CENIT AG Systemhaus: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CENIT AG Systemhaus / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland hat uns mitgeteilt, daß ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestr. 52-54, 70565 Stuttgart am 19.02.2007, über alle ihre Sondervermögen hinweg, die Schwelle von 5% überschritten hat und nun insgesamt 6,30% beträgt (entspricht 527.114 Aktien). DGAP 05.03.2007 |