Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG
1. Herr Christian Angermayer, United Kingdom
2. Apeiron Investment Group Ltd, Sliema, Malta
haben der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 27. Juni 2018 im Zusammenhang mit der Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33, 34 WpHG bzgl. der Überschreitung der Schwelle von 10 % der Gesamtstimmrechte der Gesellschaft am 29. Mai 2018 - weitere Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Stimmrechtsmitteilung - die folgende Mitteilung zu den mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Zielen und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel gemäß § 43 Abs. 1 WpHG übermittelt:
1. Die Investition dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
2. Es ist beabsichtigt, abhängig von der Entwicklung des Marktes, in den nächsten 12 Monaten gegebenenfalls weitere Stimmrechte zu erwerben.
3. Es wird keine Repräsentanz im Aufsichtsrat und keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- oder Leitungsorganen angestrebt.
4. Es wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DEAG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigen- und Fremdmitteln finanziert.
Berlin, 28. Juni 2018
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft