CENIT AG Systemhaus: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CENIT AG Systemhaus / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 WpHG Abs. 1 am 26.02.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, Deutschland, ISIN: DE0005407100, WKN: 540710 am 26.02.2007 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,19% (das entspricht 267329 Stimmrechten) beträgt. DGAP 27.02.2007 |