
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der im Geschäftsjahr 2023 ausstehenden Zuteilungen unter dem LTIP 2023:
|
|
Zuteilungsdatum |
Erdienungsdatum |
Beizulegender Zeitwert bei Zuteilung in Tsd €
|
Anzahl zugeteilter Stock Awards
|
Gesamtzielerreichung (sofern final)
|
Anzahl Stock Awards zum 31. Dezember 2023
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
|
|
|
Michael Sen
|
|
|
|
|
|
|
|
Zuteilung 2023 (LTIP 2023) |
1. Jan. 2023 |
31. Dez. 2026 |
2.903 |
111.750 |
n.a. |
111.750 |
|
Gesamt
|
|
|
|
111.750
|
|
111.750
|
Pierluigi Antonelli (seit 1. März 2023)
|
|
|
|
|
|
|
|
Zuteilung 2023 (LTIP 2023) |
1. März 2023 |
31. Dez. 2026 |
1.116 |
42.942 |
n.a. |
42.942 |
|
Gesamt
|
|
|
|
42.942
|
|
42.942
|
Sara Hennicken
|
|
|
|
|
|
|
|
Zuteilung 2023 (LTIP 2023) |
1. Jan. 2023 |
31. Dez. 2026 |
840 |
32.333 |
n.a. |
32.333 |
|
Gesamt
|
|
|
|
32.333
|
|
32.333
|
Robert Möller (seit 8. September 2023)
|
|
|
|
|
|
|
|
Zuteilung 2023 (LTIP 2023) |
1. Okt. 2023 |
31. Dez. 2026 |
263 |
10.104 |
n.a. |
10.104 |
|
Gesamt
|
|
|
|
10.104
|
|
10.104
|
Dr. Michael Moser (seit 1. Juli 2023)
|
|
|
|
|
|
|
|
Zuteilung 2023 (LTIP 2023) |
1. Jul. 2023 |
31. Dez. 2026 |
420 |
16.167 |
n.a. |
16.167 |
|
Gesamt
|
|
|
|
16.167
|
|
16.167
|
Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung und den Stand im Geschäftsjahr 2023 der in der Vergangenheit zugeteilten Aktienoptionen
dar:
|
|
Ehemalige Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
Dr. Francesco De Meo |
Dr. Ernst Wastler |
Stephan Sturm |
Summen/ arithmetisches Mittel
|
Am 1. Januar 2023 ausstehende Optionen |
|
|
|
|
|
Anzahl |
151.875 |
129.375 |
180.000 |
461.250 |
|
durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
64,60 |
65,29 |
66,32 |
65,46 |
Im Geschäftsjahr ausgeübte Optionen |
|
|
|
|
|
Anzahl |
- |
- |
- |
- |
|
durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
|
|
|
|
|
durchschnittlicher Aktienkurs in € |
|
|
|
|
Im Geschäftsjahr verfallene Optionen |
|
|
|
|
|
Anzahl |
151.875 |
45.000 |
45.000 |
241.875 |
|
durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
64,60 |
60,64 |
60,64 |
60,64 |
Am 31. Dezember 2023 ausstehende Optionen |
|
|
|
|
|
Anzahl |
- |
84.375 |
135.000 |
219.375 |
|
durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
|
67,77 |
68,21 |
68,04 |
|
durchschnittlich verbleibende Laufzeit in Jahren |
|
0,8 |
0,8 |
0,8 |
|
Bandbreite an Ausübungspreisen in €
|
|
66,02 bis 74,77
|
66,02 bis 74,77
|
66,02 bis 74,77
|
Am 31. Dezember 2023 ausübbare Optionen |
|
|
|
|
|
Anzahl |
|
84.375 |
135.000 |
219.375 |
|
durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
|
67,77 |
68,21 |
68,04 |
In der nachstehenden Abbildung sind die unterschiedlichen Zuteilungen (jährliche Tranchen) gemäß den zuvor beschriebenen Long
Term Incentive Plänen sowie ihr jeweiliges zeitliches Profil im Überblick dargestellt:
Auswirkungen der gesetzlichen Beschränkungen der sogenannten Energiepreisbremsengesetze auf die langfristige variable Vergütung Wie unter Kapitel 3.4.2.1 im Einzelnen dargelegt, unterliegt die Gesellschaft aufgrund der vom Fresenius-Konzern erhaltenen
staatlichen Finanzierungs- bzw. Unterstützungsleistungen gesetzlichen Beschränkungen, nach denen den Vorstandsmitgliedern
der Fresenius Management SE unter anderem keine variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2023 gewährt werden
dürfen. Hiervon ist auch die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder in der Weise betroffen, dass die sogenannte
Jahresscheibe 2023 - also der Teil, der sich auf das Jahr 2023 bezieht - bei der künftigen Auszahlung der Zuteilungen nach
dem LTIP 2018 und dem LTIP 2023, deren jeweiliger Bemessungszeitraum auch das Geschäftsjahr 2023 umfasst, außer Betracht zu
bleiben hat. Betroffen sind somit die Jahresscheibe 2023 der Zuteilungen 2020 bis 2022 nach dem LTIP 2018 sowie die Zuteilung
2023 nach dem LTIP 2023. Da die Gesamtzielerreichung für die Zuteilung 2020, wie vorstehend beschrieben, bei 0 % liegt und
die Zuteilung 2020 somit gesamthaft nicht zur Auszahlung gelangt, wirken sich die gesetzlichen Beschränkungen insoweit nicht
aus. Über die sich im Hinblick auf die Zuteilungen 2021 bis 2023 jeweils konkret ergebenden Auswirkungen der gesetzlichen
Beschränkungen wird die Gesellschaft in ihren künftigen Vergütungsberichten berichten.
3.5 AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN
Damit ein noch stärkerer langfristiger Interessengleichlauf mit den Aktionärinnen und Aktionären erfolgt und um die nachhaltige
Entwicklung des Konzerns zu fördern, sieht das Vergütungssystem 2023+ neben der langfristigen variablen Vergütung auch Aktienhaltevorschriften
(Share Ownership Guidelines, SOG) vor. Diese tragen der internationalen Marktpraxis sowie den Erwartungen der Aktionärinnen
und Aktionäre Rechnung. Hiernach sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, einen Betrag in Höhe eines Prozentsatzes des Bruttobetrags einer
jährlichen Grundvergütung in Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA zu investieren. Der Vorstandsvorsitzende hat 200 % (bis zum
Geschäftsjahr 2022 100 % gemäß Vergütungssystem 2021+) der Grundvergütung in Aktien zu investieren. Für Ordentliche Vorstandsmitglieder
liegt die Höhe der Verpflichtung - unverändert - bei 100 % der Grundvergütung. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet,
diese Aktien dauerhaft bis zwei Jahre nach Ausscheiden als Mitglied des Vorstands zu halten. Der Aufbau des Investments in
Aktien der Gesellschaft soll spätestens ab dem zweiten vollen Jahr als Vorstandsmitglied jährlich kumulativ mit jeweils einem
Viertel des Bruttobetrags einer jährlichen Grundvergütung erfolgen. Spätestens nach dem fünften Jahr als Vorstandsmitglied
muss die Aktienhaltevorschrift in voller Höhe erfüllt sein. Sofern die erste Bestellung als Vorstandsmitglied für drei Jahre
erfolgt und das Vorstandsmitglied danach nicht wiederbestellt wird, gelten die Aktienhaltevorschriften unverändert. Bereits
freiwillig erworbene Aktien eines Vorstandsmitglieds vor bzw. ab dem Beginn der (ersten) Vertragslaufzeit als Vorstandsmitglied
der Fresenius Management SE oder ihrer Rechtsvorgänger werden auf die Erfüllung des SOG-Ziels angerechnet. Mitglieder des Vorstands können ihre Aktien jeweils frühestens nach Ablauf der Pflichthaltedauer von zwei Jahren nach Ausscheiden
als Mitglied des Vorstands veräußern.
