Außerordentlicher Ertrag und zusätzliche Liquidität nach positivem Bescheid der Finanzbehörde Die DEAG Deutsche Entertainment AG (WKN 551390) hat rückwirkend zum 27.01.2001 die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft angefochten. Im Ergebnis werden aus diesem Sachverhalt Steuererstattungen in Höhe von 2,467 Mio. EUR zugunsten der DEAG veranlagt. Diese Steuererstattungen sind in voller Höhe ertrags- und liquiditätswirksam. |