Berlin, 18. September 2024
Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
Vonovia SE („Vonovia“) und Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen“) sind am heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia als herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von Vonovia gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden Vonovia und Deutsche Wohnen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festlegen.
Die Deutsche Wohnen geht davon aus, dass außerordentliche Hauptversammlungen von Vonovia und Deutsche Wohnen im Dezember 2024 um die erforderliche Zustimmung zu diesem Vertrag gebeten werden.
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