Die Flossbach von Storch AG, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 10.05.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 04.05.2017 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Die Stimmrechtsanteile, die zur Überschreitung der 10%-Schwelle geführt haben, werden von Investmentvermögen gehalten, welche von der Flossbach von Storch Invest S.A. als Verwaltungsgesellschaft nach Luxemburger Recht verwaltet werden.