Die folgende Tabelle zeigt den Status der Erfüllung der Aktienhaltevorschriften zum 31. Dezember 2023:
AKTIENHALTEVERPFLICHTUNG1
|
Erforderlich |
Status quo |
Ende der Aufbauphase inklusive Nachkauf- verpflichtung
|
|
in % des Bruttobetrags einer jährlichen Grundvergütung |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % der Aktienhalteverpflichtung
|
|
Michael Sen2 |
200 % |
3.360 |
852,08 |
25,36 % |
11. April 2028 |
Sara Hennicken |
100 % |
630 |
49,84 |
7,91 % |
31. August 2028 |
Dr. Michael Moser (seit 1. Juli 2023) |
100 % |
630 |
602,53 |
95,64 % |
30. Juni 2029 |
1 Erhöhungen der Grundvergütung führen zu Nachkaufverpflichtungen und verlängern die bisherige Aufbauphase um ein Jahr für
den Betrag der Nachkaufverpflichtung. 2 Erhöhung der Aktienhalteverpflichtung von 100 % auf 200 % des Bruttobetrags der jährlichen Grundvergütung ab dem Geschäftsjahr
2023 für den Vorstandsvorsitzenden
Für die Vorstandsmitglieder Herr Pierluigi Antonelli, Frau Sara Hennicken, Herr Robert Möller und Herr Dr. Michael Moser beginnen
die Aufbauphasen für die Aktienhaltevorschriften im zweiten vollen Jahr ihrer Vorstandstätigkeit. Frau Sara Hennicken und Herr Dr. Michael Moser haben im Geschäftsjahr 2023 bereits freiwillig Aktien erworben, die auf ihre
Aktienhalteverpflichtung angerechnet werden. Für Herrn Dr. Ernst Wastler hat sich aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand
zum 18. Juli 2023 das SOG-Ziel zeitanteilig auf 542 Tsd € verringert. Für Herrn Dr. Francesco De Meo hat sich aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand zum 8. September 2023 das SOG-Ziel zeitanteilig
auf 672 Tsd € verringert. Für Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf hat sich aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand zum 30. November 2023 das SOG-Ziel
zeitanteilig auf 254 Tsd € verringert.
3.6 MALUS/CLAWBACK
Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE ist unter dem Vergütungssystem 2023+ berechtigt, bei wesentlichen Verstößen gegen
interne Richtlinien der Gesellschaft oder gesetzliche und vertragliche Pflichten sowie bei fehlerhaften Konzernabschlüssen
variable Vergütungsbestandteile unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls einzubehalten (Malus) oder zurückzufordern
(Clawback). Als wesentliche Verstöße gelten die Nichteinhaltung wesentlicher Bestimmungen des internen Code of Conduct, grob pflicht-
oder sittenwidriges Verhalten sowie erhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 AktG. Im Falle eines
fehlerhaften Konzernabschlusses ist eine Zurückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütung möglich, falls sich nach
der Auszahlung herausstellt, dass der der Berechnung des Auszahlungsbetrags zugrunde liegende testierte und gebilligte Konzernabschluss
fehlerhaft war und unter Zugrundelegung eines korrigierten Konzernabschlusses ein geringerer oder kein Auszahlungsbetrag der
variablen Vergütung geschuldet worden wäre. Die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum Schadenersatz gegenüber der Gesellschaft
gemäß § 93 Abs. 2 AktG bleibt von der Klausel unberührt. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat im vergangenen Geschäftsjahr keine variablen Vergütungsbestandteile einbehalten
oder zurückgefordert.
3.7 VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTE
3.7.1 LEISTUNGEN VON DRITTEN
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit
als Vorstandsmitglied gewährt oder zugesagt. Die Vorstandsvorsitzende der Fresenius Medical Care AG erhielt ihre Vergütung
ausschließlich von der Fresenius Medical Care Management AG, bzw. nach dem Wirksamwerden des Formwechsels der Fresenius Medical
Care AG & Co. KGaA in eine Aktiengesellschaft am 30. November 2023 von der Fresenius Medical Care AG, gemäß dem für die Mitglieder
des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG bzw. Fresenius Medical Care AG maßgeblichen Vergütungssystem. Vergütungen, die den Mitgliedern des Vorstands für Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften des Fresenius-Konzerns
gewährt werden, werden auf die Vergütung des jeweiligen Mitglieds des Vorstands angerechnet. Sofern der Aufsichtsrat der Fresenius
Management SE beschließt, dass Vergütungen, die Mitgliedern des Vorstands für Aufsichtsratstätigkeiten außerhalb des Fresenius-Konzerns
gewährt werden, vollständig oder teilweise von der Vergütung des betreffenden Mitglieds des Vorstands in Abzug gebracht werden,
wird dies entsprechend transparent gemacht.
3.7.2 ZUSAGEN FÜR DEN FALL DES AUSSCHEIDENS
Betriebliche Altersversorgung
Leistungsorientierte Versorgungszusagen
Mitgliedern des Vorstands, die vor dem 1. Januar 2020 in den Vorstand berufen wurden, wurde eine vertragliche Versorgungszusage
in Form einer leistungsorientierten Versorgungszusage gewährt. Diese leistungsorientierten Versorgungszusagen sehen Rentenleistungen
sowie Hinterbliebenenversorgung ab dem Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens aus der aktiven Tätigkeit bzw. nach Eintritt
einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor. Die Höhe dieser Leistungen wird anhand der Höhe der vertraglich festgelegten pensionsfähigen
Bemessungsgrundlage des Mitglieds des Vorstands berechnet. Bis zum Rentenbeginn wird diese für die amtierenden Vorstandsmitglieder
auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung jährlich angepasst (erstmals zum 1. Januar 2022). Die Rentenhöhe wird auf der Grundlage
von 30 % der vertraglich festgelegten pensionsfähigen Bemessungsgrundlage berechnet und erhöht sich für jedes vollständige
Dienstjahr als Vorstandsmitglied um 1,5 Prozentpunkte bis zu einem Maximum von 45 %. Für das im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Herr Dr. Francesco De Meo besteht eine individuelle leistungsorientierte
Pensionszusage auf Grundlage seines Dienstvertrags mit der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA.
