DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die IPConcept Fund Management S.A., Luxembourg, hat uns am 20. März 2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutschen Entertainment AG (WKN 551390) am 18. März 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 1.015.000 Stimmrechte(entspricht 4,1%) beträgt. Die der IPConcept Fund Management S.A., Luxembourg, vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechneten Stimmrechte werden dabei durch das rechtlich unselbständige Sondervermögen (Investmentfonds) Antaios German Deep Value Fund (1.015.000 Stimmrechte - entspricht 4,1%) unter der Verwaltung der IPConcept Fund Management S.A., Luxembourg, gehalten. 20.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Potsdamer Straße 58 10785 Berlin Deutschland Internet: www.deag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |