Die Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 2 WpHG am 13.06.2019 eine Änderung bzw. die Korrektur der Ziele im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 bzw. der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt, nachdem ihr Stimmrechtsanteil an der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 03.12.2018 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat.
- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.