Beitragsorientierte Leistungszusagen
Mitgliedern des Vorstands, die vor der Hauptversammlung 2023 und ab dem 1. Januar 2020 in den Vorstand berufen wurden, wurde
eine Versorgungszusage im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage gewährt. Diese wurde mit Vertragsbeginn zugesagt,
wobei während der ersten drei Jahre hinsichtlich der Leistungsgewährung eine Wartezeit besteht. Im Rahmen der beitragsorientierten
Leistungszusage erhält das jeweilige Mitglied des Vorstands einen jährlichen Beitrag in Höhe von 40 % der Grundvergütung,
aus dem sich später die zukünftige Höhe der Leistung ergibt. Die Auszahlung kann bei beitragsorientierten Leistungszusagen
nach Erreichen des Rentenalters entweder als Einmalzahlung oder optional in zehn Jahresraten erfolgen. Eine Rentenauszahlung
ist nicht vorgesehen. Die beitragsorientierte Leistungszusage kann Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen nach Eintritt
einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung vorsehen. Die Umsetzung der beitragsorientierten Versorgungszusage erfolgte
in Form einer externen Finanzierung als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rückdeckungsversicherung. Dabei war vorgesehen,
dass die Risiken Tod und Berufsunfähigkeit bereits ab Dienstbeginn und nicht erst ab Unverfallbarkeit (nach Ablauf von drei
Jahren seit Dienstbeginn) abgesichert werden. Die Herren Michael Sen und Pierluigi Antonelli sowie Frau Sara Hennicken haben eine Pensionszusage in Form der beitragsorientierten
Versorgungszusage erhalten. Die Versicherungsbeiträge 2023 sowie die Barwerte zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:
BEITRAGSORIENTIERTE VERSORGUNGSZUSAGEN
in Tsd € |
Versicherungsbeitrag 2023 |
Barwert zum 31. Dezember 2023
|
Michael Sen |
672 |
1.368 |
Pierluigi Antonelli (seit 1. März 2023)
|
298 |
256 |
Sara Hennicken |
252 |
233 |
Summe |
1.222 |
1.857 |
Versorgungsentgelt
Vorstandsmitglieder, die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstmals in den Vorstand bestellt wurden, erhalten ein
Versorgungsentgelt in bar zur Eigenvorsorge in Höhe von 40 % der jeweiligen Grundvergütung (siehe auch 3.4.1, Feste Vergütungsbestandteile).
Demnach erhalten Herr Robert Möller und Herr Dr. Michael Moser ein Versorgungsentgelt.
Abfindungsregelungen
Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands sind entsprechend § 84 Abs. 1 AktG auf höchstens fünf Jahre befristet und
sehen ein Abfindungs-Cap vor. Hiernach sind Zahlungen an ein Mitglied des Vorstands bei vorzeitiger Beendigung seiner Vorstandstätigkeit
einschließlich Nebenleistungen auf zwei Jahresvergütungen, maximal jedoch auf die Vergütung der Restlaufzeit des Dienstvertrags,
begrenzt. Kündigt die Gesellschaft den Dienstvertrag aus einem vom Mitglied des Vorstands zu vertretenden wichtigen Grund
gemäß § 626 BGB, erfolgt keine Abfindungszahlung. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird gemäß dem Vergütungssystem 2023+,
das für alle zum 31. Dezember 2023 aktiven Vorstandsmitglieder gilt, die Vergütung (Grundvergütung, kurzfristige variable
Vergütung sowie Nebenleistungen, ausgenommen langfristige variable Vergütung und Aufwendungen für die Versorgungszusage bzw.
Versorgungsentgelt) für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die voraussichtliche Vergütung (Grundvergütung, kurzfristige variable
Vergütung sowie Nebenleistungen, ausgenommen langfristige variable Vergütung und Aufwendungen für die Versorgungszusage bzw.
Versorgungsentgelt) für das Geschäftsjahr, in welchem der Dienstvertrag endet, herangezogen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps
gemäß dem Vergütungssystem 2021+, das für die im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder zur Anwendung kam,
werden die Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 lit. a HGB des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die voraussichtlichen Gesamtbezüge
für das Geschäftsjahr, in dem die Beendigung erfolgt, herangezogen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Mit allen Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vereinbart.
Sofern ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot greift, können die Mitglieder des Vorstands für jedes Jahr des Verbots
eine Karenzentschädigung in Höhe von bis zur Hälfte des Betrags erhalten, der der Summe aus der Grundvergütung, dem Zielbetrag
der kurzfristigen variablen Vergütung sowie dem zuletzt bezogenen Zuteilungswert der langfristigen variablen Vergütung entspricht.
Zahlungen im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sind mit etwaigen Abfindungszahlungen und Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung zu verrechnen. Die Karenzentschädigung der Vorstandsvorsitzenden der Fresenius Medical Care AG, die bis zum
30. November 2023 Mitglied des Vorstands der Fresenius Management SE war, beträgt die Hälfte der jeweiligen jährlichen Grundvergütung.
Change of control
Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten keine Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of
control).
Fortzahlungen im Krankheitsfall
Alle Vorstandsmitglieder haben einzelvertragliche Zusagen zur Fortzahlung ihrer Bezüge im Krankheitsfall für maximal zwölf
Monate, wobei ab sechs Monaten krankheitsbedingten Ausfalls gegebenenfalls Versicherungsleistungen zur Anrechnung gebracht
werden. Im Fall des Versterbens eines Vorstandsmitglieds werden den Hinterbliebenen nach dem Monat des Versterbens noch drei
Monatsbezüge ausbezahlt, längstens jedoch bis zum Ende des jeweiligen Anstellungsvertrags.
Sonstige Vereinbarungen
Zur Gewinnung qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand kann der Aufsichtsrat der Fresenius Management
SE die Vergütung erstmalig bestellter Mitglieder des Vorstands in angemessener und marktgerechter Weise um eine Antrittsprämie
(Sign-on-Bonus) - beispielsweise zur Entschädigung für verfallene Vergütungsleistungen aus vorherigen Anstellungs- oder Dienstverhältnissen
- ergänzen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr bei Herrn Dr. Michael Moser zur Entschädigung für verfallende Vergütungsleistungen
aus seinem vorherigen Anstellungsverhältnis hiervon Gebrauch gemacht. Herr Dr. Michael Moser hat einen Sign-on-Bonus in Höhe
von 417 Tsd € erhalten, den Herr Dr. Michael Moser in Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA im laufenden Berichtsjahr investiert
hat.
Zusagen für im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
Herrn Dr. Ernst Wastler wurde im Rahmen seines Ausscheidens aufgrund vertraglicher Abreden mit der VAMED AG, Wien, eine Abfertigung
in Höhe eines Jahresbruttoentgelts (im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes) von 872 Tsd € ausgezahlt.
