Korrektur der Veröffentlichung vom 03. April 2008: CENIT AG Systemhaus: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CENIT AG Systemhaus / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt, Deutschland hat uns gemäß §§21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG am 02.04.2008 folgende Mitteilung übermittelt: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestr. 52-54, 70565 Stuttgart, Deutschland (ISIN:DE0005407100) am 02.04.2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,92% (244.341 Stimmrechte) beträgt. Wir halten 0,51% (42.415 Stimmrechte) direkt und nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds) werden uns 2,41% (201.926 Stimmrechte) zugerechnet. Ein gleich lautendes Schreiben haben wir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüssen UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH 04.04.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: CENIT AG Systemhaus Industriestraße 52 - 54 70565 Stuttgart Deutschland Internet: www.cenit.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |