CENIT AG Systemhaus: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CENIT AG Systemhaus / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der Stimmrechtsanteil der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Gartenstr. 63, 72074 Tübingen an der CENIT AG Systemhaus, Industriestr. 52-54, 70565 Stuttgart hat am 20.02.2007 die Schwelle von 3% überschritten und beträgt nunmehr 3,94% (330.000 Stimmrechte). Hiervon sind der Baden Württembergischen Versorgungsanstalt nach §22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG 2,99% von der Baden-Württembergischen Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, sowie 0,95% von der Universal Investmentgesellschaft mbH, Frankfurt zuzurechnen. DGAP 22.02.2007 |