Ferner wurde an Herrn Dr. Ernst Wastler eine Abfindung in Höhe von 1.599 Tsd € sowie zur Abgeltung nicht genommener Urlaubstage
ein Betrag von 350 Tsd € von der VAMED AG, Wien, ausgezahlt. Mit Herrn Dr. Ernst Wastler wurde darüber hinaus ein nachvertragliches
Wettbewerbsverbot für die Dauer von sechs Monaten vereinbart und eine Karenzentschädigung in Höhe von monatlich 63 Tsd € für
die Dauer des Wettbewerbsverbots. Herrn Dr. Francesco De Meo wurde infolge seines Ausscheidens zum 8. September 2023 eine Abfindung in Höhe von 5.500 Tsd €
ausgezahlt. Herr Dr. Francesco De Meo unterliegt keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
3.8 INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES VORSTANDS FÜR DIE GESCHÄFTSJAHRE 2023 UND 2022
Im Folgenden wird zunächst die in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 festgesetzte Zielgesamtvergütung der Vorstandsmitglieder
individuell offengelegt. Für die kurz- und langfristige variable Vergütung wird dabei der Ziel- bzw. Zuteilungswert unter
der Annahme einer 100 %-Zielerreichung angegeben. Als Ausgleich für die Inflationsentwicklung wurde die Zielvergütung von
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 um 5 % erhöht.
ZIELVERGÜTUNG
|
|
Michael Sen1
|
Pierluigi Antonelli
|
Sara Hennicken
|
|
|
Vorsitzender des Vorstands (seit 1. Oktober 2022)
|
Vorstand Unternehmensbereich Fresenius Kabi
|
Vorstand Finanzen |
|
|
Vorstand seit 12. April 2021 |
Vorstand seit 1. März 2023 |
Vorstand seit 1. September 2022 |
in Tsd € |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
Grundvergütung |
1.680 |
1.188 |
744 |
- |
630 |
200 |
Nebenleistungen |
57 |
59 |
68 |
- |
34 |
39 |
Versorgungsentgelt |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Summe feste Vergütung
|
1.737
|
1.247
|
812
|
-
|
664
|
239
|
Kurzfristige variable Vergütung
|
1.680
|
1.188
|
744
|
-
|
630
|
200
|
|
STI 2022 |
- |
1.188 |
- |
- |
- |
200 |
|
STI 20232 |
1.680 |
- |
744 |
- |
630 |
- |
Langfristige variable Vergütung
|
2.903
|
1.794
|
1.116
|
-
|
840
|
267
|
Performance Shares (LTIP 2018) |
|
|
|
|
|
|
|
Tranche 20223 |
- |
1.794 |
- |
- |
- |
267 |
Stock Awards (LTIP 2023) |
|
|
|
|
|
|
|
Tranche 20233 |
2.903 |
- |
1.116 |
- |
840 |
- |
Summe variable Vergütung
|
4.583
|
2.982
|
1.860
|
-
|
1.470
|
467
|
Summe feste und variable Vergütung
|
6.320
|
4.229
|
2.672
|
-
|
2.134
|
706
|
Versorgungsaufwand |
672 |
475 |
298 |
- |
252 |
80 |
Zielgesamtvergütung
|
6.992
|
4.704
|
2.970
|
- |
2.386
|
786
|
1 Aufgrund seiner unterjährigen Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands ist keine Vergleichbarkeit der Vergütung von Herrn
Michael Sen zwischen den Geschäftsjahren 2022 und 2023 gegeben. 2 Wie unter Kapitel 3.4.2.1 dargelegt, gelangt der STI 2023 nach Maßgabe der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze
nicht zur Auszahlung. 3 Wie unter Kapitel 3.4.2.2 dargelegt, hat nach Maßgabe der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze bei
der Auszahlung der Tranche 2022 sowie der Tranche 2023 die Jahresscheibe 2023 außer Betracht zu bleiben.
ZIELVERGÜTUNG
|
|
Robert Möller
|
Dr. Michael Moser
|
|
|
Vorstand Unternehmensbereich Fresenius Helios
|
Vorstand Recht, Compliance, Risikomanagement, ESG, Personal und Unternehmensbereich Fresenius Vamed |
|
|
Vorstand seit 8. September 2023 |
Vorstand seit 1. Juli 2023 |
in Tsd € |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
Grundvergütung |
247 |
- |
315 |
- |
Nebenleistungen |
6 |
- |
4443 |
- |
Versorgungsentgelt |
99 |
- |
126 |
- |
Summe feste Vergütung
|
352
|
-
|
885
|
-
|
Kurzfristige variable Vergütung
|
247
|
-
|
315
|
-
|
|
STI 2022 |
- |
- |
- |
- |
|
STI 20231 |
247 |
- |
315 |
- |
Langfristige variable Vergütung
|
263
|
-
|
420
|
-
|
Performance Shares (LTIP 2018) |
|
|
|
|
|
Tranche 20222 |
- |
- |
- |
- |
Stock Awards (LTIP 2023) |
|
|
|
|
|
Tranche 20232 |
263 |
- |
420 |
- |
Summe variable Vergütung
|
510
|
-
|
735
|
-
|
Summe feste und variable Vergütung
|
862
|
-
|
1.620
|
-
|
Versorgungsaufwand |
- |
- |
- |
- |
Zielgesamtvergütung
|
862
|
-
|
1.620
|
-
|
1 Wie unter Kapitel 3.4.2.1 dargelegt, gelangt der STI 2023 nach Maßgabe der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze
nicht zur Auszahlung. 2 Wie unter Kapitel 3.4.2.2 dargelegt, hat nach Maßgabe der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze bei
der Auszahlung der Tranche 2022 sowie der Tranche 2023 die Jahresscheibe 2023 außer Betracht zu bleiben. 3 Inkl. Sign-on-Bonus in Höhe von 417 Tsd €
Neben der Zielvergütung wird bei der individualisierten Offenlegung der Vergütung entsprechend der Vorgabe des § 162 AktG
die im Berichtsjahr gewährte und geschuldete Vergütung angegeben. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt hierbei ein Ausweis der
kurz- und langfristigen variablen Vergütung, deren zugrunde liegende Tätigkeit mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 vollständig
erbracht ist bzw. deren Erdienungszeitraum vollständig abgeschlossen ist und deren Erdienungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Dies ermöglicht eine umfassende Darstellung des Zusammenhangs zwischen den Geschäftsergebnissen 2023 und der daraus resultierenden
Vergütung. Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung umfasst demnach die Grundvergütung, die Nebenleistungen und das
Versorgungsentgelt, die im Geschäftsjahr 2023 zugeflossen sind. Bei der variablen Vergütung handelt es sich grundsätzlich
um die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 (Zufluss im Geschäftsjahr 2024) sowie die langfristige variable
Vergütung, deren Erdienungsvoraussetzungen im Geschäftsjahr 2023 erfüllt sind. Die vollständige Erdienung aus den Zusagen der Long Term Incentive Pläne erfolgt jeweils erst im Jahr nach Ende des Bemessungszeitraums.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass aufgrund der bereits beschriebenen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze eine
Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 ebenso wenig erfolgt wie eine Berücksichtigung
der Jahresscheibe 2023 für die langfristige variable Vergütung. Darüber hinaus wird der im Geschäftsjahr 2023 angefallene
Versorgungsaufwand der betrieblichen Altersversorgung (laufender Dienstzeitaufwand) angegeben. Die zuvor beschriebene Ausweislogik wurde analog für das Geschäftsjahr 2022 angewendet.
