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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 22.02.2007

Deutsche Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Entertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Die HSBC Holdings plc London, England hat uns gemäß § 21 WpHG Abs. 1 am 21.02.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005513907, WKN: 551390 am 19.02.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,03% (das entspricht 706500 Stimmrechten) beträgt.
5,03% der Stimmrechte (das entspricht 706500 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Nobel SA, Paris über die HSBC France SA, Paris, HSBC Bank plc und London zuzurechnen.

DGAP 22.02.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Deutsche Entertainment AG
              Potsdamer Straße 58
              10785 Berlin Deutschland
WWW:          www.deag.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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