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DGAP-Ad-hoc News vom 19.03.2014

EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung - Bulgarische Regulierungsbehörde leitet Lizenzentzugsverfahren gegen EVN Stromvertriebsgesellschaft in Bulgarien ein

EVN AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

19.03.2014 17:43

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Laut Veröffentlichung der bulgarischen Regulierungsbehörde für den Strombereich DKEVR hat diese heute gegen die bulgarische Stromvertriebstochter der EVN AG, die EVN EC (EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD), ein Verfahren zur Entziehung der Lizenz für den Stromvertrieb am regulierten Markt an Endverbraucher wegen des Vorwurfs der Nichtbezahlung von Rechnungsbeträgen an NEK, die staatliche Stromvertriebsgesellschaft, eröffnet. Die EVN EC beabsichtigt, ihre Rechte im Verfahren zu wahren, um das nach Ansicht der EVN unbegründete Verfahren raschest zur Einstellung zu bringen. Die EVN Verteilernetzgesellschaft in Bulgarien, EVN EP (EVN Bulgaria Elektrorazpredelenie EAD) ist hievon nicht betroffen.
 
Die Verfahrenseinleitung ist auch vor dem Hintergrund des Umstandes zu sehen, dass die EVN AG, wie bereits mitgeteilt, bei der Weltbank in Washington ein Investitionsschutzverfahren gegen die Republik Bulgarien wegen Schäden eingeleitet hat, die ihr durch rechtswidrige und fehlerhafte Rechtssetzungs- und Regulierungsmaßnahmen in den letzten Jahren in Bulgarien zugefügt wurden.




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.

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