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG
|
|
Michael Sen1
|
Pierluigi Antonelli
|
|
|
Vorsitzender des Vorstands (seit 1. Oktober 2022)
|
Vorstand Unternehmensbereich Fresenius Kabi
|
|
|
Vorstand seit 12. April 2021 |
Vorstand seit 1. März 2023 |
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Grundvergütung |
1.680 |
|
1.188 |
|
744 |
|
- |
|
Nebenleistungen |
57 |
|
59 |
|
68 |
|
- |
|
Versorgungsentgelt |
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
Summe feste Vergütung
|
1.737
|
100 %
|
1.247
|
60 %
|
812
|
100 %
|
-
|
|
Kurzfristige variable Vergütung2 |
- |
|
841 |
|
- |
|
- |
|
Langfristige variable Vergütung
|
-
|
|
- |
|
- |
|
- |
|
Performance Shares (LTIP 2018) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tranche 2018 |
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
|
Tranche 2019 |
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
Summe variable Vergütung
|
-
|
0 %
|
841 |
40 %
|
- |
0 %
|
- |
|
Summe im Sinne des §162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG
|
1.737
|
|
2.088
|
|
812
|
|
-
|
|
Versorgungsaufwand |
672 |
|
475 |
|
298 |
|
- |
|
Summe inklusive Versorgungsaufwand
|
2.409
|
|
2.563
|
|
1.110
|
|
-
|
|
1 Aufgrund seiner unterjährigen Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands ist keine Vergleichbarkeit der Vergütung von Herrn
Michael Sen zwischen den Geschäftsjahren 2022 und 2023 gegeben. 2 Wie unter Kapitel 3.4.2.1 dargelegt, gelangt die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 nach Maßgabe
der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze nicht zur Auszahlung.
|
|
Sara Hennicken
|
Robert Möller
|
|
|
Vorstand Finanzen |
Vorstand Unternehmensbereich Fresenius Helios
|
|
|
Vorstand seit 1. September 2022 |
Vorstand seit 8. September 2023 |
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Grundvergütung |
630 |
|
200 |
|
247 |
|
- |
|
Nebenleistungen |
34 |
|
39 |
|
6 |
|
- |
|
Versorgungsentgelt |
- |
|
- |
|
99 |
|
- |
|
Summe feste Vergütung
|
664
|
100 %
|
239
|
69 %
|
352
|
100 %
|
-
|
|
Kurzfristige variable Vergütung1 |
- |
|
108 |
|
- |
|
- |
|
Langfristige variable Vergütung
|
-
|
|
-
|
|
- |
|
-
|
|
Performance Shares (LTIP 2018) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tranche 2018 |
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
|
Tranche 2019 |
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
Summe variable Vergütung
|
-
|
0 %
|
108
|
31 %
|
-
|
0 %
|
-
|
|
Summe im Sinne des §162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG
|
664
|
|
347
|
|
352
|
|
-
|
|
Versorgungsaufwand |
252 |
|
80 |
|
- |
|
- |
|
Summe inklusive Versorgungsaufwand
|
916
|
|
427
|
|
352
|
|
-
|
|
1 Wie unter Kapitel 3.4.2.1 dargelegt, gelangt die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 nach Maßgabe
der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze nicht zur Auszahlung.
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG
|
|
Dr. Michael Moser
|
|
|
Vorstand Recht, Compliance, Risikomanagement, ESG, Personal und Unternehmensbereich Fresenius Vamed
|
|
|
Vorstand seit 1. Juli 2023 |
|
|
2023
|
2022 |
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Grundvergütung |
315 |
|
- |
|
Nebenleistungen2 |
444 |
|
- |
|
Versorgungsentgelt |
126 |
|
- |
|
Summe feste Vergütung
|
885
|
100 %
|
-
|
|
Kurzfristige variable Vergütung1 |
- |
|
- |
|
Langfristige variable Vergütung
|
- |
|
- |
|
Performance Shares (LTIP 2018) |
|
|
|
|
|
Tranche 2018 |
- |
|
- |
|
|
Tranche 2019 |
- |
|
- |
|
Summe variable Vergütung
|
-
|
0 %
|
-
|
|
Summe im Sinne des §162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG
|
885
|
|
-
|
|
Versorgungsaufwand |
- |
|
- |
|
Summe inklusive Versorgungsaufwand
|
885
|
|
-
|
|
1 Wie unter Kapitel 3.4.2.1 dargelegt, gelangt die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 nach Maßgabe
der gesetzlichen Beschränkungen der Energiepreisbremsengesetze nicht zur Auszahlung. 2 Inkl. Sign-on-Bonus in Höhe von 417 Tsd €
3.9 VERGÜTUNG EHEMALIGER VORSTANDSMITGLIEDER
Herrn Dr. Francesco De Meo, der im Geschäftsjahr 2023 ausgeschieden ist, wurde neben der in Kapitel 3.7.2. erläuterten Abfindung
für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ende seines Dienstvertrags am 8. September 2023 zeitanteilig eine feste Grundvergütung
in Höhe von 723 Tsd € gewährt. Herrn Dr. Francesco De Meo steht für das Geschäftsjahr 2023 weder die Zahlung einer kurzfristigen
variablen Vergütung noch eine Zuteilung nach den Long Term Incentive Plänen der Fresenius Management SE zu. Die Herrn Dr.
