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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 10.02.2006

Deutsche Entertainment AG: DEAG beendet rechtsstreit mit DCI

Deutsche Entertainment AG / Vergleich

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Berlin, 10. Februar 2006 - Die DEAG Deutsche Entertainment AG (WKN 551390) und die Daimler Chrysler Immobilien GmbH (DCI) haben heute einen seit dem Jahr 2002 geführten, zuletzt beim BGH anhängigen Rechtsstreit über eine Zahlungsverpflichtung der DEAG von ca. 2,5 Mio Euro durch Vergleich beigelegt.

Die DEAG zahlt an DCI, zuzüglich zu den Geldern, die DCI als Vermieterin bereits von der 'Der Glöckner von Notre Dame“ Musical Produktions GmbH i. I. Anfang 2005 direkt zugeflossen sind, einen Betrag von 220.000 Euro. Damit sind alle von DCI geltend gemachten Forderungen erledigt. Aufgrund der vorsorglich gebildeten Rückstellungen entsteht für die DEAG keine Ergebnisbelastung.

Für Rückfragen:

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Im Gründchen 18a 
61389 Schmitten
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Tel.: +49 6084 948 590 
E-mail: deag@edicto.de


Kontakt:
Edicto GmbH, Axel Mülhaus
Im Gründchen 18a, 61389 Schmitten
06084/94859 0
Email: deag@edicto.de




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DGAP 10.02.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Deutsche Entertainment AG
              Potsdamer Straße 58
              10785 Berlin Deutschland
Telefon:      +49 (0)30 / 810 75-0
Fax:          +49 (0)30 / 810 75-519
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ISIN:         DE0005513907
WKN:          551390
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