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DGAP-Ad-hoc News vom 13.02.2017

EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Vergleich der EVN Bulgaria im Zusammenhang mit der Abgeltung der Ökostrom-Mehrkosten in Bulgarien - Positiver Effekt auf das Konzernergebnis 2016/17
EVN AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Rechtssache
13.02.2017 / 13:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Mit Vereinbarung vom 13. Februar 2017 wurde ein Streit zwischen der EVN Bulgaria EC EAD (die "EVN Bulgaria") und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK (die "NEK") hinsichtlich umstrittener Aufrechnungen außergerichtlich verglichen. Dieser Vergleich umfasst insbesondere die Abgeltung des noch offenen Teils der vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Juli 2013 entstandenen und von der EVN Bulgaria vorfinanzierten Ökostrom-Mehrkosten und Verzugszinsen, die die NEK der EVN Bulgaria zu ersetzen hat. Die Umsetzung erfolgt durch die von beiden Parteien nunmehr anerkannte Aufrechnung der genannten Forderungen der EVN Bulgaria mit Forderungen der NEK gegenüber der EVN Bulgaria aus Energielieferungen.
Das von der EVN AG angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren vor dem "International Centre for the Settlement of Investment Disputes" (ICSID) gegenüber der Republik Bulgarien bleibt ungeachtet des Abschlusses dieser Vereinbarung mit der NEK und vorbehaltlich allfälliger Implikationen des nunmehrigen Vergleichs auf das Verfahren weiterhin anhängig.

Das Konzernergebnis aus dem operativen Geschäft für das Geschäftsjahr 2016/17 wird - wie bereits kommuniziert - unter der Annahme von durchschnittlichen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend stabil erwartet. Aus dem genannten Vergleich in Bulgarien ergibt sich zusätzlich ein im 2. Quartal des laufenden Geschäftsjahres wirksam werdender positiver Effekt auf das Konzernergebnis aus der Zuschreibung von in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen und Verzugszinsen in Höhe von rund 38 Mio. Euro.

Maria Enzersdorf, am 13. Februar 2017

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DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

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