Francesco De Meo gewährten Zuteilungen nach dem jeweils gültigen Long Term Incentive Plan sowie etwaige zugeteilte Performance
Shares und gewährte Aktienoptionen sind im Zuge seines Ausscheidens im Geschäftsjahr 2023 ersatzlos verfallen. Herr Dr. Francesco
De Meo erhielt bis zum 8. September 2023 Nebenleistungen in einer Gesamthöhe von 23 Tsd €. Insgesamt wurden an Herrn Dr. Francesco
De Meo für das Geschäftsjahr 2023 6.246 Tsd € unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.7.2, Zusagen für den Fall des Ausscheidens,
erläuterten Abfindung gewährt, davon 100 % als feste Vergütung und 0 % als variable Vergütung. Herr Dr. Francesco De Meo hat
eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer leistungsorientierten Versorgungszusage
der Fresenius Management SE erworben. Danach ergibt sich für Herrn Dr. Francesco De Meo ab Vollendung des 63. Lebensjahres
ein Anspruch auf betriebliche Altersrente in Höhe von 205 Tsd € p.a. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für Herrn Dr. Francesco
De Meo 262 Tsd € aufgewandt bzw. zurückgestellt. Zum 31. Dezember 2023 betragen die daraus resultierenden Pensionsverpflichtungen
für Herrn Dr. Francesco De Meo 4.024 Tsd €. Herrn Dr. Ernst Wastler, der im Geschäftsjahr 2023 ausgeschieden ist, wurde neben den in Kapitel 3.7.2 erläuterten Beträgen
für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ende seines Dienstvertrags am 31. August 2023 eine feste Grundvergütung in Höhe
von 567 Tsd € gewährt. Herr Dr. Ernst Wastler erhielt bis zum 18. Juli 2023 Nebenleistungen in einer Gesamthöhe von 40 Tsd
€. Insgesamt wurden an Herrn Dr. Ernst Wastler im Geschäftsjahr 2023 3.678 Tsd € unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.7.2,
Zusagen für den Fall des Ausscheidens, erläuterten Abfertigung, Abfindung, Urlaubsabgeltung und Karenzentschädigung gewährt,
davon 100 % als feste Vergütung und 0 % als variable Vergütung. Zudem wurden Herrn Dr. Ernst Wastler für das Geschäftsjahr
2023 Stock Awards unter dem LTIP 2023 im Wert von 758 Tsd € zugeteilt. Herrn Dr. Ernst Wastler wurde von der VAMED AG, Wien, eine leistungsorientierte Pensionszusage erteilt. Zum 31. Dezember 2023
betragen die daraus resultierenden Pensionsverpflichtungen für Herrn Dr. Ernst Wastler 6.170 Tsd €. Da Herrn Dr. Ernst Wastler
aufgrund vertraglicher Abreden mit der VAMED AG, Wien, mit Ausscheiden eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbruttoentgelts
gezahlt wurde, beginnt die Auszahlung der Pension erst nach Ablauf von zwölf Monaten und somit ab September 2024. Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, der im Geschäftsjahr 2023 ausgeschieden ist, wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis
zum Ende seines Dienstvertrags am 30. November 2023 eine feste Grundvergütung in Höhe von 550 Tsd € gewährt. Herr Dr. Sebastian
Biedenkopf erhielt bis zum 30. November 2023 Nebenleistungen in einer Gesamthöhe von 39 Tsd €. Insgesamt wurden an Herrn Dr.
Sebastian Biedenkopf für das Geschäftsjahr 2023 589 Tsd € gewährt, davon 100 % als feste Vergütung und 0 % als variable Vergütung.
Für Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf wurden im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage im Geschäftsjahr 2023 Versicherungsbeiträge
in Höhe von 220 Tsd € geleistet. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Barwert 439 Tsd €. Frau Rachel Empey schied zum 31. August 2022 aus dem Vorstand der Fresenius Management SE aus. Im Rahmen ihres nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots für die Dauer von zwölf Monaten hat Frau Rachel Empey bis zum 31. August 2023 eine Karenzentschädigung
erhalten in Höhe von monatlich 125 Tsd €. Insgesamt wurden an Frau Rachel Empey im Geschäftsjahr 2023 1.000 Tsd € als feste
Vergütung gewährt. Für Frau Helen Giza, die Vorstandsvorsitzende der Fresenius Medical Care AG, die bis zum 30. November 2023 gleichzeitig Mitglied
des Vorstands der Fresenius Management SE war, galt im Geschäftsjahr 2023 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
der Fresenius Medical Care Management AG bzw. (nach Wirksamwerden des Formwechsels der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA)
der Fresenius Medical Care AG. Frau Helen Giza erhielt im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung inklusive Versorgungsaufwand in
Höhe von 4.929 Tsd € von der Fresenius Medical Care Management AG bzw. der Fresenius Medical Care AG, von der anteilig 11/12
auf die Zeit vor der Dekonsolidierung der Fresenius Medical Care entfallen. Herr Rice Powell legte zum 30. September 2022 den Vorsitz im Vorstand der Fresenius Medical Care Management AG nieder und
schied ebenfalls zum 30. September 2022 aus dem Vorstand der Fresenius Management SE aus. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres
2022 blieb er Mitglied des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG. Herr Rice Powell erhielt im Geschäftsjahr 2023
Zahlungen in Höhe von 2.574 Tsd € von der Fresenius Medical Care. Ferner sind im Geschäftsjahr 2023 an vier vor 2014 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder insbesondere im Rahmen von Pensionszusagen
1.240 Tsd € ausgezahlt worden. Für zwölf ausgeschiedene Vorstandsmitglieder besteht im Geschäftsjahr 2023 eine Pensionsverpflichtung gemäß IAS 19 in Höhe
von 50.078 Tsd €.
4. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
4.1 VERGÜTUNGS-GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft berät und überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin
und nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Er ist in die Strategie und Planung sowie in
alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Mit Blick auf diese verantwortungsvollen Aufgaben
erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine angemessene Vergütung, die auch den zeitlichen Anforderungen
an das Aufsichtsratsamt hinreichend Rechnung trägt. Darüber hinaus stellt eine auch im Hinblick auf das Marktumfeld angemessene
Aufsichtsratsvergütung sicher, dass der Gesellschaft auch in Zukunft qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für ihren
Aufsichtsrat zur Verfügung stehen. Damit trägt die angemessene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zur Förderung der Geschäftsstrategie
und der langfristigen Entwicklung der Fresenius SE & Co. KGaA bei. Diesem Anspruch wird die in § 13 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gerecht.
Außerdem entspricht diese auch den Anregungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde der Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Mai 2021 unter entsprechender
Änderung von § 13 der Satzung zur Beschlussfassung vorgeschlagen und mit einer Zustimmungsquote von 98,86 % gebilligt. Das
Vergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2021.
4.2 VERGÜTUNGSSYSTEM
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfolgt auf der Grundlage der durch die Hauptversammlung beschlossenen
Regelung gemäß § 13 der Satzung. Über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird auf Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Gesellschaft mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung
Beschluss gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung, Nebenleistungen (bestehend aus Auslagenersatz
und Versicherungsschutz) und, sofern sie eine Tätigkeit im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausüben, eine
Vergütung für diese Ausschusstätigkeit. Der relative Anteil der Festvergütung beträgt stets 100 %. Als feste Vergütung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr einen nach Ablauf
des Geschäftsjahres zahlbaren Betrag von jährlich 180 Tsd €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft erhält das
Zweieinhalbfache, seine Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Gesellschaft erhält ein Mitglied für jedes volle Geschäftsjahr
eine zusätzliche feste Vergütung von 40 Tsd €, der bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Doppelte. Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr oder gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
nur während eines Teils des Geschäftsjahres an, ist die Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Dies gilt entsprechend für die Mitgliedschaft
im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet. Die
Fresenius SE & Co. KGaA stellt den Mitgliedern ihres Aufsichtsrats Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit
angemessenen Umfang zur Verfügung. Wie für den Vorstand hat die Fresenius SE & Co. KGaA auch für den Aufsichtsrat der Fresenius
Management SE und den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Directors-and-Officers-Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung
deckt die Rechtskosten der Verteidigung eines Organs bei Inanspruchnahme und gegebenenfalls den zu leistenden Schadenersatz
im Rahmen der bestehenden Deckungssummen. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin
Fresenius Management SE ist und für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE eine Vergütung erhält, wird
die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf die Hälfte reduziert. Das Gleiche gilt
hinsichtlich des zusätzlichen Teils der Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, soweit dieser gleichzeitig
Vorsitzender im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE ist; für seine Stellvertreter gilt dies entsprechend, soweit diese
gleichzeitig Stellvertreter des Vorsitzenden im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE sind. Soweit ein Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE ist, erhält
er für seine Tätigkeit als Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft insoweit keine zusätzliche Vergütung.
