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DGAP-Ad-hoc News vom 30.06.2015

EVN AG: Ad-hoc Meldung - Änderungen betreffend das laufende Aktienrückkaufprogramm der EVN AG

EVN AG  / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

30.06.2015 18:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der EVN AG hat am 30. Juni 2015, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 85. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 16. Jänner 2014 beschlossen, im Rahmen des seit 22. Jänner 2014 laufenden Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der EVN AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm bis voraussichtlich zum 29. Jänner 2016 zu verlängern.
Seit Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 22. Jänner 2014 wurden bis einschließlich 30. Juni 2015 209.000 Stück eigene Aktien rückgekauft.
Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 iVm § 6 der Veröffentlichungsverordnung 2002:

Geltende Bedingungen seit 22. Jänner 2014 bzw. 30. September 2014
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG war der 16. Jänner 2014.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs. 8 BörseG war der 16. Jänner 2014.
3. Fortsetzung des per 22. Jänner 2014 gestarteten Aktienrückkaufprogramms per 06. Oktober 2014, Dauer bis zum 30. Juni 2015. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf nennwertlose auf Inhaber lautende Stammaktien der EVN AG.
5. Das beabsichtige Volumen des Rückerwerbs beträgt bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals. 6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Rückkauf nur zu einem zu leistenden Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf vorhergehenden Börsetages erfolgen.
7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN AG Aktie an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ausgeschlossen ist. 8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten.
9. Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.
Geänderte Bedingungen ab 30. Juni 2015

Zu 3.: Fortsetzung des Aktienrückkaufprogramms per 06. Juli 2015, voraussichtliche Dauer bis zum 29. Jänner 2016.

Zu 5.: Das beabsichtige Volumen des Rückerwerbs beträgt bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals.



Die EVN AG wird die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite www.investor.evn.at erfüllen.
Maria Enzersdorf, am 30. Juni 2015


RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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