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE wird gemäß § 7 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA an die
Fresenius SE & Co. KGaA weiterbelastet. Um sicherzustellen, dass dem Fresenius-Konzern auch nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Gerd Krick aus dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft und dem Aufsichtsrat der Fresenius Management SE am 21. Mai 2021 die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen von
Herrn Dr. Gerd Krick über den Fresenius-Konzern zur Verfügung stehen, hat die Fresenius Management SE mit Zustimmung ihres
Aufsichtsrats mit Herrn Dr. Gerd Krick am 17. Juli 2021 einen Beratervertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren geschlossen.
Für seine Beratungstätigkeit erhält Herr Dr. Gerd Krick ein jährliches Honorar in Höhe von 200 Tsd € zuzüglich etwaig anfallender
Umsatzsteuer. Im Rahmen des Beratervertrags hat sich Herr Dr. Gerd Krick einem umfassenden Wettbewerbsverbot unterworfen.
4.3 INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE GESCHÄFTSJAHRE 2023 UND 2022
Die Höhe der Vergütung, die für die Erbringung der Tätigkeit in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 gewährt und geschuldet wurde,
stellt sich einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und
der Fresenius Management SE (ohne Auslagen und Erstattungen) wie folgt dar:
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
|
Festvergütung |
Vergütung für Ausschusstätigkeit |
Gesamtvergütung |
|
Fresenius SE & Co. KGaA |
Fresenius Management SE |
Fresenius SE & Co. KGaA |
Fresenius Management SE |
|
|
in Tsd € |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
Wolfgang Kirsch |
225 |
225 |
255 |
255 |
40 |
40 |
40 |
40 |
560 |
560 |
Michael Diekmann |
180 |
180 |
120 |
120 |
- |
- |
20 |
20 |
320 |
320 |
Grit Genster |
270 |
270 |
- |
- |
40 |
40 |
- |
- |
310 |
310 |
Dr. Dieter Schenk |
- |
- |
300 |
300 |
- |
- |
20 |
20 |
320 |
320 |
Prof. Dr. med. D. Michael Albrecht |
180 |
180 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
180 |
180 |
Dr. Frank Appel |
- |
- |
210 |
210 |
- |
- |
- |
- |
210 |
210 |
Stefanie Balling (bis 30. November 2023)
|
165 |
180 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
165 |
180 |
Bernd Behlert |
180 |
180 |
- |
- |
35 |
- |
- |
- |
215 |
180 |
Dr. Heinrich Hiesinger |
- |
- |
210 |
210 |
- |
- |
- |
- |
210 |
210 |
Konrad Kölbl |
180 |
180 |
- |
- |
5 |
40 |
- |
- |
185 |
220 |
Frauke Lehmann |
180 |
180 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
180 |
180 |
Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich |
180 |
180 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
180 |
180 |
Holger Michel (seit 30. November 2023)
|
16 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
16 |
- |
Klaus-Peter Müller (bis 13. Mai 2022)
|
- |
66 |
- |
- |
- |
29 |
- |
- |
- |
95 |
Oscar Romero De Paco |
180 |
180 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
180 |
180 |
Hauke Stars (bis 31. Januar 2022)
|
- |
15 |
- |
- |
- |
3 |
- |
- |
- |
18 |
Susanne Zeidler |
90 |
80 |
120 |
130 |
80 |
60 |
- |
- |
290 |
270 |
Dr. Christoph Zindel (seit 13. Mai 2022)
|
180 |
114 |
- |
- |
40 |
25 |
- |
- |
220 |
139 |
Summen |
2.206 |
2.210 |
1.215 |
1.225 |
240 |
237 |
80 |
80 |
3.741 |
3.752 |
5. VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGSENTWICKLUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER UND DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER IM VERHÄLTNIS
ZUR VERGÜTUNGSENTWICKLUNG DER ÜBRIGEN BELEGSCHAFT UND ZUR ERTRAGSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT
Die Entwicklung der den Mitgliedern des Vorstands und der beiden Aufsichtsräte gemäß § 162 AktG gewährten und geschuldeten
Vergütung, die Ertragsentwicklung und die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung werden in der nachfolgenden
Tabelle für den Fünfjahreszeitraum 2019 bis 2023 vergleichend dargestellt. Für die vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung werden der Konzernumsatz und das Konzernergebnis vor Sondereinflüssen
dargestellt, die wesentliche Kenngrößen für die Steuerung des Konzerns und die variable Vergütung des Vorstands sind. Zusätzlich
wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Jahresüberschuss der Fresenius SE & Co. KGaA gemäß HGB dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Vergütungsangaben auf die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung gemäß §
162 AktG beziehen. Diese bezieht sich bei Auszahlungen aus den langfristigen variablen Vergütungsplänen auf in vorausgegangenen
Geschäftsjahren zugeteilte Vergütungskomponenten. Daher ist ein Vergleich der in einem Geschäftsjahr zugeflossenen Vergütung
mit der Ertragsentwicklung in demselben Geschäftsjahr nur bedingt sinnvoll. Die vergleichende Darstellung der Entwicklung der Vergütung der Belegschaft beinhaltet sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
des Fresenius-Konzerns auf Vollzeitäquivalenzbasis (FTE).
JÄHRLICHE VERÄNDERUNG DER GEWÄHRTEN UND GESCHULDETEN VERGÜTUNG
|
|
2023
|
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
Umsatz |
in Mio € |
22.299 |
40.840 |
37.520 |
36.277 |
35.409 |
Jährliche Veränderung in % |
n.a. |
+9% |
+3% |
+2% |
+6% |
Konzernergebnis1 |
in Mio € |
1.505 |
1.729 |
1.867 |
1.796 |
1.879 |
Jährliche Veränderung in % |
-13% |
-7% |
4% |
-4% |
0% |
Jahresüberschuss der Fresenius SE & Co. KGaA gemäß HGB |
in Mio € |
-308 |
401 |
503 |
603 |
580 |
Jährliche Veränderung in % |
-177% |
-20% |
-17% |
+4% |
+19% |
Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung2 |
in Tsd € |
49 |
50 |
45 |
45 |
45 |
Jährliche Veränderung in % |
-2% |
+11% |
0% |
0% |
+2% |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
|
|
Michael Sen (Vorstand seit 12. April 2021)
|
in Tsd € |
1.737 |
2.088 |
1.572 |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
-17% |
+33% |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Pierluigi Antonelli (Vorstand seit 1. März 2023
|
in Tsd € |
812 |
- |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Sara Hennicken (Vorstand seit 1. September 2022)
|
in Tsd € |
664 |
347 |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
+91% |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Robert Möller (Vorstand seit 8. September 2023)
|
in Tsd € |
352 |
- |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Dr. Michael Moser (Vorstand seit 1. Juli 2023)
|
in Tsd € |
885 |
- |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Ehemalige Mitglieder des Vorstands
|
|
Helen Giza (Vorstand bis 30. November 2023)
|
in Tsd € |
4.304 |
173 |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
+2.388% |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Dr. Sebastian Biedenkopf (Vorstand bis 30. November 2023)
|
in Tsd € |
639 |
1.000 |
1.277 |
54 |
- |
Jährliche Veränderung in % |
-36% |
-22% |
+2.265% |
n.a. |
n.a. |
Dr. Francesco De Meo (Vorstand bis 8. September 2023)
|
in Tsd € |
6.334 |
2.026 |
2.491 |
2.565 |
2.719 |
Jährliche Veränderung in % |
+213% |
-19% |
-3% |
-6% |
-10% |
Dr. Ernst Wastler (Vorstand bis 18. Juli 2023)
|
in Tsd € |
3.678 |
1.270 |
2.324 |
2.027 |
2.212 |
Jährliche Veränderung in % |
+190% |
-45% |
+15% |
-8% |
-11% |
Rice Powell (Vorstand bis 30. September 2022)
|
in Tsd € |
2.574 |
4.658 |
5.424 |
7.642 |
4.060 |
Jährliche Veränderung in % |
-45% |
-14% |
-29% |
+88% |
-1% |
Rachel Empey (Vorstand bis 31. August 2022)
|
in Tsd € |
1.000 |
1.418 |
1.783 |
1.699 |
1.610 |
Jährliche Veränderung in % |
-29% |
-20% |
+5% |
+6% |
-2% |
1 Vor Sondereinflüssen 2 Durchschnitt der Löhne und Gehälter aller Konzernmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf FTE-Basis
JÄHRLICHE VERÄNDERUNG DER GEWÄHRTEN UND GESCHULDETEN VERGÜTUNG
|
|
2023
|
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
Gegenwärtige Mitglieder der Aufsichtsräte
|
|
Wolfgang Kirsch (Aufsichtsrat seit 1. Januar 2020)
|
in Tsd € |
560 |
560 |
426 |
150 |
- |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
+31% |
+184% |
n.a. |
n.a. |
Michael Diekmann (Aufsichtsrat seit 20. Mai 2015)
|
in Tsd € |
320 |
320 |
320 |
235 |
315 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+36% |
-25% |
-16% |
Grit Genster (Aufsichtsrat seit 1. Mai 2020)
|
in Tsd € |
310 |
310 |
310 |
159 |
- |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+95% |
n.a. |
n.a. |
Dr. Dieter Schenk (Aufsichtsrat seit 11. März 2010)
|
in Tsd € |
320 |
320 |
320 |
235 |
325 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+36% |
-28% |
-16% |
Prof. Dr. med. D. Michael Albrecht (Aufsichtsrat seit 28. Januar 2011)
|
in Tsd € |
180 |
180 |
180 |
150 |
240 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+20% |
-38% |
-20% |
Dr. Frank Appel (Aufsichtsrat seit 21. Mai 2021)
|
in Tsd € |
210 |
210 |
129 |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
+63% |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Bernd Behlert (Aufsichtsrat seit 1. September 2018)
|
in Tsd € |
215 |
180 |
180 |
150 |
240 |
Jährliche Veränderung in % |
+19% |
0% |
+20% |
-38% |
+140% |
Dr. Heinrich Hiesinger (Aufsichtsrat seit 1. Juli 2020)
|
in Tsd € |
210 |
210 |
210 |
75 |
- |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+180% |
n.a. |
n.a. |
Konrad Kölbl (Aufsichtsrat seit 16. Juli 2007)
|
in Tsd € |
185 |
220 |
220 |
170 |
260 |
Jährliche Veränderung in % |
-16% |
0% |
+29% |
-35% |
-19% |
Frauke Lehmann (Aufsichtsrat seit 13. Mai 2016)
|
in Tsd € |
180 |
180 |
180 |
150 |
240 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+20% |
-38% |
-20% |
Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich (Aufsichtsrat seit 13. Mai 2016)
|
in Tsd € |
180 |
180 |
180 |
150 |
240 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+20% |
-38% |
-20% |
Holger Michel (Aufsichtsrat seit 30. November 2023)
|
in Tsd € |
16 |
- |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Oscar Romero de Paco (Aufsichtsrat seit 13. Mai 2016)
|
in Tsd € |
180 |
180 |
180 |
150 |
240 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
0% |
+20% |
-38% |
-20% |
Susanne Zeidler (Aufsichtsrat seit 21. Mai 2021)
|
in Tsd € |
290 |
270 |
129 |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
+7% |
+109% |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Dr. Christoph Zindel (Aufsichtsrat seit 13. Mai 2022)
|
in Tsd € |
220 |
139 |
- |
- |
- |
Jährliche Veränderung in % |
+58% |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Ehemalige Mitglieder der Aufsichtsräte
|
|
Dr. Gerd Krick (Aufsichtsrat seit 28. Mai 2003 und bis 21. Mai 2021)
|
in Tsd € |
200 |
200 |
219 |
490 |
580 |
Jährliche Veränderung in % |
0% |
-9% |
-55% |
-16% |
-9% |
Stefanie Balling (Aufsichtsrat seit 13. Mai 2016 und bis 30. November 2023)
|
in Tsd € |
165 |
180 |
180 |
150 |
240 |
Jährliche Veränderung in % |
-8% |
0% |
+20% |
-38% |
-20% |
PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
AN DIE FRESENIUS SE & CO. KGAA, BAD HOMBURG V.D.H.
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v.d.H.
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten
oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt
der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch
die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat
ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
PRÜFUNGSURTEIL
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 AKTG
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Fresenius SE & Co. KGaA geschlossenen Auftrags. Die Prüfung
wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis
der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein
der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und/oder Vermögens-)Entscheidungen
treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind
keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten
entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Frankfurt am Main, den 20. Februar 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Dr. Ulrich Störk
Wirtschaftsprüfer
|
Dr. Bernd Roese
Wirtschaftsprüfer
|
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Hinweise zum Datenschutz
1) |
Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der Datenverarbeitung
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Die Fresenius SE & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland („Gesellschaft“), E-Mail: ir-fre@fresenius.com,
verarbeitet als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Stimmabgabe sowie gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des jeweiligen
Aktionärsvertreters) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter
und die Gesellschaft miteinander in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten
(etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), die
erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten
zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
sowie zur Aufstellung des Teilnehmerverzeichnisses nach § 129 Abs. 1 und 4 AktG.
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Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
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Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung
(„DSGVO“).
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Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und Speicherdauer
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Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beauftragt wurden,
erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Anmeldestelle, welche die Daten von den
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mit der Hauptversammlung können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der
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im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet und zur Verfügung gestellt, insbesondere
über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung
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Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber der Gesellschaft können
sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter den oben genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt
an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: Fresenius SE & Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Else-Kröner-Straße
1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland, E-Mail: dataprotection@fresenius.com. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht
bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
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